{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113645,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113645,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3645","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sofortige Vorf\u00fchrung von Hooligans und straff\u00e4lligen Personen vor eine Richterin oder einen Richter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches vorzulegen, gem\u00e4ss der Hooligans und straff\u00e4llige Personen sofort einer Richterin oder einem Richter vorgef\u00fchrt werden m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>In unserer Gesellschaft nehmen F\u00e4lle grundloser Gewalt insbesondere bei Sportveranstaltungen stetig zu. Wenngleich die Kantone k\u00fcrzlich ein entsprechendes Konkordat ausgearbeitet haben, sind die vorgeschlagenen Massnahmen doch unzureichend.</p><p>Man kommt nicht umhin, festzustellen, dass Wiederholungst\u00e4ter durch das Rayonverbot, die Pflicht, sich auf einem Polizeiposten zu melden, oder durch Polizeigewahrsam nicht davon abgehalten werden, Straftaten zu ver\u00fcben.</p><p>Infolgedessen ist es dringend erforderlich, die n\u00f6tigen Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen und die Sicherheit der \u00fcberwiegenden Mehrheit von Zuschauerinnen und Zuschauern, die sich des Sportes wegen in die Stadien begeben, zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Um dieses \u00dcbel zu bek\u00e4mpfen, muss, dem Beispiel Frankreichs folgend, auch in der Schweiz die sofortige Vorf\u00fchrung vor eine Richterin oder einen Richter eingef\u00fchrt werden.</p><p>Wer eine Straftat begeht, soll von den Ordnungskr\u00e4ften vor Ort festgenommen, \u00fcber Nacht in Gewahrsam behalten, am folgenden Tag der Richterin oder dem Richter vorgef\u00fchrt und so bestraft werden, dass das Wort Strafe auch gerechtfertigt ist.</p><p>Es ist anzumerken, dass das Verfahren der sofortigen Vorf\u00fchrung vor eine Richterin oder einen Richter nicht nur bei Gewaltakten in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen anzuwenden ist, sondern auch zur effizienten Bek\u00e4mpfung der Straftaten von Wiederholungst\u00e4terinnen und -t\u00e4tern dienen soll, die in der Bev\u00f6lkerung ein Gef\u00fchl der Unsicherheit hervorrufen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Ph\u00e4nomens Gewalt anl\u00e4sslich von Sportveranstaltungen bewusst (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Motion Glanzmann 11.3333) und teilt das Grundanliegen der Motion, wonach Strafverfahren gerade bei Delikten im Zusammenhang mit Grossveranstaltungen m\u00f6glichst rasch abzuwickeln sind. Allerdings sind einer Beschleunigung ernstzunehmende Grenzen gesetzt: Eine Anklage an ein Gericht und eine Verurteilung d\u00fcrfen nur dann erfolgen, wenn der Sachverhalt hinreichend gekl\u00e4rt ist und den betroffenen Parteien (beschuldigte Person, Opfer, Privatkl\u00e4gerschaft) ihre verfassungsm\u00e4ssigen Rechte im Verfahren gew\u00e4hrt worden sind. Diesen Prinzipien w\u00fcrde ein Verfahren widersprechen, bei welchem gewisse Delikte innert eines vorgeschriebenen Zeitraums gerichtlich beurteilt werden m\u00fcssten. Zu bedenken ist auch, dass weitere Sachverhaltsabkl\u00e4rungen selbst beim Vorliegen eines Gest\u00e4ndnisses oder beim Ergreifen auf frischer Tat erforderlich sein k\u00f6nnen. Somit k\u00f6nnen auch in diesen F\u00e4llen die Grundlagen f\u00fcr einen richterlichen Entscheid (noch) fehlen.</p><p>In diesem Sinne tr\u00e4gt das geltende Recht dem Anliegen der Motion bereits hinreichend Rechnung: Die Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) - in Kraft seit dem 1. Januar 2011 - verpflichtet die Strafbeh\u00f6rden, Strafverfahren m\u00f6glichst rasch durchzuf\u00fchren (Art. 5). Weiter enth\u00e4lt sie verschiedene Regelungen und Institute, welche besonders zu einer raschen Ausf\u00e4llung eines Urteils f\u00fchren. Zu nennen sind namentlich die M\u00f6glichkeit eines sogenannt abgek\u00fcrzten Verfahrens und die gegen\u00fcber dem vorherigen, kantonalen Recht ausgeweitete M\u00f6glichkeit zum Erlass von Strafbefehlen durch die Staatsanwaltschaft. Gerade das Strafbefehlsverfahren, in dem Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden k\u00f6nnen, kommt zur Anwendung, wenn ein Gest\u00e4ndnis vorliegt oder der Sachverhalt anderweitig ausreichend gekl\u00e4rt ist.</p><p>Die Erfahrungen in verschiedenen Kantonen zeigen, dass Gewaltt\u00e4tige im Rahmen von Sportveranstaltungen oder in flagranti ertappte T\u00e4ter von Bagatelldelikten (insbesondere Drogendelikte und Diebst\u00e4hle, sogenannte Kriminaltouristen) in kurzer Zeit ver urteilt werden k\u00f6nnen. Diese im Kanton St. Gallen bereits seit 2003 angewandte Praxis belegt, dass schnelle Verfahren auch ohne besondere Bestimmungen in der StPO m\u00f6glich sind.</p><p>Es ist allerdings nicht zu verkennen, dass die Dauer von Strafverfahren zu einem grossen Teil auch von den personellen Mitteln abh\u00e4ngt, welche das f\u00fcr die Verfolgung und Beurteilung der jeweiligen Delikte zust\u00e4ndige Gemeinwesen seinen Strafbeh\u00f6rden zukommen l\u00e4sst. In diesem Bereich sind die Kantone kraft ihrer Kompetenz zur Organisation der Polizei und der Gerichte (Art. 123 Abs. 2 BV) allein zust\u00e4ndig.</p><p>Zur Eind\u00e4mmung des Hooliganismus wurden zudem in den letzten Jahren im Bereich der Pr\u00e4vention grosse Anstrengungen unternommen. Um gewaltt\u00e4tige und gewaltbereite Risikofans von Sportstadien und deren Umgebung fernzuhalten, wurden im Konkordat \u00fcber Massnahmen gegen Gewalt anl\u00e4sslich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007 und im Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) folgende verwaltungsrechtlichen Massnahmen geschaffen: Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam und Ausreisebeschr\u00e4nkung. Diese k\u00f6nnen ebenfalls sehr rasch nach Sportveranstaltungen ausgesprochen und die Fehlbaren im elektronischen Informationssystem Hoogan verzeichnet werden. Der Nachweis erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeh\u00f6rden, der Fanbeauftragten, der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Foto- oder Filmaufnahmen.</p><p>Die vom Motion\u00e4r erhobene Forderung ist im \u00dcbrigen nicht neu: Nationalrat Stamm hat am 20. M\u00e4rz 2009 bereits eine \u00e4hnliche Motion (09.3311) eingereicht, welche sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament abgelehnt wurde. In der Sache verlangte die Motion 09.3311 Schnellgerichte bei gest\u00e4ndigen und bei auf frischer Tat ertappten T\u00e4tern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Roux Paul-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542595217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308182400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}