{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113505,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113505,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3505","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Familiennachzug. Ein restriktives und diskriminierendes Verfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der 15-j\u00e4hrige Alim lebt mit seinen Grosseltern in der T\u00fcrkei. Seine Mutter hat ihn verlassen, und sein Vater, seit 2007 Schweizer Staatsb\u00fcrger, lebt seit 1991 in der Schweiz. Im Juni 2009 reichte Alim ein Gesuch um Nachzug ein, um bei seinem Vater und seinem Bruder, der 2002 in die Schweiz kam, leben zu k\u00f6nnen. Seine Grosseltern sind schon zu alt und zu krank, um sich weiter um ihn zu k\u00fcmmern.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) lehnte sein Gesuch mit der Begr\u00fcndung ab, es l\u00e4gen keine wichtigen famili\u00e4ren Gr\u00fcnde nach Artikel\u00a047 Absatz\u00a04 des Ausl\u00e4ndergesetzes (AuG) vor. Diese wurden jedoch vom Waadtl\u00e4nder Kantonsgericht als gegeben anerkannt.</p><p>Ist der Bundesrat nicht erstaunt \u00fcber die generell \u00e4usserst restriktive Auslegung der \"wichtigen famili\u00e4ren Gr\u00fcnde\" durch das BFM?</p><p>Steht dieses Vorgehen nach Meinung des Bundesrates nicht im Widerspruch zu den beschwichtigenden Aussagen, die er gemacht hat, als im AuG f\u00fcr den Nachzug von ausl\u00e4ndischen Kindern in der Schweiz lebender Personen sehr kurze Fristen verankert wurden?</p><p>Ist der Bundesrat nicht beunruhigt angesichts dieser Diskriminierung der Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger? Unter den gleichen Umst\u00e4nden h\u00e4tten EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger ihr Kind n\u00e4mlich nachziehen lassen k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat erachtet es nicht als opportun, sich zu dem vom Interpellanten angef\u00fchrten Fall zu \u00e4ussern. Das Bundesverwaltungsgericht wird die Begr\u00fcndung des BFM im Rahmen des noch h\u00e4ngigen Verfahrens pr\u00fcfen.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG; AS 142.20) h\u00e4lt allgemein und zugunsten der Integration von Kindern fest, dass der Anspruch auf Familiennachzug innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach der Einreise in die Schweiz oder nach Entstehung des Familienverh\u00e4ltnisses geltend gemacht werden muss. Bei Kindern \u00fcber zw\u00f6lf Jahren muss der Familiennachzug innerhalb von zw\u00f6lf Monaten erfolgen. Ein nachtr\u00e4glicher Familiennachzug wird nur bewilligt, wenn wichtige famili\u00e4re Gr\u00fcnde geltend gemacht werden und wenn dieser f\u00fcr das Kindswohl notwendig ist.</p><p>Das Bundesgericht hat sich k\u00fcrzlich mit den geltenden Voraussetzungen in Bezug auf den Familiennachzug befasst. Es h\u00e4lt fest, dass die im Rahmen der fr\u00fcheren Rechtsprechung entwickelten restriktiven Bedingungen beim nachtr\u00e4glichen Familiennachzug weiterhin anwendbar sind. Die Anerkennung des Rechts auf Familiennachzug setzt demnach voraus, dass sich die Umst\u00e4nde im Herkunftsstaat namentlich in Bezug auf das Familienverh\u00e4ltnis wesentlich ver\u00e4ndert haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich in Bezug auf die Betreuungsm\u00f6glichkeiten der betroffenen Kinder eine wesentliche \u00c4nderung ergeben hat. In diesem Zusammenhang ist zu pr\u00fcfen, ob das Kind an seinem bisherigen Wohnort verbleiben kann. Diese Frage ist insbesondere bei Jugendlichen von Bedeutung. Das Kindswohl muss ebenfalls ber\u00fccksichtigt werden, und es wird diesem nicht Gen\u00fcge geleistet, wenn der Nachzug in die Schweiz einen Entwurzelungsgrund darstellt. Diesbez\u00fcglich sind insbesondere das Alter des Kindes, die Zeit, die es im Ausland gelebt hat, der Fortschritt in seiner schulischen Laufbahn, die Anwesenheit von Familienmitgliedern vor Ort sowie die Kenntnis einer der Landessprachen bei der Beurteilung der Notwendigkeit und der Auswirkungen des Familiennachzugs in die Schweiz in Erw\u00e4gung zu ziehen. Im Interesse einer guten Integration des Kindes ist der nachtr\u00e4gliche Familiennachzug (vgl. Artikel\u00a047 Absatz\u00a04 AuG) zur\u00fcckhaltend anzuwenden.</p><p>Die Praxis des Bundesamts f\u00fcr Migration bei der Pr\u00fcfung der Gesuche um nachtr\u00e4glichen Familiennachzug und die entsprechenden Weisungen stehen im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.</p><p>2. Die Fristen wurden im neuen Recht eingef\u00fchrt, um mit einem fr\u00fchen Familiennachzug die Integration der Kinder zu erleichtern. So stellt eine umfassende Schulbildung in der Schweiz eine wichtige Basis f\u00fcr eine erfolgreiche Zukunft dar und vermittelt namentlich die daf\u00fcr unabdingbaren sprachlichen F\u00e4higkeiten. Die Fristen helfen zudem zu verhindern, dass Gesuche um Nachzug der Kinder rechtsmissbr\u00e4uchlich erst kurz vor Erreichen des erwerbsf\u00e4higen Alters gestellt werden (Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder vom 8. M\u00e4rz 2002, BBl 2002 3754ff., Ziff. 1.3.7.7). Mit der Pr\u00fcfung der Gesuche um nachtr\u00e4glichen Familiennachzug im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung werden die genannten Voraussetzungen erf\u00fcllt. Dabei ist es wesentlich, das Kindswohl vorrangig zu ber\u00fccksichtigen und anstelle des nachtr\u00e4glichen Nachzugs einen m\u00f6glichst fr\u00fchen Nachzug in die Schweiz zu f\u00f6rdern, da der nachtr\u00e4gliche Familiennachzug f\u00fcr das Kind eine schwerwiegende Entwurzelung zur Folge haben kann.</p><p>3. Die Frage der Beseitigung der Diskriminierung von schweizerischen gegen\u00fcber europ\u00e4ischen Staatsangeh\u00f6rigen beim Familiennachzug im AuG wurde von den parlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Vorpr\u00fcfung von zwei parlamentarischen Initiativen behandelt (vgl. parlamentarische Initiative Tsch\u00fcmperlin 08.494, \"Beseitigung und Verhinderung von Inl\u00e4nderdiskriminierung\", vom 3. Oktober 2008 sowie die parlamentarische Initiative Tsch\u00fcmperlin 10.427, \"Beseitigung und Verhinderung von Inl\u00e4nderdiskriminierung\", vom 19. M\u00e4rz 2010). Die Kommissionen haben im Rahmen dieser Vorpr\u00fcfung beschlossen, den genannten Initiativen keine Folge zu geben. Zudem ist festzuhalten, dass das Bundesgericht die bestehende Diskriminierung k\u00fcrzlich anerkannt und festgestellt hat, es sei Sache des Gesetzgebers, diese zu korrigieren, ansonsten das Bundesgericht diese Korrektur selber vornehmen w\u00fcrde.</p><p>Der Bundesrat schliesst sich der Auffassung des Interpellanten an, wonach diese Frage ernst genommen und die Anpassung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen umfassend gepr\u00fcft werden muss.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545860617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1307577600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}