{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113448,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113448,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3448","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Finma-Aufsichtspflicht st\u00e4rken. Geldw\u00e4scherei durch Potentaten stoppen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufsichtspflicht der Finma zur Verhinderung der Geldw\u00e4scherei durch politisch exponierte Personen (PEP) zu st\u00e4rken. Die Wahrnehmung der erh\u00f6hten Sorgfaltspflicht durch die Finanzintermedi\u00e4re bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP soll direkt durch die Finma \u00fcberwacht werden. </p>","ReasonText":"<p>Seit Jahrzehnten tragen unsere Banken dazu bei, dass mit enormen Verm\u00f6gen von Diktatoren Kapitalflucht und Hehlerei betrieben werden. Diese Gelder sind das Resultat einer Korruption, die umso stossender ist, als die Bev\u00f6lkerung der betroffenen L\u00e4nder oft in bitterer Armut lebt.</p><p>Mit der R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig erworbener Verm\u00f6gensgelder von Potentaten an die bestohlene Bev\u00f6lkerung konnte die Schweiz in den letzten Jahren gl\u00fccklicherweise Fortschritte erzielen. Anl\u00e4sslich der Sperrung der Verm\u00f6genswerte von Ben Ali, Mubarak, Ghaddafi und deren Entourage wurde jedoch einmal mehr augenf\u00e4llig, dass die Schweizer Banken dennoch seelenruhig fortfahren, mit den schlimmsten Diktatoren Gesch\u00e4fte zu treiben. Die erw\u00e4hnten Potentaten haben offensichtlich gewaltige Verm\u00f6genswerte in der Schweiz unterbringen k\u00f6nnen, ohne dass das Dispositiv gegriffen h\u00e4tte, das im Geldw\u00e4schereigesetz (GwG) vorgesehen ist.</p><p>Versagt haben in erster Linie die Finanzintermedi\u00e4re, welche ihre Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen haben, die das GwG vorsieht. Ebenso versagt hat aber auch die Finma, welche ihre Aufsichtspflicht nur ungen\u00fcgend wahrnahm und bei den Finanzintermedi\u00e4ren die im GwG vorgesehene Sorgfaltspflicht nicht durchgesetzt hat.</p><p>Ein wichtiger Grund daf\u00fcr besteht darin, dass die Finma ihre Aufsichtspflicht in der Regel nicht direkt wahrnimmt, sondern an Private delegiert. Im Bankensektor sind dies vorab Revisionsgesellschaften und im Parabankenbereich Selbstregulierungsorganisationen (SRO). Die Finma begn\u00fcgt sich vielfach damit, allein deren T\u00e4tigkeit zu \u00fcberwachen.</p><p>Dieses Modell gen\u00fcgt offensichtlich nicht, um die Geldw\u00e4scherei durch politisch exponierte Personen (PEP) von unserem Finanzplatz fernzuhalten. Die Aufsichtspflicht und die Aufsichtsrechte der Finma m\u00fcssen deshalb erweitert und gest\u00e4rkt werden. Die Finma muss durch eigene Kontrollen direkt bei den Finanzintermedi\u00e4ren daf\u00fcr sorgen, dass diese keine Verm\u00f6genswerte von Potentaten annehmen oder anderweitig Geldw\u00e4scherei von Verm\u00f6genswerten der PEP betreiben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Aufnahme oder F\u00fchrung von Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP nicht grunds\u00e4tzlich verboten sind. Gem\u00e4ss Artikel\u00a012 Absatz\u00a03 GwV-Finma (SR 955.033.0) gelten u. a. Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP in jedem Fall als Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit erh\u00f6htem Risiko und sind deshalb den in der Verordnung geregelten erh\u00f6hten Sorgfaltspflichten unterstellt.</p><p>Die Umsetzung der jeweils anwendbaren Finanzmarktaufsichtsgesetze gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Finmag und der entsprechenden Ausf\u00fchrungsbestimmungen durch die Finanzintermedi\u00e4re wird von der Finma kontrolliert. Diese ist befugt, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei den Banken durch die Pr\u00fcfgesellschaften der Beaufsichtigten kontrollieren zu lassen (Art. 24 Finmag, SR 956.1). Solche Pr\u00fcfgesellschaften m\u00fcssen nebst der Rechnungspr\u00fcfung auch eine Aufsichtspr\u00fcfung durchf\u00fchren, wof\u00fcr sie besondere Zulassungsvoraussetzungen zu erf\u00fcllen haben. Die Finma \u00fcberpr\u00fcft die Erf\u00fcllung der Zulassungsvoraussetzungen und die T\u00e4tigkeit der Pr\u00fcfgesellschaften, welche ihr \u00fcber ihre Pr\u00fcfungen Bericht zu erstatten haben (Art. 26-28 Finmag). Dieses System erlaubt es der Finma, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach Geldw\u00e4schereibestimmungen - so auch hinsichtlich PEP - grunds\u00e4tzlich j\u00e4hrlich mithilfe von Pr\u00fcfgesellschaften zu kontrollieren.</p><p>Auf vergleichbare Weise kontrolliert werden auch die Finanzintermedi\u00e4re des Nichtbankensektors, die der Aufsichtspflicht durch eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei unterstehen. Die Reglemente aller SRO, die der Anerkennung durch die Finma bed\u00fcrfen (Art. 24 GwG), sehen regelm\u00e4ssig Kontrollen durch Pr\u00fcfgesellschaften oder Angestellte der SRO vor. Die Verletzung der Sorgfaltspflichten wird im Pr\u00fcfbericht erw\u00e4hnt und zieht Sanktionen seitens der SRO nach sich (Art. 25 GwG). Die Finma \u00fcberwacht die SRO fortlaufend, indem sie alle Reglements\u00e4nderungen und Mutationen der Aufsichtspersonen genehmigt. Die Finma erh\u00e4lt j\u00e4hrlich einen ausf\u00fchrlichen Bericht jeder SRO. Darin werden die Probleme, denen die SRO mit ihren Mitgliedern begegnet ist, ebenfalls aufgef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrt die Finma jedes Jahr eine Vor-Ort-Kontrolle bei allen SRO durch.</p><p>In Umsetzung der vom Bundesrat am 30. September 2009 genehmigten strategischen Ziele hat die Finma ein neues Aufsichtskonzept entwickelt und in diesem Zusammenhang auch die Rolle der Pr\u00fcfgesellschaften \u00fcberpr\u00fcft und Neuerungen erarbeitet. So sollen strengere Regeln zur Anwendung kommen, insbesondere auch hinsichtlich der Zulassung leitender Pr\u00fcfer f\u00fcr die aufsichtsrechtliche Pr\u00fcfung, der Verantwortlichen gegen\u00fcber der Finma im Zusammenhang mit der Berichterstattung und der durch die Finma durchgef\u00fchrten Qualit\u00e4tskontrollen. Insk\u00fcnftig wird die Finma im Rahmen der Supervisory Reviews sodann vermehrt selber Vor-Ort-Eins\u00e4tze durchf\u00fchren. Dieses komplement\u00e4re Aufsichtsinstrument erm\u00f6glicht der Finma, rasch Erkenntnisse \u00fcber einen spezifischen Gesch\u00e4fts- oder Risikobereich zu gewinnen. Supervisory Reviews k\u00f6nnen sich aufgrund spezifischer Fragestellungen im Tagesgesch\u00e4ft oder vertiefter themenspezifischer Analysen der Aufsicht ergeben. Mit diesem Instrument wird oft auch ein thematischer Bereich bei mehreren Banken \u00fcberpr\u00fcft. Dies erm\u00f6glicht, Schwachstellen rechtzeitig zu behandeln. Die Aufsichtsinstrumente werden somit fortlaufend, den Erkenntnissen der Aufsichtsbeh\u00f6rden entsprechend, weiterentwickelt. Eine starre Regelung der Aufsichtskompetenzen und -pflichten w\u00fcrde diese stetigen Fortschritte hemmen, wenn nicht gar v\u00f6llig verhindern.</p><p>Im Rahmen ihrer ordentlichen Aufsichtst\u00e4tigkeit \u00fcberpr\u00fcft die Finma derzeit aufgrund der Sanktionsverordnungen gegen\u00fcber Tunesien, \u00c4gypten und Libyen die Einhaltung der bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP anzuwendenden erh\u00f6hten Sorgfaltspflichten. Sie wird entsprechende Massnahmen einleiten, sofern sie es aufgrund der Abkl\u00e4rungsergebnisse als angezeigt erachtet.</p><p>Die nach dem GwG und seinen Vollzugsbestimmungen errichtete Aufsicht gen\u00fcgt den internationalen Anforderungen weitgehend; die Groupe d'action financi\u00e8re (Gafi) stufte das Schweizer Dispositiv als wirksam und zufriedenstellend ein. Eine \u00c4nderung des GwG erscheint derzeit somit nicht notwendig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1309305600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1366156800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534758730)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}