{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113574,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113574,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3574","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Freiwillige AHV-Beitr\u00e4ge und Freiz\u00fcgigkeitsabkommen. L\u00f6sungen f\u00fcr Personen ab 55 Jahren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) und die Efta-Konvention koordinieren die Sozialversicherungssysteme der beteiligten L\u00e4nder, ohne jedoch eine Harmonisierung vorzusehen. Die L\u00e4nder bestimmen weiterhin selbst die Struktur ihrer Systeme und die Art und H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und Versicherungsleistungen. Die wichtigsten Grunds\u00e4tze des Abkommens sind:</p><p>- Gleichbehandlung von schweizerischen Staatsangeh\u00f6rigen und den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern der EU- oder Efta-Staaten;</p><p>- Verringerung oder Beseitigung von Nachteilen im Versicherungsschutz, die entstehen k\u00f6nnen, wenn man sich in einem anderen Land niederl\u00e4sst, um dort zu leben oder zu arbeiten.</p><p>Seit Inkrafttreten des FZA unterliegen Staatsangeh\u00f6rige der Schweiz und der EU- oder Efta-Staaten nach Verlassen der Schweiz prinzipiell nicht mehr der obligatorischen Versicherung. Hingegen k\u00f6nnen sie einer freiwilligen Versicherung beitreten, wenn sie sich ausserhalb eines EU- oder Efta-Staates niederlassen.</p><p>Diese Bestimmung kann vor allem f\u00fcr diejenigen Personen ein Problem darstellen, die in naher Zukunft das AHV-Alter erreichen und den gr\u00f6ssten Teil ihres Lebens in der Schweiz gearbeitet haben, jedoch keinen Arbeitsplatz in der Schweiz mehr haben und in der EU-/Efta-Zone ans\u00e4ssig sind. Diese Problematik besteht vor allem f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Personen, die in Frankreich ans\u00e4ssig sind (Staatsangeh\u00f6rige eines EU-/Efta-Staates oder der Schweiz) und zuvor in der Schweiz gearbeitet haben. In der Tat k\u00f6nnten sie sich mit freiwilligen Beitr\u00e4gen den Bezug einer Vollrente sichern.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist dem Bundesrat in Zusammenhang mit der grenz\u00fcberschreitenden Koordinierung der Sozialversicherungssysteme diese Tatsache bewusst? Sieht er vor, Massnahmen zu treffen, um es den in Frankreich ans\u00e4ssigen Staatsangeh\u00f6rigen der Schweiz und der EU-/Efta-Staaten zu erm\u00f6glichen, freiwillige Beitr\u00e4ge an die AHV zu zahlen?</p><p>2. K\u00f6nnte der Bundesrat nicht subsidi\u00e4r eine Ausnahme f\u00fcr in Frankreich ans\u00e4ssige Staatsangeh\u00f6rige der Schweiz und der EU-/Efta-Staaten im Alter von \u00fcber 55 Jahren vorsehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Um die finanzielle Zusatzbelastung zu vermeiden, die eine Ausweitung der freiwilligen AHV/IV auf Angeh\u00f6rige der EU- und Efta-Staaten aufgrund der Gleichbehandlungspflicht mit sich gebracht h\u00e4tte, schlug der Bundesrat in seiner am 8. Oktober 1999 verabschiedeten Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG vom 23. Juni 1999 sowie in seiner am 23. Juni 2000 verabschiedeten Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Revision der freiwilligen Versicherung) vom 28. April 1999 vor, die freiwillige AHV/IV auf dem Gebiet der EU und der Efta f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige der Schweiz, der EU und der Efta aufzuheben.</p><p>Diese Einschr\u00e4nkung des territorialen Geltungsbereichs war notwendig, weil sonst alle EU- und Efta-Staatsangeh\u00f6rigen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der freiwilligen AHV/IV in der Schweiz h\u00e4tten beitreten k\u00f6nnen. Gem\u00e4ss den damaligen Sch\u00e4tzungen h\u00e4tte dies die \u00f6ffentliche Hand und die Versicherten in der Schweiz mindestens 6 Milliarden Franken gekostet und damit das Defizit der Versicherung deutlich erh\u00f6ht.</p><p>Heute haben Versicherte, die eine vollst\u00e4ndige Versicherungskarriere aufweisen, mit Beitragszahlungen von nur 904 Franken j\u00e4hrlich bereits Anspruch auf eine minimale j\u00e4hrliche Altersrente in der H\u00f6he von 13 920 Franken. Sie finanzieren also lediglich einen Bruchteil der Leistungen, die sie nach Erreichen des Rentenalters beanspruchen k\u00f6nnen. Von daher ist es nicht angezeigt, die vom Bundesrat vor etwas mehr als zehn Jahren vorgeschlagenen und vom Parlament verabschiedeten \u00c4nderungen der Beitrittsvoraussetzungen zur freiwilligen AHV/IV infrage zu stellen.</p><p>Verl\u00e4sst ein schweizerischer oder ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger ausserdem die Schweiz, um sich in einem EU- oder Efta-Staat niederzulassen, trifft er insofern einen umfassenden Entscheid, als er damit sowohl auf die Vorteile wie auch auf die Nachteile des schweizerischen Systems der sozialen Sicherheit verzichtet und sich vollumf\u00e4nglich in das System des neuen Wohnsitzstaates integriert. Was das Beispiel Frankreich im Speziellen anbelangt, so k\u00f6nnen Personen ohne Erwerbst\u00e4tigkeit, die sich auf franz\u00f6sischem Staatsgebiet niederlassen, freiwillig dem franz\u00f6sischen System f\u00fcr soziale Sicherheit beitreten.</p><p>Personen, die die Schweiz verlassen, um sich freiwillig in einem EU- oder Efta-Land niederzulassen, d\u00fcrfen folglich weder von der Solidarit\u00e4t unter den in die obligatorische Versicherung einzahlenden Versicherten profitieren noch vom Beitrag der \u00f6ffentlichen Hand. Letzterer betr\u00e4gt 19,55 Prozent einer AHV-Jahresausgabe (Bundesanteil), erh\u00f6ht um den direkt der AHV \u00fcberwiesenen Mehrwertsteueranteil und den Ertrag aus der Spielbankenabgabe. Bei der IV sind es 37,7 Prozent einer IV-Jahresausgabe (Bundesanteil), erh\u00f6ht um den direkt der IV \u00fcberwiesenen Mehrwertsteueranteil. Diese Massnahme rechtfertigt sich umso mehr, als die betroffenen Personen nicht mehr in der Schweiz steuerpflichtig sind.</p><p>Aufgrund des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie des Efta-Abkommens muss die Schweiz die Gleichbehandlung der Angeh\u00f6rigen aller betroffenen Staaten gew\u00e4hrleisten, und zwar unabh\u00e4ngig vom Wohnsitzstaat. Der Bundesrat kann daher keine Ausnahme machen f\u00fcr in Frankreich ans\u00e4ssige Staatsangeh\u00f6rige der Schweiz und der EU-/Efta-Staaten.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt folglich nicht, die geltende Regelung abzu\u00e4ndern oder eine Ausnahmeregelung gem\u00e4ss Wunsch der Interpellantin vorzusehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"Aubert Josiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551633790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}