{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113540,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113540,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3540","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einf\u00fchrung einer Verschuldungslimite f\u00fcr die SNB","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Nationalbankgesetz (NBG) so zu \u00e4ndern:</p><p>1. dass die Quote von Eigenmitteln und W\u00e4hrungsreserven mindestens 40 Prozent der Bilanzsumme betragen muss;</p><p>2. dass in Artikel\u00a046 NBG die Kompetenz des Direktoriums so ge\u00e4ndert wird, dass die aktuell verbleibenden Goldreserven nicht weiter verringert werden d\u00fcrfen;</p><p>3. dass wie bei Gesch\u00e4ftsbanken gewisse Schutzmassnahmen und ein Sanierungsverfahren eingef\u00fchrt werden bei begr\u00fcndetem Verdacht auf Unterbilanz, \u00dcberschuldung oder Liquidit\u00e4tsprobleme.</p>","ReasonText":"<p>Das Nationalbankgesetz enth\u00e4lt bislang keine Regelungen hinsichtlich der aktienrechtlichen Konsequenzen einer allf\u00e4lligen \u00dcberschuldung. Die Nationalbank k\u00f6nnte im Fall einer \u00dcberschuldung zwar kurzfristig autonom Geld schaffen und damit den Gl\u00e4ubigerschutz gew\u00e4hrleisten. Langfristig kann aber eine Zentralbank mit einer \u00dcberschuldung nicht weiterbestehen und auch ihren geld- und w\u00e4hrungspolitischen Auftrag nicht mehr wahrnehmen. </p><p>Die F\u00e4higkeit der SNB, Verluste auf W\u00e4hrungsreserven zu verkraften, ist in j\u00fcngster Vergangenheit aufgrund einer fahrl\u00e4ssigen und verfehlten Politik dramatisch gesunken. Bis zum Oktober 2008 h\u00e4tten die R\u00fcckstellungen f\u00fcr W\u00e4hrungsreserven und die Eigenmittel der SNB ausgereicht, einen Kursverlust von 75 Prozent auf den Devisenanlagen zu absorbieren. Seit dem Herbst 2010 sind es weniger als 20 Prozent. Dieser Bilanz- und Eigenmittelentwicklung gilt es mit wirkungsvollen Instrumenten entgegenzuwirken. Aus Sicht der SVP kann dieses Ziel am besten mit der Einf\u00fchrung einer Quote f\u00fcr Eigenmittel und W\u00e4hrungsreserve und Massnahmen bei begr\u00fcndetem Verdacht auf Unterbilanz und \u00dcberschuldung erreicht werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich ist eine St\u00e4rkung der Bilanz der Nationalbank zu begr\u00fcssen. Die SNB erh\u00f6ht daher auf Grundlage von Artikel\u00a030 NBG j\u00e4hrlich die R\u00fcckstellungen f\u00fcr W\u00e4hrungsreserven. Dabei zieht sie die Bilanzrisiken in ihre \u00dcberlegungen mit ein. Auf eine explizite Festlegung der Eigenmittel auf 40 Prozent der Bilanzsumme soll dennoch verzichtet werden. Die Anforderung einer starren Quote w\u00e4re kaum umsetzbar und zudem mit hohen Risiken f\u00fcr die Volkswirtschaft verbunden: Erstens k\u00f6nnte eine Quote, die jederzeit erf\u00fcllt sein muss, die Preis- und die Finanzstabilit\u00e4t gef\u00e4hrden, falls die Nationalbank aufgrund von Bilanzrestriktionen nicht in der Lage w\u00e4re, in ausserordentlichen Situationen zeitgerecht die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Zweitens ist die Nationalbank gesetzlich verpflichtet, W\u00e4hrungsreserven zu halten, wobei deren Wertschwankungen in Kauf genommen werden m\u00fcssen, da sie andernfalls ihre Funktionen (Sicherstellung der internationalen Zahlungsf\u00e4higkeit und die jederzeitige Handlungsf\u00e4higkeit der SNB) nicht wahrnehmen kann. Diese Schwankungen werden durch die Eigenmittel aufgefangen, k\u00f6nnen aber jederzeit dazu f\u00fchren, dass eine angestrebte Quote unterschritten wird.</p><p>Die Nationalbank ist gem\u00e4ss Artikel\u00a099 BV verpflichtet, ausreichende W\u00e4hrungsreserven zu bilden, wobei ein Teil in Gold zu halten ist. Gem\u00e4ss Nationalbankgesetz (Art. 5 und 30 NBG) sind diese von der SNB zu verwaltenden W\u00e4hrungsreserven auf der geld- und w\u00e4hrungspolitisch erforderlichen H\u00f6he zu halten, sind also direkt durch die Erfordernisse der Geldpolitik bestimmt. Mit einer Fixierung des Gewichts des Goldbestands - ohne R\u00fccksicht auf dessen Wert - w\u00fcrde der Anteil des Goldes an den W\u00e4hrungsreserven im Wesentlichen von oft starken Schwankungen der Finanzm\u00e4rkte abh\u00e4ngen. Die Zusammensetzung der W\u00e4hrungsreserven zwischen Gold und Devisen w\u00e4re damit weitgehend zuf\u00e4llig. Die Zusammensetzung der W\u00e4hrungsreserven soll deshalb weiterhin unabh\u00e4ngig durch die Nationalbank festgelegt werden.</p><p>Spezielle Vorkehrungen wegen Insolvenz oder Illiquidit\u00e4t sind aufgrund der besonderen Natur der Nationalbank nicht notwendig. Im Unterschied zu Gesch\u00e4ftsbanken kann die Nationalbank nicht illiquid werden in Franken. Im Unterschied zu Gesch\u00e4ftsbanken kann die Nationalbank zudem vor\u00fcbergehend auch mit negativem Eigenkapital ihre Aufgaben wahrnehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1313539200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331683200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547568887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}