{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113443,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113443,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3443","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anforderungen an Prediger und religi\u00f6se Betreuungspersonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 der Verordnung \u00fcber die Integration von Ausl\u00e4ndern (VIntA) m\u00fcssen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die eine Betreuungs- oder Lehrt\u00e4tigkeit aus\u00fcben, zum Beispiel als religi\u00f6se Betreuungspersonen oder Lehrkr\u00e4fte f\u00fcr heimatliche Sprache und Kultur, f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung unter anderem Kenntnisse der am Arbeitsort gesprochenen Landessprache auf dem Niveau B1 ausweisen und mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem in der Schweiz (Art. 5 Abs. 3) vertraut und f\u00e4hig sein, diese Kenntnisse bei Bedarf den von ihnen betreuten Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern zu vermitteln.</p><p>Trotz diesen Bestimmungen gibt es Personen in unserem Land, die menschenverachtende Inhalte predigen. Ein Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens hat im letzten Jahr f\u00fcnf Freitagspredigten in arabischen Moscheen ausgewertet. Drei davon haben ideologisch heikle Inhalte gehabt. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie viele Gesuche f\u00fcr die Erteilung einer Bewilligung gehen pro Jahr f\u00fcr religi\u00f6se Prediger ein? </p><p>- Welche Voraussetzungen werden bei Predigern gepr\u00fcft?</p><p>- Inwiefern kann in Bezug auf Prediger eine bessere Kontrolle gew\u00e4hrleistet werden?</p><p>- Werden die Voraussetzungen auch bei Predigern gepr\u00fcft, die \u00fcber ein Touristenvisum verf\u00fcgen?</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass Prediger mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem in der Schweiz vertraut sind?</p><p>- Wie wird die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch religi\u00f6se Gruppierungen sichergestellt?</p><p>- K\u00f6nnen religi\u00f6se Gruppierungen f\u00fcr die Verbreitung menschenverachtender Inhalte innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft zur Verantwortung gezogen werden? </p><p>- Was passiert, wenn ein Prediger gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 VIntA bis zur Verl\u00e4ngerung der Bewilligung das Sprachkriterium noch immer nicht erf\u00fcllt?</p>","ReasonText":"<p>Prediger sind Vorbilder und tragen eine Mitverantwortung f\u00fcr die Integration ihrer Religionsangeh\u00f6rigen in die hiesige Gesellschaft. Aufgrund ihrer Rolle als Vermittler religi\u00f6ser Normen und Werte wird Predigern sowohl von den Gl\u00e4ubigen als auch von der \u00d6ffentlichkeit Autorit\u00e4t und damit Einfluss zugeschrieben. Menschenverachtende Inhalte sind mit unserer Rechtsordnung und der Menschenrechtserkl\u00e4rung nicht vereinbar und k\u00f6nnen deshalb nicht geduldet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit 2005 gingen beim BFM j\u00e4hrlich 40 bis 60 Gesuche f\u00fcr \u00fcberj\u00e4hrige Bewilligungen an religi\u00f6se Betreuungspersonen ein. Zudem werden dem BFM j\u00e4hrlich 20 bis 40 Gesuche f\u00fcr kurze Eins\u00e4tze bis maximal vier Monate \u00fcbermittelt.</p><p>2. Die Erfordernisse zur Integration (Art. 7 VIntA) werden in Erg\u00e4nzung zu den pers\u00f6nlichen und arbeitsmarktlichen Voraussetzungen (Art. 21 bis 23 AuG) gepr\u00fcft. Es k\u00f6nnen nur religi\u00f6se Betreuungspersonen mit fundierter theologischer Ausbildung, Berufserfahrung und guten Kenntnissen einer Landessprache zugelassen werden. </p><p>3. Es werden die Voraussetzungen f\u00fcr den Aufenthalt und diejenigen f\u00fcr die Einreise kontrolliert. Ausl\u00e4nder, die in die Schweiz einreisen wollen, d\u00fcrfen keine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung oder die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz darstellen (Art. 5 Abs. 1 AuG). Nebst den pers\u00f6nlichen Voraussetzungen wird auch die Arbeitgeberseite einer Pr\u00fcfung unterzogen.</p><p>4. Eine Einreise mit Touristenvisum mit der Absicht zu predigen ist nicht zul\u00e4ssig. Weil es ein bewilligungspflichtiger Aufenthalt ist, kann ein Visum erst nach kantonaler Zusage ausgestellt werden. Praxisgem\u00e4ss k\u00f6nnen Visa f\u00fcr kurze, bewilligungsfreie Aufenthalte erteilt werden (z. B. Teilnahme an religi\u00f6sen Festen ohne Predigen). Im Zentrum der Pr\u00fcfung stehen die Einreisevoraussetzungen (Reisezweck, Inhalt der Veranstaltung). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person bei der Visumgesuchstellung einen Tourismusaufenthalt vorspiegelt, in Wirklichkeit aber eine religi\u00f6se T\u00e4tigkeit beabsichtigt. Die zur Visumvergabe zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sind sich dessen bewusst und pr\u00fcfen die Gesuche umfassend. Die Zweckentfremdung eines Visums kann mittels Busse, Wegweisung oder einer Einreisesperre sanktioniert werden.</p><p>5. Die Bewilligungserteilung kann mit der Bedingung verbunden werden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird (Art. 54 Abs. 1 AuG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Bst. c VIntA). Wenn Hinweise bestehen, dass eine Person gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen k\u00f6nnte oder die innere oder \u00e4ussere Sicherheit gef\u00e4hrdet, wird das Gesuch unter Beizug weiterer Beh\u00f6rden (Fedpol und NDB) einer intensiven Pr\u00fcfung unterzogen (vgl. Antwort zu Frage 7).</p><p>6. Religi\u00f6se Gruppierungen sind keine Tr\u00e4ger von staatlichen Funktionen, sondern gelten als Private. Die rechtsstaatlichen Prinzipien entfalten aber auch f\u00fcr diese eine beschr\u00e4nkte Geltung (vgl. Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 6 BV, Art. 35 Abs. 3 BV). Wie der Bundesrat bereits in der Antwort zur Interpellation Schl\u00fcer 10.3501 vom 17. Juni 2010, \"Religi\u00f6se Schriften mit Aufforderungen zu strafbaren Gewalttaten\", dargelegt hat, setzt die Schweizer Rechtsordnung den verfassungsrechtlichen Freiheiten rechtliche Schranken. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) k\u00f6nnen ausserdem die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden pr\u00e4ventive Massnahmen zur Verhinderung von Gef\u00e4hrdungen der inneren Sicherheit treffen.</p><p>7. Einzelpersonen, die durch das Strafrecht gesch\u00fctzte Rechtsg\u00fcter verletzen, k\u00f6nnen bestraft werden (vgl. z. B. die Art. 261, 261bisund Art. 265ff. StGB). Nach den Artikeln 62f. und 64ff. AuG k\u00f6nnen Bewilligungen widerrufen sowie Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen und Ausschaffungen vollzogen werden. Eine strafrechtliche Sanktionierung von religi\u00f6sen Gruppierungen ist nur unter den Voraussetzungen von Artikel\u00a0102 StGB m\u00f6glich.</p><p>Religi\u00f6se Vereinigungen, die zu Gesetzesverst\u00f6ssen \u00f6ffentlich aufrufen oder gegen die \u00f6ffentliche Ordnung verstossen, k\u00f6nnen verboten werden. Der Bundesrat kann gest\u00fctzt auf die Artikel\u00a0184 und 185 BV Verf\u00fcgungen oder Verordnungen zur Wahrung der inneren Sicherheit und der ausw\u00e4rtigen Beziehungen erlassen. Zudem kann im Rahmen von Artikel\u00a013 BWIS der NDB Ausk\u00fcnfte von Beh\u00f6rden und Organisationen verlangen, wenn der begr\u00fcndete Verdacht besteht, dass terroristische, nachrichtendienstliche oder gewaltt\u00e4tig extremistische T\u00e4tigkeiten vorbereitet oder durchgef\u00fchrt werden. </p><p>8. Wenn eine Person bis zum Ablauf der Bewilligungsdauer gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 VIntA die sprachlichen Anforderungen nicht erf\u00fcllt, wird je nach Umst\u00e4nden im Einzelfall entweder eine Nachfrist gesetzt oder die Aufenthaltsbewilligung durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde gest\u00fctzt auf Artikel\u00a062 Buchstabe\u00a0d AuG widerrufen. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1309910400000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690546965763)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Kultur"}}