{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113429,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113429,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3429","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Rechtssicherheit f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcnderinnen und -gr\u00fcnder und f\u00fcr Business Angels","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, inwiefern Unternehmensgr\u00fcnderinnen und -gr\u00fcndern Steuererleichterungen auf dem Kapital, das diese an ihrem eigenen Unternehmen halten, gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen. Ferner ist die steuerliche Behandlung von Stock Options zu kl\u00e4ren, und es soll gew\u00e4hrleistet werden, dass f\u00fcr alle Akteurinnen und Akteure Investitionen in Start-up-Unternehmen in steuerlicher Hinsicht nicht als Kapitalgewinne auf Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen gelten; dies soll auch f\u00fcr Business Angels gelten, t\u00e4tigen diese doch Investitionen, die mit einem hohen Risiko verbunden und die wichtig f\u00fcr die Innovationskraft sind.</p>","ReasonText":"<p>Unternehmensgr\u00fcnderinnen und -gr\u00fcnder gehen betr\u00e4chtliche pers\u00f6nliche Risiken ein; gegenw\u00e4rtig werden sie doppelt besteuert, was eine Ungerechtigkeit darstellt. Business Angels, die in Start-up-Unternehmen investieren, werden wie berufliche Akteure besteuert; investieren sie aber in b\u00f6rsenkotierte Unternehmen, so sind ihre Kapitalgewinne steuerfrei. Die erw\u00e4hnten Steuererleichterungen sind notwendig, um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit sowohl des Forschungsplatzes Schweiz als auch der schweizerischen Wirtschaft sicherzustellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die gleichzeitige Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Dividendenertr\u00e4gen (sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung) wurde mit der Unternehmenssteuerreform II bereits stark gemildert. Diese Milderung gilt f\u00fcr qualifizierte Beteiligungen von mindestens zehn Prozent. Dieses Kriterium erf\u00fcllen Unternehmensgr\u00fcnderinnen und -gr\u00fcnder \u00fcblicherweise.</p><p>2. Im schweizerischen Steuerrecht wird nicht zwischen kleinen und grossen, neuen und alten oder kotierten und nichtkotierten Kapitalgesellschaften unterschieden. Dies gilt auch f\u00fcr Dividendenertr\u00e4ge sowie Kapitalgewinne auf Beteiligungsrechten oder Optionen.</p><p>3. Private Kapitalgewinne aus der Ver\u00e4usserung von Aktien oder Aktienoptionen (englisch \"stock options\") sind von der Einkommensbesteuerung ausgenommen. Demgegen\u00fcber k\u00f6nnen private Kapitalverluste bei der Einkommenssteuer nicht geltend gemacht werden. Falls die Aktien oder Aktienoptionen von Investoren oder Gruppen von Investoren (Personengesellschaften) dem Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen zuzurechnen sind, so sind einkommenssteuerlich sowohl Kapitalgewinne wie auch Kapitalverluste zu ber\u00fccksichtigen. Die Unterscheidung zwischen privater und gewerbsm\u00e4ssiger Verm\u00f6gensanlage richtet sich nach geltendem Recht nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Mit Entscheid vom 8. Januar 1999 (BGE 125 II 113) best\u00e4tigte das Bundesgericht, dass die fr\u00fchere Praxis zu Artikel\u00a021 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a BdBSt grunds\u00e4tzlich auch unter der Herrschaft des DBG gilt. Danach erzielt die steuerpflichtige Person steuerbares Einkommen aus selbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit, wenn sie An- und Verk\u00e4ufe von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden in einer Art t\u00e4tigt, die \u00fcber die schlichte Verwaltung von Privatverm\u00f6gen hinausgeht. Erforderlich hierzu ist, dass sie eine T\u00e4tigkeit entfaltet, die in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtet ist bzw. dass sie solche Gesch\u00e4fte systematisch mit der Absicht der Gewinnerzielung betreibt. F\u00fcr eine solche selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit wird nicht vorausgesetzt, dass die steuerpflichtige Person nach aussen sichtbar am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder die T\u00e4tigkeit in einem eigentlichen, organisierten Betrieb aus\u00fcbt.</p><p>Die Unterscheidung zwischen privater und gesch\u00e4ftsm\u00e4ssiger Verm\u00f6gensanlage kann schwierig sein. Deshalb wurde bereits mit der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II eine gesetzliche Regelung zum gewerbsm\u00e4ssigen Wertschriftenhandel vorgeschlagen. Dieser Teil der Vorlage befindet sich jedoch immer noch in der parlamentarischen Beratung.</p><p>4. Mit dem in den Jahren 1997 bis 1999 im Parlament beratenen und vom 1. Mai 2000 bis Ende April 2010 (10 Jahre) anwendbaren Bundesgesetz \u00fcber Risikokapitalgesellschaften (BRKG) wurde versucht, Risikokapitalgesellschaften zu f\u00f6rdern. Die Erfahrungen mit dem BRKG haben jedoch gezeigt, dass mit fiskalischen Anreizen nicht die erhofften Wirkungen erzielt werden. Der Bundesrat wird im Rahmen der Erf\u00fcllung des Postulats F\u00e4ssler 10.3076 eine ausf\u00fchrliche Bilanz \u00fcber das BRKG ziehen und bis Ende 2011 einen Schlussbericht \u00fcber das Ende April 2010 ausgelaufene Bundesgesetz vorlegen.</p><p>5. Die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Forschungsplatzes Schweiz wird insbesondere mit Mitteln der Direktf\u00f6rderung gew\u00e4hrleistet. Solche Mittel der Direktf\u00f6rderung sind der indirekten F\u00f6rderung (z. B. mittels Steuerverg\u00fcnstigungen) vorzuziehen. Indirekte F\u00f6rderung verletzt auch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit und ist bez\u00fcglich der H\u00f6he der Mindereinnahmen intransparent. Diese Intransparenz wurde k\u00fcrzlich vom Bund auch in einer Studie und einem zugeh\u00f6rigen Bericht (\"Welche Steuerverg\u00fcnstigungen gibt es beim Bund?\") festgestellt. Bez\u00fcglich Direktf\u00f6rderung ist neben dem Schweizerischen Nationalfonds besonders auf die Kommission f\u00fcr Technologie und Innovation (KTI) hinzuweisen, mittels der sich der Bund in den Bereichen anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Promotion des Unternehmertums und Aufbau von Jungunternehmen verst\u00e4rkt engagiert.</p><p>6. Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Bedarf zu pr\u00fcfen, inwiefern Unternehmensgr\u00fcnderinnen und -gr\u00fcndern Steuererleichterungen auf dem Kapital, das diese an ihrem eigenen Unternehmen halten, oder auf Investitionen von sogenannten Business Angels gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314144000000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1378166400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811076837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}