{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113378,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113378,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3378","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Effizienzsteigernde Preisgestaltungsregeln f\u00fcr Stromversorger. Umsetzung von Decoupling in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Die Ausgangslage f\u00fcr die Preisgestaltungsregeln auf dem Strommarkt ist gerade in Bundesstaaten mit vollst\u00e4ndig liberalisiertem Strommarkt wie Maryland und New York \u00e4hnlich zu derjenigen in der Schweiz. Heisst das nicht auch, dass man Decoupling auch in der Schweiz einf\u00fchren kann?</p><p>2. Wie viel Prozent des Stromverbrauchs decken die 100 gr\u00f6ssten Stromversorgungsunternehmen der Schweiz ab?</p><p>3. Welche Gesetze und Verordnungen m\u00fcssten f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Decoupling in der Schweiz wie angepasst werden?</p><p>4. Welche effizienzsteigernde Wirkung kann man bei der Einf\u00fchrung von Decoupling in der Schweiz erwarten?</p><p>5. Welche Parameter sind entscheidend, um die effizienzsteigernde Wirkung des Decoupling zu maximieren?</p><p>6. Ist der Bundesrat gewillt, einen Vorschlag f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Decoupling in der Schweiz zu machen?</p><p>7. Falls er die in dieser Interpellation gestellten Fragen noch nicht beantworten kann, ist er dann bereit, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben?</p>","ReasonText":"<p>Heute k\u00f6nnen Elektrizit\u00e4tswerke ihre Gewinne nur steigern, wenn sie mehr Strom verkaufen - sie haben deswegen von Natur aus kaum Interesse an einer Steigerung der Stromeffizienz bei ihren Kunden. Um diesen Anreiz umzukehren, m\u00fcssten die Gewinne der Elektrizit\u00e4tswerke von ihrem Stromabsatz entkoppelt werden - schon seit Jahren wird dieses so genannte Decoupling erfolgreich in einigen Bundesstaaten der USA praktiziert: Dabei wird dem jeweiligen Stromunternehmen \u00fcber die Tarifregulierung jedes Jahr ein gewisser Gewinn garantiert - unabh\u00e4ngig von der verkauften Strommenge. F\u00fcr die Stromunternehmen verschwindet so der Anreiz, immer mehr Strom verkaufen zu wollen - im Gegenteil, sie k\u00f6nnen ihren Gewinn sogar steigern, wenn sie weniger Energie verkaufen und ihre Kunden - mit freier Wahl der Instrumente - motivieren, Massnahmen zu Steigerung der Effizienz umzusetzen oder Strom zu sparen.</p><p>Auf den ersten Blick wirkt dieses Instrument wie ein starker Markteingriff und scheint mit einem liberalisierten Strommarkt - wie in der Schweiz schon teilweise besteht und bis 2015 vermutlich vollst\u00e4ndig umgesetzt wird - nicht vereinbar zu sein. Gleichzeitig l\u00e4sst Decoupling den Elektrizit\u00e4tswerken eine grosse Flexibilit\u00e4t bei der Wahl ihrer Gesch\u00e4ftspolitik und ist auch in solchen Bundesstaaten der USA umgesetzt, in den der Strommarkt vollst\u00e4ndig liberalisiert ist - so beispielsweise in Maryland und in New York.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 22. M\u00e4rz 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpl\u00e4ne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuf\u00fchrenden Arbeiten bilden drei Stromangebotsszenarien:</p><p>- Stromangebotsvariante 1:</p><p>Weiterf\u00fchrung des bisherigen Strommixes mit allf\u00e4lligem vorzeitigem Ersatz der \u00e4ltesten drei Kernkraftwerke im Sinne einer h\u00f6chstm\u00f6glichen Sicherheit.</p><p>- Stromangebotsvariante 2:</p><p>Kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit.</p><p>- Stromangebotsvariante 3:</p><p>Vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte die Potenziale, die zus\u00e4tzlichen F\u00f6rdermassnahmen und den Zeitbedarf kennen. Insbesondere will er Massnahmen in den Bereichen Smartenergy, Smartgrids, Netze, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen vertieft analysieren.</p><p>Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Grundlagen der Energiepolitik werden die in der Interpellation vorgebrachten Anliegen gepr\u00fcft. Insbesondere zu den Fragen 3, 4, 6 und 7 will der Bundesrat erst die Erkenntnisse aus der \u00dcberpr\u00fcfung der Grundlagen der Energiepolitik abwarten.</p><p>1. Das Decoupling ist grunds\u00e4tzlich nicht kompatibel mit einem liberalisierten Markt. In einem Decoupling setzt der Regulator die Ertr\u00e4ge fest, welche ein Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen (EVU), also ein Unternehmen das sowohl das Netz betreibt also auch produziert und handelt, erzielen darf und greift somit in die Preissetzung der Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen (EVU) ein. In einem liberalisierten Markt ist ein solcher Eingriff des Regulators nur noch auf den Netznutzungsteil, nicht aber auf den Energieteil des Stromtarifs m\u00f6glich. Da der Netzbetreiber unabh\u00e4ngig ist von Produktion und Verkauf der Energie, wirkt auch der Anreiz der Entkoppelung von Umsatz und Gewinn beim Verkauf von Strom nicht mehr. Dazu kommt, dass der Netzbereich als nat\u00fcrliches Monopol reguliert ist. Eine Decoupling-Regel f\u00fcr den Netztarif w\u00fcrde die Regulierung der Kosten des Netzes wesentlich verkomplizieren und damit den Ressourcenbedarf sowie die Kosten erh\u00f6hen. Auf der anderen Seite h\u00e4tten die Produzenten in einem solchen System weiterhin Anreiz, den Absatz auszuweiten.</p><p>In den US-Bundesstaaten New York und Maryland ist der Elektrizit\u00e4tsmarkt nur teilweise liberalisiert. In Maryland haben die Endkunden die Wahl, ob sie ihren Anbieter w\u00e4hlen wollen oder weiterhin in der Grundversorgung verbleiben. Das Decoupling gilt jeweils nur f\u00fcr die Konsumenten in der Grundversorgung. In New York wird der sogenannte \"Revenue Decoupling Mechanism\" nur auf den fixen Kosten des Netzes angewendet. Der Anreiz bleibt bestehen, da in New York keine Unabh\u00e4ngigkeit der Netzbetreiber (unbundling) verlangt wird. Unbundling gilt als wichtige Voraussetzung f\u00fcr die Marktliberalisierung und ist sowohl in der europ\u00e4ischen Gesetzgebung als auch im Stromversorgungsgesetz (StromVG, SR 734.7) implementiert. Gem\u00e4ss der US Energy Information Administration (EIA) wurde im Jahr 2008 im Bundesstaat New York ein Gesamtabsatz von 144 Terawattstunden Elektrizit\u00e4t erzielt. Davon gingen 82 Terawattstunden an Konsumenten in der Grundversorgung (mit Decoupling) und 62 Terawattstunden an Konsumenten im freien Markt (ohne Decoupling). In Maryland betrug der Gesamtabsatz 63 Terawattstunden Elektrizit\u00e4t, wovon 37 Terawattstunden in der Grundversorgung und 26 Terawattstunden im freien Markt abgesetzt wurden.</p><p>2. Mit den vorliegenden Daten, darunter u. a. der Elektrizit\u00e4tsstatistik des Bundesamts f\u00fcr Energie (BFE), l\u00e4sst sich diese Frage nicht genau beantworten. Einziger Hinweis bietet die Finanzstatistik der Stromversorgungsunternehmen, welche f\u00fcr die Elektrizit\u00e4tsstatistik \u00fcber eine freiwillige Befragung erhoben wird. Im Jahr 2009 konnten damit 174 Unternehmen erfasst werden, auf welche (gesch\u00e4tzte) 95 Prozent der gesamten Stromproduktion und 59 Prozent der Stromverteilung an die Endverbraucher entfallen. Eine Hochrechnung auf die hundert gr\u00f6ssten Stromversorgungsunternehmen ist aufgrund dieser Daten nicht m\u00f6glich, da die Auswahl nicht repr\u00e4sentativ ist. Die gr\u00f6ssten Verbundunternehmen wie Alpiq, Axpo, BKW, CKW und EGL konnten in der Befragung zwar erfasst werden, ob aber die hundert gr\u00f6ssten Versorgungsunternehmen vollumf\u00e4nglich erfasst wurden, l\u00e4sst sich nicht sagen.</p><p>5. Das Decoupling alleine f\u00fchrt nicht zwingend zu einer Erh\u00f6hung der Energieeffizienz. Decoupling entfernt nur den Anreiz eines EVU, \u00fcber eine Erh\u00f6hung des Absatzes seinen Gewinn zu steigern, vorausgesetzt, Versorgungsgebiet und Versorgungsauftrag bleiben unver\u00e4ndert. Das Decoupling muss deshalb mit Instrumenten zur F\u00f6rderung der Energieeffizienz gekoppelt werden, wie zum Beispiel mit Energieeffizienzzielen f\u00fcr die EVU (Decoupling Plus). Der Erfolg in Kalifornien mit einer Stabilisierung des Stromverbrauchs pro Kopf in den letzten 30 Jahren, kann nicht alleine auf das Decoupling zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, sondern ist vielmehr Folge einer umfassenden Energiepolitik zur F\u00f6rderung der Energieeffizienz mit diversen Instrumenten (Decoupling, Decoupling plus, Effizienzstandards f\u00fcr Geb\u00e4ude und Elektroger\u00e4te, Anrechenbarkeit der Kosten von Energieeffizienzprogrammen der EVU an ihre regulierten Kosten, progressive Stromtarife, ambitionierte Klimapolitik usw.). Entscheidend ist die Wahl eines vern\u00fcnftigen Instrumentenmixes, welcher f\u00fcr die Schweiz im Rahmen der Arbeiten zur \u00dcberpr\u00fcfung der Grundlagen der Energiepolitik auch durchgef\u00fchrt wird.</p>  Antwort des B\u00fcros","FederalCouncilProposal":22,"FederalCouncilProposalText":"Antwort des B\u00fcros","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Malama Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545850650)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}