{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113396,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113396,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3396","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Diskriminierung von Schweizer Unternehmen in Frankreich. Drohender Stellenabbau in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund der bilateralen Abkommen k\u00f6nnen Schweizer Bauunternehmen theoretisch f\u00fcr den privaten und f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Sektor in Frankreich arbeiten. Umgekehrt k\u00f6nnen franz\u00f6sische und generell europ\u00e4ische Bauunternehmen an Ausschreibungsverfahren im \u00f6ffentlichen und im privaten Sektor in der Schweiz teilnehmen.</p><p>In Frankreich gelten besondere Anforderungen, etwa eine zehnj\u00e4hrige Garantie f\u00fcr Bauwerke. F\u00fcr Schweizer Unternehmen bedeutet dies, dass sie f\u00fcr jede Baustelle, f\u00fcr die sie ein Angebot einreichen wollen, eine Versicherung abschliessen und einen Versicherungsnachweis vorlegen m\u00fcssen. Schweizer Unternehmen haben aber de facto keinen Zugang zu franz\u00f6sischen Versicherungen. Zwar gibt es in Paris offiziell die M\u00f6glichkeit, eine g\u00fcnstige Versicherung abzuschliessen. In der Praxis ist dieses Verfahren aber v\u00f6llig unbrauchbar: Die Bearbeitungsdauer ist so lang, dass bei Ausschreibungen nicht rechtzeitig ein Angebot eingereicht werden kann. </p><p>Schweizer Versicherungen ihrerseits bieten den Unternehmen keine passende Versicherung an. Dabei w\u00fcrde anscheinend ein von einer franz\u00f6sischen Niederlassung einer Schweizer Versicherung ausgestellter Nachweis ausreichen.</p><p>Daher verzichten die Schweizer Bauunternehmen auf den franz\u00f6sischen Markt und \u00fcben keine grenz\u00fcberschreitenden T\u00e4tigkeiten aus. So entgehen ihnen Bauauftr\u00e4ge. Die franz\u00f6sischen Unternehmen hingegen und ihre Angestellten haben problemlos Zugang zum Schweizer Markt.</p><p>Diese Situation gef\u00e4hrdet insbesondere Arbeitspl\u00e4tze in der Schweiz und schafft den N\u00e4hrboden daf\u00fcr, dass die ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer f\u00fcr die Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht werden. Entsprechende Vorst\u00f6sse wurden im Genfer Grossen Rat bereits eingereicht. </p><p>Die Kantone und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nde haben zwar gehandelt, konnten bislang aber nichts bewirken. Daher muss der Bundesrat aktiv werden. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>- Teilt er diese Einsch\u00e4tzung der Situation, und ist er auch der Ansicht, dass Schweizer Bauunternehmen in Frankreich faktisch diskriminiert werden?</p><p>- Glaubt er nicht auch, dass durch die einseitige Benachteiligung die entsprechenden Arbeitspl\u00e4tze in der Schweiz einem erh\u00f6hten Druck ausgesetzt sind? Falls nein: Auf welche Daten st\u00fctzt er seine Einsch\u00e4tzung?</p><p>- Ist er bei den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden vorstellig geworden, um diese Diskriminierung zu beseitigen? Mit welchem Ergebnis?</p><p>- Wie stehen die Chancen daf\u00fcr, dass diese Diskriminierung beseitigt wird?</p><p>- H\u00e4lt es der Bundesrat nicht f\u00fcr n\u00f6tig, mit den Schweizer Privatversicherungen eine L\u00f6sung zu suchen, damit den Schweizer Unternehmen ein passendes Versicherungsprodukt zur Verf\u00fcgung gestellt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es ist korrekt, dass in Frankreich f\u00fcr den Bereich des Bausektors eine besondere Anforderung gilt. Jeder Bauunternehmer ist in Frankreich von Gesetzes wegen dem K\u00e4ufer oder dem Bauherrn zu Schadenersatz verpflichtet (Konstruktionsm\u00e4ngel, Schlechtfertigung, offensichtliche Unregelm\u00e4ssigkeiten, fehlende Dichtung usw.). Als Garantie f\u00fcr diese Haftung verpflichtet die franz\u00f6sische Gesetzgebung die franz\u00f6sischen und ausl\u00e4ndischen Unternehmer, eine sogenannte Zehnjahresgarantie abzuschliessen, welche sp\u00e4testens vor Er\u00f6ffnung der Bauarbeiten vorliegen und bis zehn Jahre nach Beendigung der Arbeiten g\u00fcltig sein muss. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt f\u00fcr alle in- und ausl\u00e4ndischen Unternehmer, einschliesslich derjenigen aus den EU-Staaten.</p><p>Jede Unternehmung, der die Zehnjahresgarantie von einer franz\u00f6sischen Versicherungsgesellschaft verweigert wurde, kann das zentrale Tarifikationsb\u00fcro des franz\u00f6sischen Wirtschafts- und Finanzministeriums anrufen. Dieses bestimmt sodann die H\u00f6he der Pr\u00e4mie und verpflichtet den Versicherer, das betreffende Unternehmen zu versichern. Anl\u00e4sslich der Umfrage des Integrationsb\u00fcros \u00fcber die Anwendbarkeit der bilateralen Vertr\u00e4ge zwischen der Schweiz und der EU (ver\u00f6ffentlicht im Januar 2010) haben lediglich der Genfer Baugewerbeverband (FMB) und Suissetec (Schweizerisch-Liechtensteinischer Geb\u00e4udetechnikverband) Probleme beim Erhalt der Zehnjahresgarantie gemeldet, ohne jedoch F\u00e4lle von Schweizer Firmen benennen zu k\u00f6nnen, die bis an das zentrale Tarifikationsb\u00fcro gelangt waren.</p><p>Das Problem der Zehnjahresgarantie wurde auf Ebene des Bundes w\u00e4hrend der letzten Jahre mehrfach vorgebracht. An der Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) vom 17. Juni 2009 hat die Schweiz die Kommission gebeten, die Vereinbarkeit der Zehnjahresgarantie mit dem FZA zu \u00fcberpr\u00fcfen. An der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 16. Juni 2010 hat die Kommission geantwortet, sie betrachte die Zehnjahresgarantie als mit dem FZA vereinbar. Das Problem wurde ebenfalls am 24. April 2009 in der franz\u00f6sisch-deutsch-schweizerischen zwischenstaatlichen Oberrheinkommission er\u00f6rtert, welche einen Dialog zwischen Branchenvertretern vorschlug, um L\u00f6sungen f\u00fcr die konkreten Probleme zu finden. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard hat das Thema mit ihrer Amtskollegin Christine Lagarde, Wirtschafts- und Finanzministerin, am 28. September 2009 in Paris angesprochen. Man kam \u00fcberein, dass eine L\u00f6sung auf der Ebene der privaten Unternehmungen gefunden werden m\u00fcsse. Dies geschah durch Vermittlung des Sekretariats der Oberrheinkonferenz, welche am 1. Oktober 2009 in Strassburg die Expertengruppe \"Wettbewerbsbehinderungen\" einberufen hat, um eine Auflistung aller Probleme im Zusammenhang mit der Zehnjahresgarantie zu erstellen und um Verbesserungen vorzuschlagen, damit der Zugang ausl\u00e4ndischer Akteure zu diesen Versicherungen erleichtert werde. Am 19. M\u00e4rz 2010 fand in Paris ein Gespr\u00e4ch a runden Tisch zur Zehnjahresgarantie statt, der von der franz\u00f6sischen Vereinigung der Versicherungsgesellschaften (FFSA) organisiert worden war, die sich zum Ziel setzte, ein Empfangsportal f\u00fcr die Vertreter des europ\u00e4ischen Baugewerbes einzurichten, um die Schwierigkeiten bei der Erlangung der Versicherung zu behandeln. Andererseits haben zwei Versicherungsgesellschaften (Axa und Allianz) mitgeteilt, dass sie die Zehnjahresgarantie \u00fcber ihre Tochtergesellschaften im Ausland (darunter auch in der Schweiz) anbieten werden. Das Seco hat die FMB und Suissetec \u00fcber diese Entwicklungen in Kenntnis gesetzt und sie gebeten, sich beim Empfangsportal anzumelden, was beide am 27. Mai 2010 getan haben. Am 15. September 2010 haben die FMB und die Axa Winterthur eine Informationsveranstaltung \u00fcber die neue M\u00f6glichkeit abgehalten, \u00fcber die Tochtergesellschaft der Axa Winterthur in Genf eine Zehnjahresgarantie beziehen zu k\u00f6nnen. Schweizer Bauunternehmen, welche eine Zehnjahresgarantie vorlegen m\u00fcssen, k\u00f6nnen nunmehr mit dem B\u00fcro der Axa Winterthur in Genf Kontakt aufnehmen, das ihnen bei der Dossiererstellung im Hinblick auf die Beantragung der Zehnjahresgarantie behilflich ist.</p><p>Seit 2010 bietet ferner die Gesellschaft RMS Risk Management Service in Basel Schweizer Unternehmen ihre Dienste im Hinblick auf den Erhalt der Zehnjahresgarantie an. Je nach Entwicklung der Nachfrage ist es m\u00f6glich, dass weitere Versicherungsgesellschaften daran interessiert sein werden, ihre Dienstleistungen im Hinblick auf den Erhalt der Zehnjahresgarantie von der Schweiz aus anzubieten. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass es unter den gegebenen Umst\u00e4nden nicht angebracht ist, die eine oder andere Versicherungsgesellschaft durch spezielle staatliche Massnahmen zu unterst\u00fctzen.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund der Gespr\u00e4che unter den Fachleuten eine Verbesserung der Situation eingetreten ist. Nunmehr besteht f\u00fcr die Schweizer Bauunternehmen die M\u00f6glichkeit, die Zehnjahresgarantie von der Schweiz aus zu erhalten, und die betroffenen Berufsvereinigungen k\u00f6nnen via das Empfangsportal der FFSA direkt F\u00e4lle von Schweizer Unternehmen melden, denen man die Zehnjahresgarantie verweigert hat. Bis heute wurde kein Fall gemeldet. Der Bundesrat ist bereit, erneut bei den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden und in Br\u00fcssel vorstellig zu werden, falls sich f\u00fcr einige Unternehmen die dargelegten M\u00f6glichkeiten als ineffizient herausstellen sollten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1309305600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1316390400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779233303500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}