{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113558,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113558,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3558","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nationaler Richtplan f\u00fcr Geothermie und Windenergie. Vereinfachung der Verfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor Unterbreitung seiner angek\u00fcndigten Botschaft zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie folgende Vorkehrungen zu treffen:</p><p>1. Erstellung eines nationalen Richtplans zur Erfassung der f\u00fcr tiefe Geothermie geeigneten Standorte;</p><p>2. Erstellung eines nationalen Richtplans zur Erfassung der f\u00fcr den Bau von Windkraftanlagen geeigneten Standorte; der Plan muss die nat\u00fcrliche Beschaffenheit des Standortes sowie die m\u00f6glichen Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr die Landschaft als auch f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten, die mit dem Bau der Windkraftanlagen am Standort verbunden sein k\u00f6nnten, ber\u00fccksichtigen;</p><p>3. Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens aufgrund der Pl\u00e4ne nach den Punkten 1 und 2, damit das zur Verf\u00fcgung stehende Potenzial vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft werden kann;</p><p>4. Koordinierung der zu treffenden Massnahmen mit den Kantonen und daraus resultierende Anpassung der Gesetzgebung.</p>","ReasonText":"<p>Die vom Bundesrat angek\u00fcndigte Strategie zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie kann nur umgesetzt werden, wenn im Voraus eine Vereinfachung der notwendigen Verfahren, insbesondere im Rahmen der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, gew\u00e4hrleistet werden kann.</p><p>Im Bereich der tiefen Geothermie bedarf es eines nationalen Richtplans zur Kennzeichnung der Standorte, an denen sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht eine Stromproduktion m\u00f6glich ist.</p><p>Im Bereich der Windenergie muss der Bundesrat einen nationalen Richtplan erstellen, der die Kriterien der geografischen und wirtschaftlichen Machbarkeit und der Energieeffizienz ber\u00fccksichtigt. Er muss dabei auch die m\u00f6glichen sch\u00e4dlichen Auswirkungen f\u00fcr das Landschaftsbild und die Aktivit\u00e4ten, die am vorgeschlagenen Standort betrieben werden, ber\u00fccksichtigen.</p><p>Diese Richtpl\u00e4ne zu den Standorten in der Schweiz, die am besten f\u00fcr die Produktion von geothermischer und Windenergie geeignet sind, erm\u00f6glichen eine genauere Sch\u00e4tzung des Produktionspotenzials in diesen beiden Bereichen.</p><p>Nach Erstellung der nationalen Richtpl\u00e4ne muss der Bundesrat f\u00fcr die kartografisch erfassten Standorte das Genehmigungsverfahren vereinfachen, um die notwendigen Investitionen zu beschleunigen.</p><p>Die Vereinfachung erfolgt in Absprache mit den Kantonen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 25. Mai 2011 entschieden, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eckpunkte seiner neuen Energiestrategie 2050 festgelegt und das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten.</p><p>Das UVEK wird die Energiestrategie 2050 gem\u00e4ss den Parlamentsbeschl\u00fcssen aus der Sommer- und der Herbstsession gemeinsam mit den zust\u00e4ndigen Departementen weiterentwickeln und die zu pr\u00fcfenden Massnahmen zur Umsetzung der Strategie konkretisieren. Dabei werden auch Fragen, wie sie vom Motion\u00e4r aufgeworfen werden, gepr\u00fcft werden.</p><p>1. Die Raumplanung obliegt nach Artikel\u00a075 der Bundesverfassung grunds\u00e4tzlich den Kantonen. Der Richtplan als raumplanerische Massnahme ist gem\u00e4ss Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) denn auch ein Instrument der Kantone und nicht des Bundes. Ein Bundes-Richtplan (f\u00fcr Geothermieanlagen) st\u00fcnde somit im Widerspruch zum heutigen RPG-Konzept. Raumplanerisches Instrument des Bundes ist u. a. der Sachplan, dies jedoch nur in Bereichen, in denen der Bund selber raumwirksam t\u00e4tig wird. Der Bau von Geothermieanlagen geh\u00f6rt nicht zu den Aufgaben des Bundes, auch wenn diese Anlagen mit der bundesrechtlichen kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) gef\u00f6rdert werden. Die Kantone sind allerdings verpflichtet, ihre Richtpl\u00e4ne mit den Nachbarkantonen abzustimmen (Art. 6 Abs. 4 RPG).</p><p>Materiell ist das Anliegen einer raumplanerischen Ausscheidung von Geothermiestandorten berechtigt. Im Rahmen der zweiten Etappe der Teilrevision des RPG wird zurzeit denn auch ein Gesetzestext ausgearbeitet, welcher die Raumplanung auf den tiefen Untergrund ausdehnt, allerdings nicht ausschliesslich mit Blick auf m\u00f6gliche Standorte f\u00fcr Geothermieanlagen. Die Kantone w\u00fcrden damit verpflichtet, auch den tiefen Untergrund - und dadurch auch die Nutzung der Geothermie - in ihre Richtpl\u00e4ne aufzunehmen.</p><p>2. Bei Windenergieanlagen verh\u00e4lt es sich gleich: Der Bund kann heute weder einen Richt- noch einen Sachplan erlassen (der Bau von Windenergieanlagen ist ebenfalls keine Bundesaufgabe). Damit er das k\u00f6nnte, w\u00e4ren zahlreiche Rechtsanpassungen n\u00f6tig. Nicht zuletzt deshalb w\u00e4re die Erarbeitung eines Sach- oder Richtplans Windenergie des Bundes ein aufwendiger, heikler und langwieriger Prozess. Bis ein solcher verabschiedet w\u00e4re, d\u00fcrfte die erste Planungs- und evtl. sogar Bauphase f\u00fcr Windenergieanlagen in den Kantonen bereits vorbei sein. Der Bundesrat hat einen solchen Sachplan deshalb denn auch bereits als nicht zielf\u00fchrend abgelehnt (vgl. Interpellation Fluri 10.3534). Er ist der Ansicht, dass stattdessen die im M\u00e4rz 2010 durch die Bundes\u00e4mter f\u00fcr Energie (BFE), Umwelt (Bafu) und Raumentwicklung (ARE) herausgegebenen \"Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen\" ein gutes Hilfsmittel f\u00fcr die Standortauswahl und -koordination sind.</p><p>3. Bereits die Motion UREK-N 09.3726 verlangt die Pr\u00fcfung von Massnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie. Eine Arbeitsgruppe dazu besteht bereits. Sie wird entsprechende Massnahmen vorschlagen.</p><p>4. Falls der Bund neue raumplanerische Kompetenzen erh\u00e4lt, ist der Bundesrat selbstverst\u00e4ndlich zu einer Koordination mit den Kantonen bereit, wenn es um konkrete raumplanerische Massnahmen geht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1370995200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538349807)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}