{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113557,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113557,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3557","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleich lange Spiesse f\u00fcr Anbieter und Konsumenten auf dem Energiemarkt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterbreiten, sodass in Zukunft alle Anbieter und alle Konsumenten von Energie, ungeachtet ihrer Gr\u00f6sse oder Bedeutung, einen freien und gleichberechtigten Zugang zum Energiemarkt erhalten. Anbieter und Konsumenten sollen sich auf dem Energiemarkt, gleich wie an einer Handelsb\u00f6rse, \u00fcber individuelle Mengen und Preise, aber auch \u00fcber die Herkunft der Energie austauschen k\u00f6nnen. Basis bildet ein gesamtschweizerisches Energienetz, das von einem nationalen Netzbetreiber aufgebaut und betrieben wird. Der Aufbau des Netzes kann vom Bund in der Form von r\u00fcckzahlbaren Darlehen unterst\u00fctzt werden.</p>","ReasonText":"<p>Heute verf\u00fcgen die Konsumenten kaum \u00fcber Wahlfreiheit beim Bezug ihrer Energie. In einigen Kantonen und Gemeinden besteht zwar die M\u00f6glichkeit, den Strommix selbst zu bestimmen, aber die Elektrizit\u00e4t kann dennoch nur \u00fcber den lokalen Energieanbieter bezogen werden. Gleiches gilt f\u00fcr kleine Stromproduzenten. Der lokale Energieanbieter bestimmt, zu welchen Konditionen die produzierte Energie ins Netz eingespiesen werden kann. Der Kleinproduzent kann weder direkt an den Konsumenten noch an einen anderen Energieanbieter liefern. Die Folge davon sind vom Staat hoch subventionierte Preise f\u00fcr alternative Energien sowie mangelnde Kostenwahrheit.</p><p>Damit nicht das Angebot die Nachfrage bestimmt, sondern die Nachfrage das Angebot, sollen in Zukunft alle Konsumenten mit dem Energieanbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschliessen k\u00f6nnen. Die Konsumentin wird frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen, ob sie die angebotene Energie lieber zum Preis einkaufen will, der gerade gilt, wenn sie diese braucht, oder mit einem Energieanbieter lieber einen fixen Liefervertrag abschliesst. Der Konsument soll aber auch bestimmen k\u00f6nnen, welche Menge er von welchem Strom beziehen will: Strom aus Kernkraft oder einen Teil aus einem Gaskraftwerk, Strom aus Wasserkraft oder ausschliesslich aus Wind und Sonne.</p><p>Mit einem schweizerischen Energienetz und einem nationalen Netzbetreiber soll sichergestellt werden, dass der Energiemarkt frei spielen kann und nicht durch Eigeninteressen behindert wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein effizient funktionierender Strommarkt nur m\u00f6glich ist, wenn sowohl Stromanbieter als auch Stromverbraucher einen freien und gleichberechtigten Zugang zum Energiemarkt haben. F\u00fcr das Schweizer \u00dcbertragungsnetz ist mit der Swissgrid ein nationaler Netzbetreiber verantwortlich, dem durch das Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) die Aufgabe zugeteilt ist, einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb f\u00fcr alle Akteure im Schweizer \u00dcbertragungsnetz zu erm\u00f6glichen.</p><p>In Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d des StromVG wird der Begriff \"Netzzugang\" wie folgt definiert: \"Netzzugang: Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizit\u00e4t zu beziehen oder Elektrizit\u00e4t in ein Netz einzuspeisen\". Mit Inkrafttreten des StromVG wurde allen Endverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden pro Verbrauchsst\u00e4tte das Recht auf Netzzugang einger\u00e4umt. Das bedeutet, dass diese Endverbraucher Elektrizit\u00e4t von einem Lieferanten freier Wahl beziehen und die Lieferkonditionen mit dem Lieferanten individuell vereinbaren k\u00f6nnen. Die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsst\u00e4tte gelten im heutigen StromVG noch als feste Endverbraucher, die vom Verteilnetzbetreiber in ihrem Netzgebiet versorgt werden m\u00fcssen. Falls dieser keine unterschiedlichen Stromprodukte anbietet, besteht f\u00fcr die festen Endverbraucher keine Wahlm\u00f6glichkeit.</p><p>Mit dem im StromVG vorgesehenen und dem fakultativen Referendum unterstehenden zweiten Markt\u00f6ffnungsschritt (Art. 34 Abs. 3) erhalten auch die Haushalte und die Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 Megawattstunden die M\u00f6glichkeit, ihren Stromlieferanten frei w\u00e4hlen zu d\u00fcrfen. Der auf 2014 angestrebte zweite Markt\u00f6ffnungsschritt ist also die Bedingung daf\u00fcr, dass alle Konsumenten individuell \u00fcber ihren Stromlieferanten entscheiden k\u00f6nnen. Dies f\u00fchrt zu mehr Wettbewerb im Strommarkt und setzt Anreize f\u00fcr Stromanbieter, neue und innovative Produkte anzubieten. Mit dem 2006 eingef\u00fchrten System der Herkunftsnachweise und der Stromkennzeichnung wird die transparente Offenlegung des Strommixes gegen\u00fcber dem Kunden bereits heute sichergestellt.</p><p>Die neue Energiestrategie, die der Bundesrat am 25. Mai 2011 beschlossen hat, soll die bisherige Stromversorgungssicherheit, die sich durch hohe Qualit\u00e4t, gute Verf\u00fcgbarkeit, eine weitgehend CO2-freie Produktion und wettbewerbsf\u00e4hige Preise auszeichnet, auch in Zukunft garantieren. Im Bereich Netze sollen mit einer gesamtschweizerischen Netzausbaustrategie die \u00dcbertragungs- und Verteilnetze den neuen Herausforderungen angepasst werden (beschleunigter Netzausbau, Smart Grids). Die Entwicklung von Strategien f\u00fcr technische Innovationen und die Finanzierung bleiben jedoch Sache der Privatwirtschaft. Aus ordnungspolitischer Sicht lehnt der Bundesrat r\u00fcckzahlbare Darlehen zur Finanzierung von Netzausbauten ab.</p><p>Das UVEK wird die Energiestrategie gem\u00e4ss den Parlamentsbeschl\u00fcssen aus der Sommer- und Herbstsession gemeinsam mit den zust\u00e4ndigen Departementen weiterentwickeln und die zu pr\u00fcfenden Massnahmen zu deren Umsetzung konkretisieren. Das UVEK wird bis Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1401840000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557422870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}