{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113358,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113358,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3358","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anwendung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem Inkrafttreten des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes am 1. Juli 2006 haben alle Personen die M\u00f6glichkeit, Informationen und Dokumente der Bundesversammlung zu erhalten, solange diese nicht die Privatsph\u00e4re verletzen oder die Sicherheit des Landes gef\u00e4hrden. Dies ist hinsichtlich der transparenten Verwaltungsf\u00fchrung zu begr\u00fcssen.</p><p>Allerdings hat das Institut de hautes \u00e9tudes en administration publique (IDHEAP) in einer Evaluation des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes vom 24. April 2009 festgestellt, dass nur wenige B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger das Gesetz in Anspruch nehmen und dieses entsprechend kaum zu mehr Transparenz beitr\u00e4gt. Ausserdem sei nicht bekannt, mittels welchen Verfahrens entschieden wird, was freigegeben wird und was nicht. Des Weiteren stellen sich bei der Anwendung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes zus\u00e4tzliche praktische Probleme:</p><p>Einerseits ist nicht vollumf\u00e4nglich bekannt, \u00fcber welche Datenbest\u00e4nde die Beh\u00f6rden \u00fcberhaupt verf\u00fcgen, sodass diese auch nicht erfragt werden k\u00f6nnen. Andererseits ist bei jeder Anfrage mit l\u00e4ngeren Antwortzeiten und einer m\u00f6glichen Absage zu rechnen. Des Weiteren sind gem\u00e4ss Antwort des Bundesrates auf meine Frage vom 2. M\u00e4rz 2011 die Datenbest\u00e4nde der Bundesverwaltung \u00fcber die zahlreichen Websites der jeweiligen Departemente und \u00c4mter verteilt. Schliesslich entsteht f\u00fcr die Beh\u00f6rden unn\u00f6tiger Mehraufwand, wenn unterschiedliche Personen Zugang zu denselben Daten beantragen. Aufgrund dieser Sachlage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Nach welchen Kriterien und Vorg\u00e4ngen wird entschieden, welche Informationen und Dokumente ohne \u00e4ussere Einwirkung frei ver\u00f6ffentlicht werden und welche Daten erst auf Anfrage mittels Anwendung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes freigegeben werden?</p><p>- Inwieweit wurde gepr\u00fcft, ob ein bestehendes oder neues Web-Portal der \u00f6ffentlichen Verwaltung als zentraler Zugang der offen zug\u00e4nglichen Datenbest\u00e4nde dienen kann?</p><p>- Wie beabsichtigt der Bundesrat die proaktive Ver\u00f6ffentlichung von Beh\u00f6rdendaten als Open Government Data weiter zu f\u00f6rdern und der Bev\u00f6lkerung diese Dienstleistung bekanntzumachen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz regelt, wer unter welchen Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Dokumenten erh\u00e4lt. Es hat somit die passive Informationspflicht staatlicher Institutionen (nach dem \"Hol-Prinzip\") zum Gegenstand. Die aktive Informationspflicht ist demgegen\u00fcber in Artikel\u00a0180 der Bundesverfassung verankert. Diese Bestimmung beauftragt den Bundesrat, die \u00d6ffentlichkeit rechtzeitig und umfassend \u00fcber seine T\u00e4tigkeit zu informieren, soweit dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Konkretisiert wird diese Informationspflicht in Artikel\u00a010 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010). Demnach versorgt der Bundesrat die Bundesversammlung, die Kantone und die \u00d6ffentlichkeit mit einheitlichen, fr\u00fchzeitigen und kontinuierlichen Informationen \u00fcber seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren. Der Regierung kommt jedoch ein erhebliches Ermessen in der Aus\u00fcbung und Ausgestaltung ihrer Informationst\u00e4tigkeit zu. Von diesem Ermessen macht der Bundesrat Gebrauch, indem er fallweise entscheidet, welche Dokumente aus eigenem Antrieb zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Verwaltungseinheiten entscheiden in ihrem jeweiligen Zust\u00e4ndigkeitsbereich selbstst\u00e4ndig, welche Informationen und Dokumente sie der \u00d6ffentlichkeit unaufgefordert zug\u00e4nglich machen. Die Ausscheidung der Dokumente, die aus eigenem Antrieb zur Verf\u00fcgung gestellt werden, erfolgt in aller Regel von Fall zu Fall, wobei die Bedeutsamkeit und die politische Brisanz eines Gesch\u00e4fts eine wichtige Rolle spielen. Die Beh\u00f6rden sind im \u00dcbrigen verpflichtet, \u00fcber die verf\u00fcgbaren amtlichen Dokumente Auskunft zu erteilen (Art. 3 \u00d6ffentlichkeitsverordnung).</p><p>2. Der Bundesrat hat die Einrichtung eines Single Point of Orientation (SPO) zu einem seiner Ziele f\u00fcr 2011 erkl\u00e4rt. Bis Anfang 2012 erarbeitet das Schweizerische Bundesarchiv ein entsprechendes Pilotprojekt, dessen Resultate in einem Bericht an den Bundesrat vorgestellt werden. Ein SPO soll sowohl eine b\u00fcrgerfreundliche \u00dcbersicht \u00fcber die Unterlagen der Bundesverwaltung als auch eine einfache Gesuchstellung und -bearbeitung sowie den raschen und digitalen Zugriff auf die Unterlagen f\u00fcr die Berechtigten durch die zust\u00e4ndigen Bundesstellen erm\u00f6glichen. Er erf\u00fcllt damit die Funktion eines im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geforderten zentralen Registers der amtlichen Dokumente und schafft f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einen massgeblichen Orientierungspunkt und Zugangsservice unter Einhaltung der gegebenen (dezentralen) Entscheidkompetenzen.</p><p>3. Der Bundesrat betrachtet das heutige Zusammenspiel von aktiver und passiver Information als guten Mittelweg, der einerseits den Zugang zu allen wichtigen Dokumenten erm\u00f6glicht, gleichzeitig aber auch die \u00d6ffentlichkeit vor einer unn\u00f6tigen Informationsflut bewahrt. Die Internetseiten des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten informieren im \u00dcbrigen an zentraler Stelle umfassend \u00fcber das \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Der Bundesrat hat zurzeit keine weiteren Massnahmen vorgesehen, um die Zug\u00e4nglichkeit von Dokumenten und die Verfahrensmodalit\u00e4ten noch bekannter zu machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1309305600000)\/","SubmittedBy":"Graf-Litscher Edith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542412680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}