{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113580,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113580,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3580","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Regional unterschiedliche Strompreise. Neues Instrument des Finanzausgleichs?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Strompreise in der Schweiz sind je nach Region sehr unterschiedlich. So betragen diese f\u00fcr einen durchschnittlichen Haushalt (4-Zimmer-Wohnung, 2500 Kilowattstunden pro Jahr) beispielsweise in der Stadt Z\u00fcrich total 324 Franken und in der Zentralschweiz rekordhohe 636 Franken. Selbst beim Bezug von \u00d6kostrom liegt die Stadt Z\u00fcrich mit 410 Franken noch deutlich unter den Verh\u00e4ltnissen in der Zentralschweiz. Die Produktionskosten liegen an beiden Orten bei etwa 40 Prozent. Zudem sind die Produktionskosten seit 1995 um 15 Prozent gesunken.</p><p>Unter der hohen Belastung leiden nicht nur die privaten Haushalte in der Zentralschweiz, sondern auch die Industrie, insbesondere auch Grossbez\u00fcger (vgl. Motionen B\u00fcttiker 11.3502 und Zanetti 11.3485). Es gibt keinen erkennbaren Grund, weshalb die Strompreise regional so stark variieren. </p><p>Erste Sch\u00e4tzungen zeigen, dass ein Ausstieg aus der Atomenergie einen durchschnittlichen Haushalt mit 40 bis 80 Franken belasten wird. Im Vergleich zu den regional sehr unterschiedlichen Strompreisen scheint eine solche Erh\u00f6hung geradezu vernachl\u00e4ssigbar zu sein.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat die obenstehenden Zahlen best\u00e4tigen?</p><p>2. Wie beurteilt er die regional sehr unterschiedlichen Strompreise?</p><p>3. Liegt ein Marktversagen vor (Angebotsmonopol, staatliche Rente usw.)?</p><p>4. Wie kann sichergestellt werden, dass unterschiedliche Strompreise sich nicht quasi als neues Instrument des Finanzausgleichs entwickeln?</p><p>5. Wie hoch sind die Mehrbelastungen in den Zentralschweizer Kantonen aufgrund der hohen Strompreise gegen\u00fcber schweizerischen Durchschnittspreisen?</p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass die Mehrkosten resultierend aus seiner neuen Energiepolitik im Vergleich zu den unterschiedlichen Preisen und den r\u00fcckl\u00e4ufigen Produktionskosten (15 Prozent in den letzten f\u00fcnfzehn Jahren) unbedeutend sind und durch Effizienzmassnahmen ganz oder teilweise aufgefangen werden k\u00f6nnen?</p><p>7. Gibt es in diesem Zusammenhang dar\u00fcber hinaus noch Informationen, die f\u00fcr eine koh\u00e4rente neue Energiepolitik von Interesse sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Netznutzungsentgelte, Energiepreis, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen sowie der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung zusammen. Netznutzungsgeb\u00fchren und Energiepreise machen rund 70 Prozent des Stromtarifs aus.</p><p>1. Die im Interpellationstext genannten Strompreise lassen sich anhand der Angaben der Eidgen\u00f6ssischen Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom) nachvollziehen. Bei den Angaben zur Zentralschweiz wird davon ausgegangen, dass es sich um den Kanton Luzern handelt.</p><p>Nach Einsch\u00e4tzungen der Elcom entspricht ein typischer Haushalt heute der Verbrauchskategorie H4 (Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden, 5-Zimmer-Wohnung mit Elektroherd und Tumbler, ohne Elektroboiler). F\u00fcr einen solchen Haushalt w\u00fcrden die gesamten Stromkosten im Jahr 2011 in der Stadt Z\u00fcrich 577 Franken (bzw. 12,83 Rappen pro Kilowattstunde) und im Kanton Luzern 1024 Franken (bzw. 22,75 Rappen pro Kilowattstunde) betragen. Beim Bezug von \u00d6kostrom in der Stadt Z\u00fcrich (ewz.\u00f6kopower, Annahme 70 Prozent Hochtarif zu 22,50 Rappen pro Kilowattstunde und 30 Prozent Niedertarif zu 13,50 Rappen pro Kilowattstunde) w\u00fcrden sich die j\u00e4hrlichen Stromkosten f\u00fcr einen Haushalt (H4) auf 891 Franken belaufen. Laut Elcom betr\u00e4gt der Strompreis f\u00fcr einen typischen Haushalt (H4) im Jahr 2011 im gesamtschweizerischen Mittel 20,20 Rappen pro Kilowattstunde. Daraus erg\u00e4ben sich j\u00e4hrliche Stromkosten von 909 Franken pro Haushalt. Der Energieanteil am Strompreis, welcher die Produktionskosten widerspiegelt, betr\u00e4gt 2011 in der Stadt Z\u00fcrich rund 40 Prozent und im Kanton Luzern rund 50 Prozent.</p><p>Der durchschnittliche Strompreis f\u00fcr Endverbraucher in der Schweiz ist zwischen 1995 und 2007 nominal um 15 Prozent gesunken (real um 23 Prozent). Seither steigen die durchschnittlichen Strompreise wieder an. Diese Trends sind teilweise auf die ver\u00e4nderten Produktionskosten zur\u00fcckzuf\u00fchren, welche mit zunehmender Abschreibung von \u00e4lteren Anlagen gesunken sind und mit dem nun anstehenden Investitionsbedarf wieder ansteigen. Diese Entwicklung ist unabh\u00e4ngig vom Beschluss des Bundesrats vom 25. Mai 2011, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen.</p><p>2. Zum Thema regional unterschiedlicher Strompreise ist vorerst anzumerken, dass sich die Elektrizit\u00e4tstarife f\u00fcr Kunden in der Grundversorgung nicht nur zwischen Regionen oder Kantonen, sondern innerhalb der Kantone auch zwischen den einzelnen Gemeinden zum Teil deutlich unterscheiden.</p><p>Folgende Faktoren tragen zu den Unterschieden in den Elektrizit\u00e4tstarifen bei.</p><p>a. Allgemeine Faktoren:</p><p>- Eigent\u00fcmer- bzw. Unternehmensstrategie: Manche Stromversorgungsunternehmen verzichten auf den gesetzlich zul\u00e4ssigen Maximalgewinn zugunsten einer g\u00fcnstigen Versorgung (z. B. im Rahmen einer Standortf\u00f6rderung).</p><p>- Effizienz des Netzbetreibers: Je nach Effizienz eines Netzbetreibers sind dessen Kosten und damit auch die Elektrizit\u00e4tstarife unterschiedlich hoch.</p><p>- H\u00f6he der Abgaben: Verlangt die versorgte Gemeinde hohe Abgaben (z. B. f\u00fcr die Strassenbeleuchtung oder zur Aufstockung der Gemeindekasse), hat dies einen deutlichen Einfluss auf den Strompreis. Die H\u00f6he der Abgaben wird von den lokalen Beh\u00f6rden bestimmt.</p><p>b. Faktoren, die den Energietarif beeinflussen:</p><p>- Beschaffungskosten f\u00fcr Energie: Eigene Kraftwerke oder g\u00fcnstige langfristige Strombezugsvertr\u00e4ge f\u00fchren in der Regel zu einem niedrigen Energiepreis. Anders ist es, wenn ein Netzbetreiber den Strom haupts\u00e4chlich auf dem Markt beschaffen muss.</p><p>c. Faktoren, die den Netznutzungstarif beeinflussen:</p><p>- Topografie des Versorgungsgebietes: In h\u00fcgeligem oder gebirgigem Gel\u00e4nde ist der Leitungsbau und Unterhalt teurer als im Flachland, was zu h\u00f6heren Netztarifen f\u00fchrt.</p><p>- Siedlungsstruktur des Versorgungsgebietes: In Streusiedlungen sind die Netzkosten pro Haushalt in der Regel h\u00f6her als in den dichter besiedelten St\u00e4dten und Agglomerationen, in denen viele Konsumenten geb\u00fcndelt angeschlossen werden k\u00f6nnen.</p><p>- Verbrauchsprofil der Konsumenten: Stromnetze m\u00fcssen auf den Spitzenverbrauch ausgelegt werden. Saisonale Verbrauchsspitzen in Ferienh\u00e4usern oder Skigebieten f\u00fchren deshalb im Verh\u00e4ltnis zur verbrauchten Elektrizit\u00e4t zu hohen Netzkosten., dies im Gegensatz zu einem gleichm\u00e4ssigen Verbrauch \u00fcbers Jahr.</p><p>Heute besteht noch kein Markt bei Kleinkunden mit einem Jahresverbrauch unter 100 Megawattstunden; die Unterschiede ergeben sich aus den vorg\u00e4ngig erl\u00e4uterten Faktoren.</p><p>F\u00fcr Grossbez\u00fcger mit einem Jahresverbrauch \u00fcber 100 Megawattstunden sind die regionalen Unterschiede der von der Elcom erhobenen Energietarife nur relevant, wenn sie bewusst in der Grundversorgung verbleiben. Sie haben aber - wie bereits erw\u00e4hnt - die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr ihren Strombedarf individuelle, tarifvertretende Vertr\u00e4ge mit Anbietern ihrer Wahl abzuschliessen.</p><p>3. Der Begriff des Marktversagens l\u00e4sst sich nur auf den Energiepreis f\u00fcr das Kundensegment anwenden, das sich tats\u00e4chlich im freien Wettbewerb befindet. Gem\u00e4ss Stromversorgungsgesetz sind dies Endkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden, die sich f\u00fcr den freien Netzzugang entschieden haben. Nur dieses Segment, das in etwa 4 Prozent des Stromverbrauchs ausmacht, unterliegt den Mechanismen des freien Marktes.</p><p>Der Bundesrat hat am 18. November 2009 das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) vorzubereiten. Die praktischen Erfahrungen mit der ersten Phase der Markt\u00f6ffnung haben gezeigt, dass die erkl\u00e4rten Ziele der Markt\u00f6ffnung, n\u00e4mlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten und sicheren Stromversorgung mit transparenten Preisen, noch nicht erreicht wurden.</p><p>Nicht im freien Markt sind die kleineren Konsumenten (Jahresverbrauch unter 100 Megawattstunden; insgesamt rund 51 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs) sowie diejenigen Grossverbraucher, die von der Wahlm\u00f6glichkeit keinen Gebrauch machen (rund 45 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs). Eine Ausweitung des freien Markts ist im StromVG f\u00fcr die zweite Phase der Markt\u00f6ffnung vorgesehen (Art. 34 Abs. 3).</p><p>Anzumerken ist, dass die Marktmechanismen nur den Energieanteil des Strompreises betreffen. Die Netznutzungstarife sind reguliert (nat\u00fcrliches Monopol), und die Abgaben und Geb\u00fchren sowie die kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung sind gesetzlich festgelegt.</p><p>4. Der Finanzausgleich ist ein Instrument zum Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen unterschiedlichen Regionen. Die Differenzen in den Strompreisen sind auf andere Gr\u00fcnde zur\u00fcckzuf\u00fchren (siehe Antwort zu Frage 2).</p><p>5. Gem\u00e4ss den zu Frage 1 get\u00e4tigten Angaben liegen die j\u00e4hrlichen Stromkosten f\u00fcr einen Haushalt (H4) im Kanton Luzern 13 Prozent \u00fcber dem schweizerischen Mittelwert. Die mittleren Elektrizit\u00e4tstarife und die daraus resultierenden Stromkosten sind in den Kantonen Uri und Obwalden vergleichbar mit dem Kanton Luzern. Die Kantone Zug und Schwyz weisen leicht niedrigere Elektrizit\u00e4tstarife auf, die sich im Bereich der Nordostschweizer Kantone bewegen.</p><p>6. Zu den volkswirtschaftlichen Kosten der neuen Energiepolitik 2050 liegen erste grobe Absch\u00e4tzungen vor. Bis Ende 2011 werden diese Absch\u00e4tzungen weiter verfeinert. Unter anderem werden auch die positiven Auswirkungen der verst\u00e4rkten F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien sowie der Energieeffizienz in die Berechnungen mit einbezogen. Diese Effekte sind bei der ersten Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht eingeflossen.</p><p>Die aktuellen Energieperspektiven 2050 zeigen aber, dass ein schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie sowohl technisch m\u00f6glich als auch wirtschaftlich tragbar ist. Die Kosten des Umbaus des Energiesystems mit zus\u00e4tzlichen Massnahmen zur Reduktion der Elektrizit\u00e4tsnachfrage belaufen sich auf j\u00e4hrlich etwa 0,4 bis 0,7 Prozent des BIP. Es ist zu beachten, dass diese Kosten nicht von Beginn an anfallen, sondern mit der Umsetzung der Energiepolitik 2050 und der Stilllegung der einzelnen KKW sich sukzessive aufbauen werden. Die Angaben beziehen sich auf eine strukturelle \u00c4nderung der BIP-Annahmen und machen keine Aussagen zu konjunkturellen \u00c4nderungen des BIP.</p><p>Die Effizienzmassnahmen sowie die ver\u00e4nderten Produktionskosten (k\u00fcnftig eher zunehmend als r\u00fcckl\u00e4ufig, siehe Antwort 1) sind in diesen Mehrkosten bereits ber\u00fccksichtigt. Damit fallen diese aus heutiger Sicht st\u00e4rker ins Gewicht als die regionalen Unterschiede.</p><p>7. Das UVEK wird die Energiestrategie gem\u00e4ss den Parlamentsbeschl\u00fcssen aus der Sommer- und der Herbstsession gemeinsam mit den zust\u00e4ndigen Departementen weiterentwickeln und die zu pr\u00fcfenden Massnahmen zu deren Umsetzung konkretisieren. Der Bundesrat wird im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage pr\u00e4sentieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Graber Konrad","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317254400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544112320)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308182400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}