{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113654,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113654,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3654","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Betriebsbewilligungen f\u00fcr Kernkraftwerke. Parlament und Volk sollen entscheiden k\u00f6nnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende \u00c4nderung des Kernenergiegesetzes zu unterbreiten:</p><p>1. Bestehende Betriebsbewilligungen f\u00fcr Kernkraftwerke sollen alle zehn Jahre der Bundesversammlung zum Verl\u00e4ngerungsentscheid unterbreitet werden, wenn eine Anlage das vierzigste Betriebsjahr \u00fcberschritten hat.</p><p>2. Der Entscheid der Bundesversammlung unterliegt dem fakultativen Referendum. Ein Rechtsanspruch auf Verl\u00e4ngerung einer Betriebsbewilligung besteht nicht.</p><p>3. Die Aufsichtsbeh\u00f6rden legen die Risiken der Anlage in einem Bericht offen und \u00e4ussern sich zu Investitionen und Auflagen, die mit dem Weiterbetrieb der Anlage verkn\u00fcpft werden. Im \u00dcbrigen sind die Artikel\u00a042 bis 48 KEG f\u00fcr das Verfahren sinngem\u00e4ss anwendbar.</p><p>4. Diese Neuregelung tritt f\u00fcr bestehende Kernkraftwerke sofort in Kraft.</p>","ReasonText":"<p>Heute verf\u00fcgen die bestehenden Kernkraftwerke in der Schweiz \u00fcber eine unbefristete Betriebsbewilligung. Die Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fchren regelm\u00e4ssige Kontrollen durch und k\u00f6nnen bei der Feststellung von Sicherheitsm\u00e4ngeln Nachbesserungen verlangen und in letzter Konsequenz dem Bundesrat den Entzug der Betriebsbewilligung beantragen. Somit ist die Betriebsdauer der Kernkraftwerke ein rein technischer Entscheid.</p><p>Der Motion\u00e4r ist der Ansicht, dass der Betrieb von Kernkraftwerken ein genuin politischer Entscheid ist, der nicht alleine von den Aufsichtsbeh\u00f6rden gef\u00e4llt werden kann, sondern zwingend von den politischen Verantwortungstr\u00e4gern, dem Parlament und letztlich dem Volk zu treffen ist. Deshalb soll das Parlament nach Ablauf einer beim Bau eines Kernkraftwerkes zugestandenen Betriebsfrist von 40 Jahren regelm\u00e4ssig den politischen Entscheid \u00fcber den Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes treffen. Bei den bestehenden Kernkraftwerken m\u00fcsste demnach die Betriebsbewilligung f\u00fcr Beznau I und II per sofort, f\u00fcr M\u00fchleberg per 2012, f\u00fcr G\u00f6sgen per 2019 und f\u00fcr Leibstadt per 2024 dem Parlament f\u00fcr eine zehnj\u00e4hrige Verl\u00e4ngerung vorgelegt werden.</p><p>Dieses Prozedere ist unabh\u00e4ngig von einem allf\u00e4lligen Entscheid f\u00fcr einen Atomausstieg anzuwenden, da es der politischen Abst\u00fctzung des Betriebes konkreter Kernkraftwerke dient. Allf\u00e4llige Fragen zu Beschwerdem\u00f6glichkeiten, Haftung/Entsch\u00e4digung und Stilllegungs- bzw. Entsorgungsfonds, die die geforderte Neuregelung aufwirft, sind in Gesetz oder Verordnung zu l\u00f6sen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach dem Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) ist die Sicherheit das zentrale Kriterium f\u00fcr den Betrieb oder die Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken. Damit ist gew\u00e4hrleistet, dass ein bestehendes Kernkraftwerk jederzeit ausser Betrieb genommen werden kann, sobald es bestimmte sicherheitsrelevante Vorgaben nicht mehr erf\u00fcllt. Diese Vorgaben und deren Einhaltung werden laufend \u00fcberpr\u00fcft, wobei das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in den Anlagen \u00fcber 400 Inspektionen pro Jahr durchf\u00fchrt. Zudem werden in den Kernkraftwerken alle zehn Jahre umfangreiche Periodische Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt. Nach 40 Jahren und danach alle zehn Jahre erfolgt zus\u00e4tzlich im Rahmen des Langzeitbetrieb-Sicherheitsnachweises eine eingehende \u00dcberpr\u00fcfung der Alterungsprozesse.</p><p>Die Einf\u00fchrung eines politischen Entscheids \u00fcber die Ausserbetriebnahme, der keine R\u00fccksicht auf den sicherheitsm\u00e4ssigen Zustand eines Kernkraftwerks nimmt, w\u00e4re hinsichtlich der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Eine politisch begr\u00fcndete Ausserbetriebnahme k\u00f6nnte auch ungeachtet einer neuen gesetzlichen Grundlage Entsch\u00e4digungsfolgen f\u00fcr den Bund nach sich ziehen.</p><p>W\u00fcrde die Bundesversammlung \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Betriebsbewilligung befinden bzw. dieser Entscheid dem fakultativen Referendum unterstehen, so w\u00fcrden Beschwerdem\u00f6glichkeiten ausgeschaltet. Betroffene k\u00f6nnten ihre Interessen nicht mehr wie heute mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und an das Bundesgericht wahrnehmen. Ein solcher Entzug der Beschwerdem\u00f6glichkeiten w\u00fcrde die Rechtsweggarantie von Artikel\u00a029a der Bundesverfassung verletzen.</p><p>F\u00fcr die Bemessung der Beitr\u00e4ge an den Stilllegungs- bzw. Entsorgungsfonds wird grunds\u00e4tzlich eine Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 50 Jahren angenommen. Bei einer kurzfristigen \u00c4nderung der Betriebsdauer w\u00e4re die Deckung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten mit den Mitteln der Fonds nicht mehr gew\u00e4hrleistet, und die Beitr\u00e4ge w\u00e4ren kurzfristig in bedeutendem Umfang zu erh\u00f6hen.</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rden m\u00fcssen die \u00d6ffentlichkeit bereits heute regelm\u00e4ssig \u00fcber den Zustand der schweizerischen Kernanlagen informieren. Weiter sind sie verpflichtet, die \u00d6ffentlichkeit bei besonderen Ereignissen zu informieren. An den Sicherheitsunterlagen der Kernkraftwerke bestehen indessen auch Geheimhaltungsinteressen. Zum einen erfordern Sicherheit und Sabotageschutz eine Geheimhaltung bestimmter Unterlagen, zum anderen bestehen auch Gesch\u00e4ftsgeheimnisse der Betreibergesellschaften. Der \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnen daher nicht s\u00e4mtliche Unterlagen offengelegt werden.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden h\u00e4lt der Bundesrat an der geltenden Regelung fest, die in erster Linie auf die Betriebssicherheit der Kraftwerke abstellt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Malama Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1354147200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530401140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308268800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}