{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113479,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113479,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3479","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schnellere \u00c4ufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds dahingehend zu \u00e4ndern, dass die nach aktuell bestem Wissen ben\u00f6tigten Mittel nach 40 Betriebsjahren respektive f\u00fcr Beznau I und II sowie M\u00fchleberg bis 2015 vollst\u00e4ndig einbezahlt sind.</p>","ReasonText":"<p>Die Stilllegung und der Abbruch von ausgedienten Kernkraftwerken sind mit sehr hohen Kosten verbunden. Um dabei das Verursacherprinzip zu gew\u00e4hrleisten, bestehen in der Schweiz mit dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds zwei unabh\u00e4ngige Fonds, welche durch j\u00e4hrliche Beitr\u00e4ge der Kernkraftwerkbetreiber ge\u00e4ufnet werden.</p><p>Trotz der urspr\u00fcnglich angenommenen Betriebsdauer f\u00fcr Kernkraftwerke von 30 Jahren wurde der \u00c4ufnungszeitraum f\u00fcr Anlagen mit befristeten Betriebsbewilligungen auf 40 Jahre verl\u00e4ngert. Da alle f\u00fcnf Kernkraftbl\u00f6cke \u00fcber eine unbefristete Betriebsbewilligung verf\u00fcgen, wurde der \u00c4ufnungszeitraum sogar auf 50 Jahre erh\u00f6ht.</p><p>Aufgrund der j\u00fcngsten Ereignisse ist jedoch unklar, ob alle Kernkraftwerke tats\u00e4chlich so lange am Netz bleiben k\u00f6nnen, bis die jeweiligen Fonds vollst\u00e4ndig ge\u00e4ufnet sind. Eine fr\u00fchere Stilllegung k\u00f6nnte politisch entschieden werden (z. B. Volksabstimmung), durch das Ensi respektive den Bundesrat verf\u00fcgt werden oder aber freiwillig durch Kernkraftwerkbetreiber aus \u00f6konomischen Gr\u00fcnden vollzogen werden, weil sich die notwendigen Aufr\u00fcstungen zur Wahrung der Sicherheit wirtschaftlich nicht mehr rechnen.</p><p>Aus liberaler Sicht ist es zwingend, dass alle Kosten der Kernenergie verursachergerecht getragen werden. Die kommenden Generationen sollen nicht f\u00fcr Kosten aufkommen m\u00fcssen, die wir durch unseren Energiekonsum verursacht haben. Deshalb scheint eine Verk\u00fcrzung der \u00c4ufnungsfrist auf 40 Jahre angemessen zu sein. Da Beznau und M\u00fchleberg die Altersgrenze von 40 Jahren vor dem Inkrafttreten der Verordnungs\u00e4nderung erreichen, w\u00e4re eine entsprechende \u00dcbergangsfrist zu gew\u00e4hren. Wird ein Kraftwerk l\u00e4nger als 40 Jahre betrieben, so sind f\u00fcr die zus\u00e4tzlich anfallenden Abf\u00e4lle und zur Deckung allf\u00e4lliger Kostensteigerungen bei der Stilllegung und Entsorgung weitere Zahlungen zu leisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Rechte und Pflichten rund um die Entsorgung von Kernanlagen gehen massgeblich aus dem Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Nach Artikel\u00a031 Absatz\u00a01 KEG sind die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abf\u00e4lle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Entsorgungskosten, die w\u00e4hrend des Betriebs von Kernkraftwerken (KKW) anfallen, m\u00fcssen von ihnen laufend bezahlt werden. Die Kosten f\u00fcr die Stilllegung der KKW sowie die nach deren Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle werden durch zwei unabh\u00e4ngige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke.</p><p>Die Kostenberechnung und Beitragsfestlegung sind in der SEFV so ausgelegt, dass die geschuldeten Beitr\u00e4ge zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines KKW in die Fonds einbezahlt sind und die Gesamtkosten f\u00fcr die Stilllegung und die Entsorgung unter Einbezug der Rendite auf dem Fondsverm\u00f6gen und der Kapitalabfl\u00fcsse gedeckt sind. Als Berechnungsgrundlage wird f\u00fcr die KKW eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen (f\u00fcr das KKW M\u00fchleberg gilt bis zum rechtsg\u00fcltigen Entscheid \u00fcber die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung eine Betriebsdauer von 40 Jahren; wird die Befristung nicht aufgehoben, muss der Betreiber des KKW M\u00fchleberg die fehlenden Betr\u00e4ge bis Ende 2012 in den Stilllegungs- bzw. Entsorgungsfonds nachzahlen; Art. 8 Abs. 2 SEFV). Dabei handelt es sich nicht um einen energiepolitischen Entscheid \u00fcber die Dauer der weiteren Nutzung der Kernenergie und auch nicht um eine technische Betriebsdauer. Diese Berechnungsgrundlage wurde unabh\u00e4ngig von der effektiven Laufzeit der beitragspflichtigen KKW als Basis f\u00fcr die Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie der in die Fonds einzuzahlenden Beitr\u00e4ge festgelegt und kann bei Bedarf angepasst werden. Unabh\u00e4ngig davon m\u00fcssen die Betreiber f\u00fcr s\u00e4mtliche von ihnen verursachten Stilllegungs- und Entsorgungskosten aufkommen.</p><p>Mit den aktuellen energiepolitischen Entscheiden im Mai und Juni 2011 haben Bundesrat und Nationalrat den geordneten Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Demnach sollen die bestehenden Kernkraftwerke, solange sie sicher sind, weiterbetrieben werden. Muss ein KKW aus sicherheitstechnischen oder politischen Gr\u00fcnden ausser Betrieb genommen werden, so sind die Stilllegungs- und Entsorgungskosten neu zu berechnen. Fehlende Beitr\u00e4ge m\u00fcssen sodann innert einer vom Bundesrat festzulegenden Frist in die beiden Fonds einbezahlt werden. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat zurzeit keine Notwendigkeit, die SEFV im Sinne der Motion zu \u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1313539200000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380153600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556929677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1306886400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}