{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113552,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113552,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3552","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Fifa ist keine gemeinn\u00fctzige Organisation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Fifa ist in j\u00fcngster Zeit wegen ihren Korruptionsskandalen in Verruf geraten. Sie f\u00e4llt aber auch auf durch fragw\u00fcrdige Gesch\u00e4ftspraktiken, die sich nicht mit dem Gemeinn\u00fctzigkeitsprinzip vertragen, nach dem sie steuerbefreit ist. Es dr\u00e4ngen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. H\u00e4lt der Bundesrat eine Organisation f\u00fcr gemeinn\u00fctzig im Sinne von Artikel\u00a056 Buchstabe\u00a0g DBG, die ihren F\u00fchrungsleuten innert zweier Jahre 50 Millionen Franken an Boni ausgesch\u00fcttet hat? </p><p>2. Muss sich Gemeinn\u00fctzigkeit nicht auch darin manifestieren, dass die L\u00f6hne und Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die F\u00fchrungsgremien eher unter als \u00fcber dem markt\u00fcblichen Niveau liegen sollten? </p><p>3. H\u00e4lt der Bundesrat eine Organisation f\u00fcr gemeinn\u00fctzig, die der Interpol 20 Millionen Franken zukommen liess?</p><p>4. Wenn er die Fragen 1 und 3 mit Nein beantwortet: Was zieht er daraus f\u00fcr Schl\u00fcsse bez\u00fcglich der Steuerbefreiung der Fifa?</p><p>5. Sollte der Fifa der Status der Gemeinn\u00fctzigkeit abgesprochen werden, h\u00e4tte sie Steuern zu bezahlen wie ein Unternehmen. Welche Steuern h\u00e4tte sie in Gemeinde, Kanton und Bund zahlen m\u00fcssen, wenn sie bereits im Jahr 2010 nicht mehr privilegiert worden w\u00e4re?</p><p>6. Die Fifa veranstaltet Fussball-Weltmeisterschaften in Staaten, die die Menschenrechte mit F\u00fcssen treten. Vertr\u00e4gt sich das mit dem Grundsatz der Gemeinn\u00fctzigkeit?</p><p>7. Die Fifa verlangt von den Austragungsl\u00e4ndern Steuerbefreiung mit dem Argument, sie zahle in der Schweiz Steuern. H\u00e4lt der Bundesrat diese Argumentation f\u00fcr statthaft angesichts der steuerprivilegierten Situation, in der sich die Fifa hier befindet?</p><p>8. Die ESTV hat im Jahr 2008 eine Untersuchung \u00fcber die internationalen Sportverb\u00e4nde und ihre Steuerbefreiung durchgef\u00fchrt. Sie wollte insbesondere \u00fcberpr\u00fcfen, ob im Bereich der wegen Gemeinn\u00fctzigkeit steuerbefreiten Organisationen dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachgelebt wird. Was ist bei dieser Untersuchung herausgekommen?</p><p>9. Der Bundesrat liess sich damals die Option offen, \"gest\u00fctzt auf die Beurteilung der Lage aller in der Schweiz domizilierten internationalen Sportverb\u00e4nde eine Regelung \u00fcber die Behandlung dieser Verb\u00e4nde zu erlassen\". Hat er das getan, und wenn nein, warum nicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Artikel\u00a056 Buchstabe\u00a0g DBG k\u00f6nnen juristische Personen, die \u00f6ffentliche oder gemeinn\u00fctzige Zwecke verfolgen, f\u00fcr den Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist, von der direkten Bundessteuer befreit werden. Unternehmerische Zwecke sind grunds\u00e4tzlich nicht gemeinn\u00fctzig. Der Erwerb und die Verwaltung von wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen gelten als gemeinn\u00fctzig, wenn das Interesse an der Unternehmenserhaltung dem gemeinn\u00fctzigen Zweck untergeordnet ist und keine gesch\u00e4ftsleitenden T\u00e4tigkeiten ausge\u00fcbt werden.</p><p>Die Entsch\u00e4digung (inklusive allf\u00e4lliger Boni) der Angestellten einer juristischen Person stellt kein selbstst\u00e4ndiges Kriterium f\u00fcr deren Beurteilung als gemeinn\u00fctzige Organisation dar. Diese Frage wird lediglich bei der Gesamtbeurteilung mitber\u00fccksichtigt. Soweit die L\u00f6hne der Angestellten einer juristischen Person einer markt\u00fcblichen Entsch\u00e4digung entsprechen und die Aktivit\u00e4t dieser Angestellten f\u00fcr die Zielerreichung der juristischen Person notwendig ist, sollte die Entsch\u00e4digungsh\u00f6he keinen Einfluss auf die Gemeinn\u00fctzigkeitsbeurteilung haben.</p><p>Im \u00dcbrigen ist darauf hinzuweisen, dass diese Entsch\u00e4digungen als Einkommen zu versteuern sind (vgl. Antwort zu den Fragen 8 und 9).</p><p>Dass die Fifa innert zweier Jahre ihren F\u00fchrungskr\u00e4ften 50 Millionen Franken an Boni, wie der Interpellant ausf\u00fchrt, ausgerichtet hat, ist dem Bundesrat nur aus der Presse bekannt, weshalb er sich dazu nicht \u00e4ussern kann. Nicht bekannt ist im \u00dcbrigen, an wie viele Personen die angeblichen Boni-Zahlungen ausgerichtet wurden.</p><p>2. Der Bundesrat kennt die Einzelheiten der Fifa-Boni-Regelungen nicht. Inwiefern sich diese Boni-Regelungen \u00fcber dem \"markt\u00fcblichen Niveau\" bewegen, kann daher nicht beurteilt werden und h\u00e4ngt zudem davon ab, was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff \"markt\u00fcbliches Niveau\" verstanden wird.</p><p>3. Der Bundesrat hat aus der Presse vernommen, dass die Fifa der Interpol in den kommenden zehn Jahren insgesamt 20 Millionen Euro zugesagt hat. Damit soll ein Anti-Korruptions-Programm unterst\u00fctzt werden.</p><p>F\u00fcr die Bestimmung der Gemeinn\u00fctzigkeit der Fifa d\u00fcrfte eine derartige \u00dcberweisung nicht ausschlaggebend (vgl. auch Antwort zu Frage 1) sein.</p><p>4. Vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 3.</p><p>5. Die Fifa ist als Verein organisiert. Sie hat ihren Sitz im Kanton Z\u00fcrich, welcher die Fifa f\u00fcr die Bundessteuer, die Kantons- und Gemeindesteuern veranlagt und dabei auch die Frage der Steuerbefreiung pr\u00fcft. Der Bundesrat kann und darf \u00fcber diese Fakten in der \u00d6ffentlichkeit keine Angaben machen, da steuerpflichtige Personen unter dem Schutz des Steuergeheimnisses stehen.</p><p>Der Kanton Z\u00fcrich erhebt f\u00fcr Vereine eine Gewinnsteuer von 4 Prozent, die direkte Bundessteuer betr\u00e4gt 4,25 Prozent. Im \u00dcbrigen hat die ESTV am 12. Dezember 2008 ein Rundschreiben an die kantonalen Steuerverwaltungen versendet. Darin wird insbesondere dargelegt, wie die internationalen Sportorganisationen betreffend Befreiung von der direkten Bundessteuer zu behandeln sind.</p><p>6. Der Bundesrat verurteilt Menschenrechtsverletzungen vehement. Es ist aber nicht Aufgabe des Bundesrates, den Entscheid der Fifa, wo diese ihre Fussball-Weltmeisterschaften durchf\u00fchren will, \u00f6ffentlich zu kommentieren.</p><p>7. Auch von diesen Feststellungen hat der Bundesrat einzig aus der Presse Kenntnis erhalten, er kennt deshalb die genauen Hintergr\u00fcnde nicht. Wie bei der vorhergehenden Fragestellung ist es nicht Aufgabe des Bundesrates, diese Aussagen zu kommentieren und spekulative Antworten zu geben.</p><p>8./9. Der Bundesrat hatte das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement, d. h. die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, beauftragt, die Steuerbefreiung der internationalen Sportorganisationen mit Sitz in der Schweiz zu \u00fcberpr\u00fcfen. Gegenstand der Abkl\u00e4rungen war die direkte Bundessteuer.</p><p>Der Bundesrat kam nach R\u00fccksprache mit den zust\u00e4ndigen Kantonen zum Schluss (Quelle: Medienmitteilung des VBS vom 5. Dezember 2008), dass internationale Sportverb\u00e4nde f\u00fcr die direkte Bundessteuer grunds\u00e4tzlich steuerpflichtig sind. Verschiedene kantonale Steuerbeh\u00f6rden hatten gest\u00fctzt auf ihre Auslegung von Artikel\u00a056 Buchstabe\u00a0g des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) die internationalen Sportverb\u00e4nde mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit. Auf Ersuchen einzelner Kantone hin und unter Ber\u00fccksichtigung des Umstands, dass Fussball-Weltmeisterschaften in den jeweiligen L\u00e4ndern positive Botschaften und Werte wie Fairplay, Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung vermitteln sowie die soziale und kulturelle Integration f\u00f6rdern, hat der Bundesrat beschlossen, die Befreiung von der Bundessteuer f\u00fcr diese internationalen Sportverb\u00e4nde gutzuheissen und die Steuerverwaltungen anzuweisen, dies gesamtschweizerisch gleichermassen anzuwenden.</p><p>Der sachliche Anwendungsbereich gilt jedoch nur f\u00fcr die dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) angeschlossenen, in der Schweiz domizilierten, internationalen Sportverb\u00e4nde sowie deren in der Schweiz domizilierten internationalen Unterverb\u00e4nde (Konf\u00f6derationen).</p><p>Die \u00fcbrigen Steuern und Abgaben des Bundes (Mehrwertsteuer usw.) sind davon nicht betroffen. Befreit sind nur die Organisationen als solche. Nicht befreit sind nat\u00fcrliche Personen (Mitarbeitende, Personen in Gremien, Funktion\u00e4re usw.).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans-J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538519397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}