{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113484,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113484,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3484","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stiftung Helvetia Massilia. Foyer helv\u00e9tique Les Charmerettes in Marseille","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Generationen ist das Foyer helv\u00e9tique Les Charmerettes eine hochgesch\u00e4tzte Institution f\u00fcr in Frankreich niedergelassene Auslandschweizer. Die sch\u00f6ne Bastide mit prachtvollem Umschwung in die Halte von etwa 3,5 Hektaren mitten in Marseille dient als Altersresidenz f\u00fcr hochbetagte Pension\u00e4re. Der Wert des Anwesens wird zurzeit auf 18 bis 20 Millionen Euro gesch\u00e4tzt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass potente s\u00fcdfranz\u00f6sische Immobilienkreise dieses zu zwei Dritteln \u00fcberbaubare Terrain erwerben m\u00f6chten. Den Pension\u00e4ren droht die Wegweisung. Ein seit Langem schwelender Streit um Auslegung des Stiftungszweckes besch\u00e4ftigt die franz\u00f6sischen Gerichte.</p><p>Die Fondation Helvetia Massilia ist eine Stiftung nach schweizerischem Recht, steht somit unter der Kontrolle der eidgen\u00f6ssischen Stiftungsaufsicht. Im Interesse unserer Landsleute in Frankreich ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen der Fondation Helvetia Massilia und dem Foyer helv\u00e9tique Les Charmerettes im Detail abzukl\u00e4ren und dar\u00fcber zu wachen, dass der urspr\u00fcngliche Stiftungszweck gewahrt bleibt?</p><p>2. Ist er bereit, die Vorkehren zu treffen, dass das wertvolle Anwesen der Spekulation entzogen wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die am 23. M\u00e4rz 1929 gegr\u00fcndete Helvetia-Massilia Fondation Angst-Dorrepaal ist eine Stiftung nach schweizerischem Recht, ohne Erwerbszweck, f\u00fcr welche die Artikel\u00a080ff. ZGB und ihre Statuten massgebend sind. Sie besitzt seit 1929 die Liegenschaft \"Les Charmerettes\", und sie hat zum Zweck, die notwendigen Ressourcen und Mittel zur Erf\u00fcllung der wohlt\u00e4tigen, sozialen und patriotischen Werke der Schweizer Kolonie im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Schweizer Generalkonsulats in Marseille sowie den Zusammenhalt der Kolonie zu gew\u00e4hrleisten. 1996 wurden die Statuten mit Zustimmung der Berechtigten - des Asile suisse de vieillards de Marseille, der Association culturelle de l'Eglise protestante und der Soci\u00e9t\u00e9 Suisse de Bienfaisance - ge\u00e4ndert. Diese willigten ein, nicht mehr als Berechtigte namentlich aufgef\u00fchrt zu werden.</p><p>Das am 3. Juli 1989 gegr\u00fcndete Foyer helv\u00e9tique ist ein Verein nach franz\u00f6sischem Recht. Sein Zweck ist - mit allen geeigneten Mitteln - die Beherbergung, Verpflegung sowie die materielle, physische und moralische Unterst\u00fctzung von alleinstehenden oder in Schwierigkeiten befindlichen betagten Personen, insbesondere von Personen, die aufgrund ihrer famili\u00e4ren Herkunft oder durch emotionale Bande mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbunden sind.</p><p>Gem\u00e4ss ihrem urspr\u00fcnglichen Zweck und weil es zu jener Zeit kein System der sozialen Absicherung gab, hatte die Stiftung die Liegenschaft \"Les Charmerettes\" den bed\u00fcrftigen Schweizerinnen und Schweizern in Marseille zur Beherbergung zur Verf\u00fcgung gestellt. F\u00fcr solche Personen wurde sp\u00e4ter im Rahmen der schweizerischen und franz\u00f6sischen Gesetzgebung gesorgt. Das Foyer helv\u00e9tique, das \"Les Charmerettes\" seit vielen Jahren verwaltet, beherbergte jedoch mehrheitlich franz\u00f6sische Staatsb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger.</p><p>Auf Anregung der Eidgen\u00f6ssischen Stiftungsaufsicht (ESA) beschloss die Stiftung, ihre statutarischen Ziele auf die gesamte betroffene Bev\u00f6lkerung des Konsularbezirks - von den Kindern \u00fcber die Studierenden bis zu den \u00e4lteren Personen - auszurichten. Um die Liegenschaft f\u00fcr alle betroffenen Schweizerinnen und Schweizer nutzbar zu machen, f\u00fchrte die Stiftung w\u00e4hrend vieler Jahre mit dem Foyer helv\u00e9tique erfolglos Verhandlungen \u00fcber eine Freigabe von \"Les Charmerettes\". Die Stiftung hat die ESA \u00fcber alle ins Auge gefassten Schritte auf dem Laufenden gehalten, mit denen sie sich die Mittel zur Erreichung ihrer Ziele geben wollte, insbesondere \u00fcber einen eventuellen Verkauf eines Teils der Liegenschaft. \u00dcberdies vertritt der Generalkonsul in Marseille als vollberechtigtes Mitglied des Stiftungsrates die Interessen der Schweizerinnen und Schweizer. Schliesslich wurden die franz\u00f6sischen Gerichte nicht wegen einer Meinungsverschiedenheit bez\u00fcglich der Interpretation der Statuten und insbesondere des Stiftungszwecks angerufen - dieser Punkt f\u00e4llt unter schweizerisches Recht -, sondern wegen des R\u00e4umungsverfahrens zur Ausweisung des Foyer helv\u00e9tique, f\u00fcr welches das franz\u00f6sische Privatrecht gilt.</p><p>1. Der Bundesrat hat nicht in den T\u00e4tigkeitsbereich einer privatrechtlichen Stiftung einzugreifen. Wie das Bundesgericht festh\u00e4lt, ist \u00fcberdies die Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht befugt, sich in das konkrete Tagesgesch\u00e4ft der Stiftungsorgane einzumischen, solange diese nicht gegen das Gesetz verstossen oder den erheblichen Ermessensspielraum in unrechtm\u00e4ssiger Weise \u00fcberschreiten. Sofern kein subjektives Recht in den Statuten vorgesehen ist, bleibt die Gew\u00e4hrung einer finanziellen Unterst\u00fctzung im Ermessen der Stiftungsorgane. Die Stiftung Helvetia Massilia kann also das Foyer helv\u00e9tique unterst\u00fctzen, ist aber aufgrund ihrer Statuten nicht dazu verpflichtet. Sie ist, wie bei den anderen wohlt\u00e4tigen Werken, zur Unterst\u00fctzung bereit, aber ausserhalb der Liegenschaft \"Les Charmerettes\".</p><p>2. Als Eigent\u00fcmerin von \"Les Charmerettes\" ist die Stiftung befugt, im Rahmen der Statuten und des Gesetzes dar\u00fcber zu verf\u00fcgen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Stiftung die Liegenschaft nicht ohne vorg\u00e4ngige Zustimmung der Aufsichtsbeh\u00f6rde verkaufen kann und dass sie mit dem laufenden R\u00e4umungsverfahren das Ziel verfolgt, die Hilfe und Unterst\u00fctzung der Stiftung allen Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern im Konsularbezirk Marseille zukommen zu lassen und nicht nur ein paar betagten Personen.</p><p>Hervorzuheben ist auch, dass die Stiftung aufgel\u00f6st werden m\u00fcsste, wenn sie ihren Stiftungszweck nicht weiter verfolgen k\u00f6nnte. In diesem Fall w\u00fcrde \"Les Charmerettes\" verkauft, womit sich das in der Interpellation angesprochene Spekulationsproblem akut stellen w\u00fcrde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"Luginb\u00fchl Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1315872000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492680430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1306886400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}