{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113533,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113533,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3533","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Personenfreiz\u00fcgigkeit. Vollstreckbarkeit von Sanktionen sicherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vollstreckbarkeit von Sanktionen sicherzustellen, die aufgrund von Verst\u00f6ssen gegen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit verh\u00e4ngt worden sind. Namentlich ist auch die Vollstreckbarkeit zivilrechtlicher Sanktionen aus Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen und verwaltungsrechtlicher Sanktionen aus den Kontrollen der tripartiten Kommissionen sicherzustellen, insbesondere auch bei ausl\u00e4ndischen Firmen.</p>","ReasonText":"<p>2010 wurden 140 000 Arbeitsverh\u00e4ltnisse kontrolliert. Bei nicht weniger als 40 Prozent wurde ein Verstoss gegen ein Gesetz oder gegen einen Gesamtarbeitsvertrag festgestellt. Das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen wird also massenhaft f\u00fcr Lohndr\u00fcckerei missbraucht, und zwar von schweizerischen Arbeitgebern mehr noch als von ausl\u00e4ndischen Entsendebetrieben. Die bisher ergriffenen flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping haben diese Missst\u00e4nde aufgedeckt. Das ist sehr wichtig, gen\u00fcgt aber nicht. Was es jetzt braucht, ist ein griffiges Sanktionssystem.</p><p>Namentlich ist sicherzustellen, dass einmal verh\u00e4ngte Sanktionen auch tats\u00e4chlich vollstreckbar sind - sowohl innerhalb der Schweiz als auch grenz\u00fcberschreitend. Allgemeinverbindlich erkl\u00e4rte Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge sehen vor, dass die parit\u00e4tischen Organe bei Verst\u00f6ssen gegen die flankierenden Massnahmen Konventionalstrafen verh\u00e4ngen und Kontrollkosten auferlegen k\u00f6nnen. 2010 wurden aber von 373 ausgesprochenen Bussen lediglich 171 bezahlt. Das war weniger als die H\u00e4lfte (46 Prozent). Hinzu kommt, dass f\u00fcr die Durchsetzung von Sanktionen gegen Entsendebetriebe mit Sitz im Ausland in der Schweiz kein Gerichtsstand besteht. Namentlich s\u00fcddeutsche Gerichte weigern sich aber, Sanktionen zu sch\u00fctzen und durchzusetzen, welche parit\u00e4tische Organe gest\u00fctzt auf Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge aussprechen. Hier sind griffige Instrumente gefragt, welche die Vollstreckbarkeit von Sanktionen auch grenz\u00fcberschreitend sicherstellen und gleichzeitig mit dem Recht unserer Nachbarstaaten und der EU vereinbar sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die in der Motion erw\u00e4hnte Verstossquote von 40 Prozent bezieht sich auf Betriebe in Branchen mit allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (ave GAV) und umfasst sowohl Schweizer Arbeitgeber als auch ausl\u00e4ndische Entsendebetriebe im Rahmen der Dienstleistungserbringung in der Schweiz. Bei Entsendebetrieben f\u00fchren nur rund 30 Prozent der durch die parit\u00e4tischen Kommissionen (PK) von ave GAV gemeldeten Verst\u00f6ssen tats\u00e4chlich zu einer Sanktion. Dies zeigt, dass es sich bei einem grossen Teil der gemeldeten Verst\u00f6sse um geringf\u00fcgige Vergehen handelt, die nicht geahndet werden m\u00fcssen. Dies zeigt sich auch darin, dass die kantonalen tripartiten Kommissionen, welche die Einhaltung \u00fcblicher Lohn- und Arbeitsbedingungen \u00fcberpr\u00fcfen und dabei eine gewisse Toleranzschwelle ber\u00fccksichtigen, deutlich weniger Lohnunterbietungen (8 Prozent bei Entsendebetrieben und Schweizer Arbeitgebern) melden. Zudem werden insbesondere Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern zum Teil aufgrund eines konkreten Verdachts durchgef\u00fchrt.</p><p>Verst\u00f6sse von Schweizer Arbeitgebern gegen Bestimmungen der ave GAV wurden schon vor der schrittweisen Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit festgestellt und sind daher nicht nur im Zusammenhang mit dem offenen Arbeitsmarkt zu sehen. Es ist folglich verfehlt, die Verstossquote ausschliesslich auf die Personenfreiz\u00fcgigkeit zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Verst\u00f6sse gegen ave GAV k\u00f6nnen gegen\u00fcber Schweizer Betrieben mittels im GAV vorgesehener Konventionalstrafen sanktioniert werden. Werden diese nicht bezahlt, kann die zust\u00e4ndige PK ihre Forderung vor Zivilgericht geltend machen und eine schuldrechtliche Betreibung einleiten. Gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Betrieben, welche gegen einen ave GAV verstossen, k\u00f6nnen ebenfalls Konventionalstrafen ausgesprochen werden. Diese sind allerdings in der Schweiz nicht durchsetzbar, weil kein Gerichtsstand f\u00fcr solche Klagen besteht. Die Forderungen m\u00fcssen vor ausl\u00e4ndischen Gerichten geltend gemacht werden, was deren Vollstreckbarkeit erheblich erschwert oder gar verunm\u00f6glicht. Aus diesem Grund wurde f\u00fcr Entsendebetriebe eine Kautionspflicht eingef\u00fchrt, mit welcher die Forderungen der PK aus einem ave GAV sichergestellt werden. Bisher haben mehrere Branchen von der Einf\u00fchrung einer Kautionspflicht Gebrauch gemacht. Es gilt abzuwarten, welche konkreten Erfahrungen mit dem Instrument der Kaution gesammelt werden.</p><p>Zus\u00e4tzlich zu den Forderungen der PK k\u00f6nnen die kantonalen Beh\u00f6rden gest\u00fctzt auf das Entsendegesetz je nach Schwere des Verstosses Bussen oder Dienstleistungssperren von bis zu f\u00fcnf Jahren aussprechen.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, vorhandene L\u00fccken im System der Sanktionen als Folge von Verst\u00f6ssen gegen die minimalen Arbeitsbedingungen zu schliessen. So hat der Bundesrat am 6. Juli 2011 beschlossen, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Sanktionierung von Schweizer Arbeitgebern einzuf\u00fchren, welche die Minimall\u00f6hne in Normalarbeitsvertr\u00e4gen nicht einhalten. Zudem werden die Sanktionsm\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung der Scheinselbstst\u00e4ndigkeit bei grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungen sowie bei Verst\u00f6ssen gegen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rte GAV verbessert. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes nimmt zudem bis im Herbst 2011 eine erste Analyse f\u00fcr folgende Problembereiche vor: Lohnunterbietung bei Neuanstellungen, effizientere Nachbereitung von festgestellten Lohnverst\u00f6ssen und Verbesserung der Durchsetzung von Sanktionen gegen Entsendebetriebe.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Entsendegesetz die richtigen Instrumente zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Verf\u00fcgung stellt. Er wird die Entwicklung des Arbeitsmarktes weiterhin beobachten und bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314144000000)\/","SubmittedBy":"Pardini Corrado","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338336000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779233013817)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}