{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113544,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113544,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3544","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anspruch auf Familiennachzug und Sozialleistungen auf Mindestmass senken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausl\u00e4ndergesetz so anzupassen, dass der Anspruch auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen in der Schweiz auf ein v\u00f6lkerrechtskonformes Mindestmass gesenkt wird.</p>","ReasonText":"<p>Der Familiennachzug macht seit Jahren rund einen Drittel der j\u00e4hrlichen Zuwanderung aus. Dies hat auch in den letzten Jahren der hohen Zuwanderung nicht abgenommen. Somit hat neben der Zuwanderung von Arbeitskr\u00e4ften aus der EU auch der Familiennachzug massiv zugenommen, ohne dass dies statistisch aufgefallen w\u00e4re. F\u00fcr die Schweiz ist diese Zuwanderung von weniger qualifizierten und meist arbeitslosen Ausl\u00e4ndern nachteilig. Viele von ihnen beziehen schon bald Sozialleistungen und belasten damit das Schweizer Sozialsystem. Dieses wird schon seit Jahren \u00fcberproportional von Ausl\u00e4ndern beansprucht. Der Anteil der Ausl\u00e4nder bei den Sozialhilfebez\u00fcgern wie auch bei den Arbeitslosen ist rund doppelt so hoch wie deren Anteil an der Bev\u00f6lkerung. Auch der Ausl\u00e4nderanteil bei den IV-Renten ist mit fast 33 Prozent massiv \u00fcberproportional. Es kann nicht sein, dass die Schweizer Sozialwerke von Zuwanderern missbraucht werden, insbesondere, wenn diese nie in der Schweiz gearbeitet haben, sondern \u00fcber den Familiennachzug eingewandert sind. Diese Missst\u00e4nde m\u00fcssen unverz\u00fcglich angegangen werden. Es darf nicht weiterhin ein unbeschr\u00e4nkter Anspruch auf Familiennachzug und Sozialleistungen m\u00f6glich sein. Dieser muss daher auf das v\u00f6lkerrechtliche absolute Minimum gesenkt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Voraussetzungen des Familiennachzuges werden f\u00fcr Personen aus den EU- und Efta-Staaten durch das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) sowie das Efta-\u00dcbereinkommen (SR 0.632.31) abschliessend geregelt. Sie k\u00f6nnen ihre Familienangeh\u00f6rigen unabh\u00e4ngig davon nachziehen, ob diese selbst EU-B\u00fcrger oder Drittstaatenangeh\u00f6rige sind. Der Familiennachzug von allen anderen Drittstaatenangeh\u00f6rigen richtet sich demgegen\u00fcber ausschliesslich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG; SR 142.20; in Kraft seit 1. Januar 2008). Das FZA und das AuG wurden in Volksabstimmungen angenommen.</p><p>Die Bestimmungen des AuG \u00fcber den Familiennachzug tragen den allgemeinen v\u00f6lkerrechtlichen Grunds\u00e4tzen und den verbindlichen menschenrechtlichen Mindestvorschriften Rechnung. Die Vorschriften gehen grunds\u00e4tzlich nicht \u00fcber die v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus. Es kann somit nicht von einem unbeschr\u00e4nkten Anspruch auf Familiennachzug gesprochen werden (vgl. hierzu auch die Antwort des Bundesrates zur Motion M\u00fcller Philipp 10.3175, Reduktion der Einwanderung aus Drittstaaten). Gem\u00e4ss den Bestimmungen des AuG kann Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit ein Widerrufsgrund f\u00fcr ausl\u00e4nderrechtliche Bewilligungen darstellen. Zudem setzt der Familiennachzug f\u00fcr Personen mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung voraus, dass diese nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind (Art. 44 und 45 AuG). Der Anspruch auf Familiennachzug erlischt auch f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige von Schweizerinnen und Schweizern sowie f\u00fcr Ehegatten und Kinder von Personen mit Niederlassungsbewilligung, wenn die Gefahr einer Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit besteht (Art. 51 AuG in Verbindung mit Art. 62 Bst. e und Art. 63 Abs. 1 Bst. c AuG). F\u00fcr eine aus der Schweiz ausgereiste ausl\u00e4ndische Person kann ein Einreiseverbot ausgesprochen werden, wenn sie Sozialhilfekosten verursacht hat (Art. 67 Abs. 2 Bst. b AuG).</p><p>Im Bereich der sozialen Sicherheit regelt das FZA bzw. das Efta-\u00dcbereinkommen f\u00fcr freiz\u00fcgigkeitsberechtigte Personen die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II FZA; Anhang K Efta-\u00dcbereinkommen). Dies bedeutet, dass im Bereich des FZA die Schweiz durch das EU-Koordinationsrecht im Bereich der sozialen Sicherheit gebunden ist.</p><p>Der Leistungskatalog im Bereich der einzelnen Sozialversicherungstr\u00e4ger richtet sich jedoch nach nationalem Recht. So sind die Ausrichtung einer Invalidenrente und deren Berechnung im Bundesgesetz \u00fcber die Invalidenversicherung (SR 831.20) geregelt und die finanziellen Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Bundesgesetz \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch\u00e4digung (SR 837.0). Die H\u00f6he der Versicherungsleistungen sowie der zu leistenden Beitr\u00e4ge ist f\u00fcr alle Versicherten gleich. Diese Regelung entspricht dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, das f\u00fcr alle Personen unabh\u00e4ngig von der Staatszugeh\u00f6rigkeit gilt. Sie steht auch mit dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz des FZA bzw. des Efta-\u00dcbereinkommens im Einklang. Die Beh\u00f6rden sind jedoch gehalten, in jedem Einzelfall sorgf\u00e4ltig abzukl\u00e4ren, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Allf\u00e4llige Missbr\u00e4uche k\u00f6nnen auch strafrechtlich geahndet werden. Im Bereich der Ausgestaltung der Sozialhilfe hat der Bund jedoch keine Gesetzgebungskompetenz, denn Sozialhilferecht ist kantonales Recht.</p><p>Zu erw\u00e4hnen bleibt, dass der Bundesrat aufgrund der folgenden parlamentarischen Vorst\u00f6sse mit der Ausarbeitung von Berichten beauftragt ist: Postulat Girod 09.4301, \"Bericht \u00fcber die Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit\"; Postulat Bischof 09.4311, \"Migrationshoheit wahren. Zu- und R\u00fcckwanderungen steuern\"; und Motion Br\u00e4ndli 10.3721, \"Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken\". Bei der Erstellung des Berichtes aufgrund des Postulates Bischof wird sich der Bundesrat mit Blick auf das internationale Recht u. a. mit der Frage des Familiennachzuges und der Sozialleistungen befassen.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass f\u00fcr eine \u00c4nderung der Gesetzgebung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485043640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}