{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113337,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113337,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3337","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pflegefinanzierung. Massive Mehrbelastung betreuungsbed\u00fcrftiger Personen in einzelnen Kantonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf den 1. Januar 2011 wurde in den meisten Kantonen die Neuordnung der Pflegefinanzierung umgesetzt. Es zeigt sich jetzt, dass das Bundesrecht sehr unterschiedlich interpretiert wird. In einigen Kantonen wie z. B. in Baselland und Solothurn f\u00fchrt die Neuordnung zu einer massiven Mehrbelastung von betreuungsbed\u00fcrftigen Heimbewohnerinnen und -bewohnern.</p><p>Die Taxen f\u00fcr die KVG-pflichtige Pflege sind abschliessend in Artikel\u00a07a Absatz\u00a03 KLV umschrieben. Der Kanton Solothurn hat z. B. festgelegt, dass die \u00f6ffentliche Hand nichts zu zahlen braucht, also in der h\u00f6chsten Pflegebedarfsstufe die 108 Franken pro Tag der Krankenkassen und die Fr. 21.60 pro Tag der Bewohner ausreichen sollen. Demgegen\u00fcber leisten Gemeinden im Kanton Obwalden f\u00fcr die gleiche Pflegebedarfsstufe Beitr\u00e4ge an die KVG-pflichtige Pflege von bis zu 200 Franken pro Tag als Restfinanzierung gem\u00e4ss Artikel\u00a025a Absatz\u00a05 KVG. Die nicht-KVG-pflichtigen Betreuungstaxen als Gegenst\u00fcck zur KVG-pflichtigen Pflege variieren enorm: Im Kanton Zug sind die Betreuungstaxen auf 15 Prozent des Totals aus Betreuung und Pflege begrenzt, und in Obwalden betragen sie rund 18 Prozent. Im Kanton Basel-Landschaft dagegen betr\u00e4gt der Anteil der Betreuungstaxen, die in einzelnen Heimen verrechnet werden, bis zu 60 Prozent des Totals von Betreuung und Pflege (d. h. bis gegen 200 Franken pro Tag). Angemessen w\u00e4ren wohl bis zu 20 Prozent. Die Betreuungstaxen liegen damit h\u00f6her als die KVG-pflichtigen Pflegetaxen.</p><p>Die hohen Betreuungstaxen f\u00fchren zu Mehrkosten f\u00fcr pflegebed\u00fcrftige Heimbewohnerinnen und -bewohner von bis zu mehreren Tausend Franken im Monat. Das ist f\u00fcr die Betroffenen eine untragbare Situation. Sie m\u00fcssen einzeln gegen die Umsetzungspraxis des Kantons vorgehen. In Baselland sind bereits zahlreiche Beschwerden/Klagen angek\u00fcndigt. Auch beim Preis\u00fcberwacher liegen viele Beschwerden.</p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Am 7. M\u00e4rz 2011 stellte der Bundesrat fest, dass Kantone gegen Bundesrecht verstossen, die indirekt \u00fcber \u00fcberh\u00f6hte Betreuungskosten die Restfinanzierungspflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a025a Absatz\u00a05 KVG nicht wahrnehmen (11.5070). Wie sichert er eine korrekte Umsetzung des Bundesrechtes?</p><p>2. Wie beurteilt er die Umsetzung der Pflegefinanzierung in den Kantonen?</p><p>3. Ist er bereit, zur Pflegefinanzierung Weisungen zur Abgrenzung von KVG-pflichtiger Pflege und der Betreuung zu erlassen und die Aufsichtsinstrumente des BAG bzw. des Preis\u00fcberwachers zu verst\u00e4rken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung hat der Gesetzgeber vorgesehen, die Kosten auf drei Kostentr\u00e4ger zu verteilen: auf den KVG-Krankenversicherer, die versicherte Person und den Wohnkanton. Im Gesetz sind der Finanzierungsanteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die maximale Beteiligung der versicherten Person festgelegt, w\u00e4hrend die Restfinanzierung ausschliesslich in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone liegt.</p><p>In seiner Antwort vom 7. M\u00e4rz 2011 auf die Frage Weber-Gobet 11.5070 erinnert der Bundesrat im \u00dcbrigen diesbez\u00fcglich daran, dass die Leistungserbringer eine transparente Kosten-und-Leistungs-Rechnung f\u00fchren m\u00fcssen und dass es nicht gestattet ist, den Versicherten KVG-Pflegeleistungen unter der Bezeichnung Betreuungsleistungen zu verrechnen. Mit anderen Worten: Die KVG-Revision berechtigt weder die Kantone noch die Leistungserbringer, die Finanzierung der im Pflegeheim erbrachten, finanziell nicht gedeckten Leistungen auf die Betreuungstaxe oder auf die Pensionskosten zu \u00fcberw\u00e4lzen oder eine neue Taxe einzuf\u00fchren, um diese Kosten zu decken. Die Kantone m\u00fcssen daf\u00fcr sorgen, dass die Pflegeheimkosten transparent dargelegt werden und dass die Taxen, die f\u00fcr jeden Leistungstyp in Rechnung gestellt werden, gesetzm\u00e4ssig sind.</p><p>2./3. Eine Umfrage \u00fcber die Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung hat gezeigt, dass bei den kantonalen Ausf\u00fchrungsbestimmungen Unterschiede bestehen. Diese Unterschiede sind darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass der Gesetzgeber den Kantonen die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Regelung der Restfinanzierung \u00fcbertragen hat. In seiner Antwort auf die Interpellation Schenker Silvia 11.3252, \"Neue Pflegefinanzierung. Benachteiligung von Pflegebed\u00fcrftigen, die zu Hause gepflegt werden\", hat der Bundesrat betont, dass die vom Gesetzgeber gewollte Verteilung der Kompetenzen der Kantone nicht infrage gestellt wurde. \u00dcber die Umfrage und deren Ergebnisse wurde am 13. Mai 2011 der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) Bericht erstattet. Die SGK-N hat beschlossen, die Umsetzung der Pflegefinanzierung anhand eines neuen, innert Jahresfrist von der Verwaltung zu erstellenden Berichts weiterhin zu beobachten. Einen unmittelbaren Handlungsbedarf hat sie hingegen nicht festgestellt.</p><p>Was die Aufgaben des Preis\u00fcberwachers anbelangt, sind diese in Artikel\u00a04 des Preis\u00fcberwachungsgesetzes (P\u00fcG; SR 942.20) festgelegt. Sie umfassen die Beobachtung der Preisentwicklung, die Verhinderung oder Beseitigung der missbr\u00e4uchlichen Erh\u00f6hung und Beibehaltung von Preisen sowie die Orientierung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Preis\u00fcberwachers. Vorbehalten bleibt jedoch die \u00dcberwachung bestimmter Preise durch andere Beh\u00f6rden. Speziell verf\u00fcgt der Preis\u00fcberwacher \u00fcber ein Empfehlungsrecht bei beh\u00f6rdlich festgesetzten oder genehmigten Preisen (Art. 14 P\u00fcG), also auch bei kantonalen Heimtaxen.</p><p>Angesichts der Zust\u00e4ndigkeiten der Kantone im Bereich der Restfinanzierung und der obenaufgef\u00fchrten Aufgaben des Preis\u00fcberwachers w\u00fcrde eine Verst\u00e4rkung der Aufsichtsinstrumente dem bisher ge\u00e4usserten Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen.</p><p>Wie in der bereits erw\u00e4hnten Antwort auf die Interpellation Schenker festgehalten, w\u00e4re nach Ansicht des Bundesrates mittelfristig eine Evaluation sinnvoll. Gegebenenfalls k\u00f6nnte gest\u00fctzt auf diese Evaluation gepr\u00fcft werden, ob es notwendig ist, weitere Massnahmen vorzuschlagen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1307664000000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531053060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302566400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}