{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113568,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113568,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3568","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Strengere Zollsanktionen im Interesse der \u00f6ffentlichen Gesundheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die H\u00f6he der Geldsanktionen f\u00fcr die Einfuhr gesundheitsgef\u00e4hrdender Lebensmittel zu \u00e4ndern. Dies soll analog zur H\u00f6he der Geldsanktionen f\u00fcr unrechtm\u00e4ssige Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (also im Verh\u00e4ltnis zum Umsatz des importierenden Unternehmens) sowie entsprechend der Schwere und der Dauer des festgestellten Delikts geschehen.</p><p>Ist eine solche \u00c4nderung aufgrund v\u00f6lkerrechtlicher Verpflichtungen nicht m\u00f6glich, wird der Bundesrat beauftragt, sich auf internationaler Ebene f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Geldsanktionen f\u00fcr die Einfuhr gesundheitsgef\u00e4hrdender Lebensmittel einzusetzen.</p>","ReasonText":"<p>Ende Mai wurden vom Schweizer Zoll \u00fcber zwei Tonnen aufgeweichte, f\u00fcr den Verzehr ungeeignete Margarine an einem Genfer Zoll\u00fcbergang beschlagnahmt und vernichtet. Die verdorbene Margarine h\u00e4tte f\u00fcr die Herstellung von gut 200 000 \"Gipfeli\" verwendet werden k\u00f6nnen, deren Verzehr mit Gesundheitsrisiken verbunden gewesen w\u00e4re. Der Sprecher des Grenzwachtkorps der Romandie erkl\u00e4rte gegen\u00fcber den Medien, dass der Genfer Importeur, nachdem er zur Begutachtung der beschlagnahmten Ware an der Zollstelle eingetroffen war, sagte, er habe die aufgeweichte Margarine einfach in den K\u00fchlschrank zur\u00fcckstellen wollen.</p><p>Die Geldsanktionen, die der Importeur f\u00fcr dieses Vergehen zahlen muss, scheint in Anbetracht des relativ geringen Werts der Margarine und der Tatsache, dass m\u00f6glicherweise Fahrl\u00e4ssigkeit geltend gemacht werden k\u00f6nnte, gering im Vergleich zu den Geldsanktionen, die f\u00fcr unrechtm\u00e4ssige Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen verh\u00e4ngt werden. Diese entsprechen n\u00e4mlich einem bedeutenden Anteil des Umsatzes des beschuldigten Unternehmens.</p><p>Die \u00c4nderung der H\u00f6he der Geldsanktionen f\u00fcr die Einfuhr verdorbener Lebensmittel analog zur H\u00f6he der Geldsanktionen f\u00fcr unrechtm\u00e4ssige Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen w\u00e4re somit von Vorteil f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gesundheit und w\u00fcrde den unterschiedlichen Akteuren der Schweizer Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die sich an strenge Gesundheitsvorschriften halten m\u00fcssen, besser Rechnung tragen.</p><p>Ausserdem w\u00e4re ein internationales Engagement der Schweiz f\u00fcr h\u00f6here Geldsanktionen f\u00fcr die Einfuhr gesundheitssch\u00e4dlicher Lebensmittel alles andere als sch\u00e4digend f\u00fcr das Ansehen und die Interessen unseres Landes.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r verlangt, dass die finanziellen Sanktionen bei der Einfuhr gesundheitsgef\u00e4hrdender Lebensmittel an diejenigen des Kartellrechts anzugleichen sind. Danach wird ein Unternehmen, das sich unzul\u00e4ssig verh\u00e4lt, mit einem Betrag bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Gesch\u00e4ftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes belastet. Der Betrag soll sich nach der Dauer und der Schwere des unzul\u00e4ssigen Verhaltens bemessen.</p><p>Bei dieser im Kartellgesetz festgelegten Sanktion handelt es sich um eine Verwaltungsmassnahme und nicht um eine Strafe. Mit dieser wird bei den an der Kartellabsprache beteiligten Unternehmen zumindest die sogenannte Kartellrente abgesch\u00f6pft, d. h. der durch den Kartellverstoss mutmasslich erzielte Gewinn. Finanzielle Verwaltungssanktionen sind bisher weder im Lebensmittelgesetz noch im Zollgesetz vorgesehen. Solche Massnahmen sind in den beiden Gesetzen systemfremd.</p><p>Bez\u00fcglich einer allf\u00e4lligen Anpassung der Strafbestimmungen der beiden Gesetze weist der Bundesrat darauf hin, dass nach dem Konzept, das dem schweizerischen Strafrecht zugrunde liegt, eine ausgesprochene Strafe im Verh\u00e4ltnis zum Verschulden stehen soll. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, von diesem Grundsatz einzig in Bezug auf eingef\u00fchrte Lebensmittel abzuweichen. W\u00fcrde eine verschuldensunabh\u00e4ngige Strafe eingef\u00fchrt, w\u00fcrde das Abgeben gesundheitsgef\u00e4hrdender Lebensmittel aus dem Ausland in erster Linie nach dem Umsatz bestraft. Im Zusammenhang mit eingef\u00fchrten Lebensmitteln m\u00fcssten so strengere Strafen ausgesprochen werden als bei im Inland hergestellten. Eine solche Regelung w\u00e4re diskriminierend und deshalb nicht zul\u00e4ssig.</p><p>\u00dcberdies k\u00f6nnen bereits nach dem geltenden Recht empfindliche Strafen verh\u00e4ngt werden. Gem\u00e4ss Zollgesetz sind Bussen bis zum F\u00fcnffachen des Abgabebetrages bzw. des Warenwertes m\u00f6glich; in schweren F\u00e4llen k\u00f6nnen die Bussen um die H\u00e4lfte erh\u00f6ht und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verbunden werden. Das Lebensmittelgesetz enth\u00e4lt Sanktionen f\u00fcr Verbrechen mit Freiheitsstrafen bis zu f\u00fcnf Jahren oder Geldstrafe, f\u00fcr Vergehen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und f\u00fcr \u00dcbertretungen mit Bussen bis zu 40 000 Franken, wobei die Geldstrafe maximal 1 080 000 Franken betragen kann. Dar\u00fcber hinaus erlaubt Artikel\u00a070 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) dem Gericht, durch eine Straftat erlangte Verm\u00f6genswerte einzuziehen.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen es erm\u00f6glichen, die Abgabe gesundheitsgef\u00e4hrdender Lebensmittel aus dem Ausland mit der erforderlichen Strenge zu bestrafen. Bei dem vom Motion\u00e4r angesprochenen Sachverhalt handelt es sich denn auch nicht um ein generelles Gesundheitsproblem im Lebensmittelbereich, sondern um einen Einzelfall.</p><p>Bez\u00fcglich des Anliegens des Motion\u00e4rs, der Bundesrat solle sich auf internationaler Ebene f\u00fcr eine Versch\u00e4rfung der finanziellen Sanktionen im Zusammenhang mit der Einfuhr gesundheitsgef\u00e4hrdender Lebensmittel einsetzen, ist darauf hinzuweisen, dass es im Lebensmittelbereich gegenw\u00e4rtig keine diesbez\u00fcglichen internationalen Bestrebungen gibt. So sieht denn auch das EU-Recht in Artikel\u00a055 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 \u00fcber amtliche Kontrollen zur \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen \u00fcber Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30. April 2004, S. 1, zuletzt ge\u00e4ndert durch Verordnung, EU, Nr. 208/2011, ABl. L 58 vom 3. M\u00e4rz 2011, S. 29) vor, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, Regeln f\u00fcr Sanktionen bei Verst\u00f6ssen gegen das Lebensmittelrecht festzulegen. Gefordert wird einzig, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Massnahmen treffen, um dessen Anwendung sicherzustellen. Zudem sollen die Sanktionen wirksam, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und abschreckend sein. All diesen Kriterien gen\u00fcgt das geltende Schweizer Recht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"Reymond Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1323648000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530953527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}