{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113620,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113620,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3620","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Status von Selbstst\u00e4ndigerwerbenden in der AHV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die AHV anerkennt nur zwei Status: den der oder des Selbstst\u00e4ndigerwerbenden und den der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.</p><p>Als selbstst\u00e4ndigerwerbend im Sinne der AHV gelten Personen, die:</p><p>- unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten; sowie</p><p>- in unabh\u00e4ngiger Stellung sind und ihr wirtschaftliches Risiko selbst tragen. (Sie besitzen eine Firma, haben mehrere Auftraggeberinnen und Auftraggeber, stellen in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko, entscheiden \u00fcber Investitionen und besch\u00e4ftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.)</p><p>Selbst wenn nicht alle obengenannten Bedingungen erf\u00fcllt sind - wenn die Person zum Beispiel nur f\u00fcr eine Auftraggeberin oder einen Auftraggeber arbeitet -, ist es m\u00f6glich, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die Person als selbstst\u00e4ndigerwerbend betrachtet und entsprechend behandelt. Dies ist umso mehr der Fall, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis \u00fcber einen Dienstleistungsvertrag geregelt wird.</p><p>Hier gilt die betroffene Person als Arbeitnehmerin im Sinne der AHV, jedoch als Selbstst\u00e4ndigerwerbende aus Sicht der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Dadurch wird die Person daran gehindert, sich ordnungsgem\u00e4ss bei den verschiedenen Sozialversicherungen zu versichern.</p><p>Diese Problematik gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Art von Vertrag bevorzugen, um sich von den Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen zu befreien.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weiss der Bundesrat um diese Problematik, und kann er sagen, welche Wirtschaftszweige besonders betroffen sind?</p><p>2. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um zu gew\u00e4hrleisten, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgem\u00e4ss versichert sind? Wird der Status der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft, damit die betreffenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegebenenfalls aufgefordert werden k\u00f6nnen, die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge r\u00fcckwirkend zu leisten? Dies, um L\u00fccken im Versicherungsschutz und die Gefahr von Verj\u00e4hrung zu vermeiden.</p><p>3. Welche Folgen haben die Gesetzesl\u00fccken insbesondere im BVG, Avig, UVG und in der EO f\u00fcr den Versicherungsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?</p><p>4. Was h\u00e4lt der Bundesrat von der M\u00f6glichkeit, bei der AHV ein zentrales Register aller Selbstst\u00e4ndigerwerbenden zu erstellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die Festlegung des Beitragsstatuts bzw. die Abgrenzung zwischen selbstst\u00e4ndiger und unselbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit sind entscheidend die Aspekte arbeitsorganisatorischer Einbindung/Unterordnung/Weisungsgebundenheit einerseits und Tragung eines erheblichen Unternehmerrisikos andererseits. Auszugehen ist immer von den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalles. Den zivilrechtlichen Verh\u00e4ltnissen kommt bloss Indizcharakter zu, massgebend ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Dazu besteht eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichts.</p><p>Die einzelnen Arbeitsverh\u00e4ltnisse sind je f\u00fcr sich zu analysieren. Festgelegt wird das Beitragsstatut in der AHV nicht bezogen auf die erwerbst\u00e4tigen Personen, sondern hinsichtlich der f\u00fcr die Erwerbst\u00e4tigkeiten gew\u00e4hrten Entgelte (\"objektbezogene Abgrenzung\"). Globale Beurteilungen, d. h. das Abstellen auf den \u00fcberwiegenden Charakter aller von einer Person ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeiten, sind gesetzwidrig. Versicherte k\u00f6nnen ohne Weiteres gleichzeitig f\u00fcr die eine Firma als Arbeitnehmende und f\u00fcr eine andere als Selbstst\u00e4ndigerwerbende t\u00e4tig sein und verschiedenen Ausgleichskassen angeh\u00f6ren. Auf den Willen der Arbeitgebenden kommt es nicht an. Entscheide \u00fcber das Beitragsstatut f\u00e4llen ausschliesslich die Ausgleichskassen. Als Selbstst\u00e4ndigerwerbende abrechnen k\u00f6nnen Versicherte nur, wenn die zust\u00e4ndige Ausgleichskasse sie nach der erw\u00e4hnten Einzelfallpr\u00fcfung als solche anschliesst. Wegen unzutreffender Einstufungen durch die Arbeitgebenden gehen die Arbeitnehmenden des sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerschutzes nicht verlustig, k\u00f6nnen doch die Ausgleichskassen unter gewissen Voraussetzungen die versicherungsrechtliche Situation auch r\u00fcckwirkend festlegen bzw. korrigieren, woran sie selbst rechtskr\u00e4ftige Verf\u00fcgungen nicht unbedingt hindern.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass es zu einer H\u00e4ufung von Unregelm\u00e4ssigkeiten in bestimmten Branchen kommt bzw. gekommen ist.</p><p>2. Die Ausgleichskassen k\u00f6nnen Versicherte nur nach einer Einzelfallpr\u00fcfung als Selbstst\u00e4ndigerwerbende anschliessen. Die Arbeitgebenden werden ihrerseits periodisch darauf kontrolliert, ob die ausgerichteten Arbeitsentgelte gesetzeskonform behandelt werden. Aufgrund der Kontrollen k\u00f6nnen Einkommen nachtr\u00e4glich umqualiziert, die Arbeitgebenden zur Nachzahlung der Beitr\u00e4ge verpflichtet und kann die Verwirkung ausgeschlossen werden. Die Arbeitgebenden haben es mithin nicht in der Hand, die Arbeitnehmenden mit einer unzutreffenden Einstufung als Selbstst\u00e4ndigerwerbende um den ihnen zustehenden sozialversicherungsrechtlichen Schutz zu bringen.</p><p>3. Selbstst\u00e4ndigerwerbende geniessen in den sogenannten Arbeitnehmerversicherungen (berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung, obligatorische Unfallversicherung) keinen Schutz, es sei denn, sie versichern sich privat oder freiwillig; allerdings besteht letztere M\u00f6glichkeit nicht f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung. In der EO unterscheidet sich der Versicherungsschutz je nach Beitragsstatut nicht wesentlich.</p><p>4. Selbstst\u00e4ndigerwerbende werden nur nach einer vorg\u00e4ngigen Einzelfallpr\u00fcfung als solche der Ausgleichskasse angeschlossen. Diese zwingende Beurteilung durch die Ausgleichskassen ist ausreichend. Andere oder weiter gehende Massnahmen scheinen dem Bundesrat nicht erforderlich.</p><p>5. Da das Beitragsstatut im Einzelfall und hinsichtlich jedes einzelnen Erwerbsverh\u00e4ltnisses festzulegen ist, einer versicherten Person mithin das Beitragsstatut nicht generell und ein f\u00fcr alle Mal wie eine Etikette angeheftet werden kann, scheint dem Bundesrat der Nutzen eines zentralen Selbstst\u00e4ndigenregisters fraglich. Unter diesen Umst\u00e4nden verzichtet er denn auch darauf, die Frage der Realisierbarkeit und der Kosten eines Registers im Einzelnen darzulegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"John-Calame Francine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535859563)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308182400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}