{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113656,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113656,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3656","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Internationale Verbundl\u00f6sung zur Lagerung nuklearer Abf\u00e4lle als zus\u00e4tzliche Option","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Prozess um die Evaluation eines Standortes f\u00fcr ein geologisches Tiefenlager konzentrieren sich die Arbeiten bisher ausschliesslich auf eine L\u00f6sung im Inland; dies prim\u00e4r, weil das Kernenergiegesetz (KEG) vorsieht, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abf\u00e4lle grunds\u00e4tzlich im Inland entsorgt werden m\u00fcssen. In der Realit\u00e4t wird es immer wahrscheinlicher, dass keine der Standortregionen bereit sein wird, die Atomabf\u00e4lle freiwillig zu \u00fcbernehmen. Es zeichnet sich somit eine L\u00f6sung ab, bei der eine relativ dicht besiedelte Region gegen ihren Willen zum nationalen Endlager gen\u00f6tigt wird - mit unabsehbaren negativen Folgen auf Jahrhunderte hinaus.</p><p>Vor diesem unbefriedigenden Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er grunds\u00e4tzlich bereit, sich bei der Evaluation f\u00fcr die sachgerechte Lagerung radioaktiver Abf\u00e4lle f\u00fcr eine koordinierte internationale Verbundl\u00f6sung einzusetzen?</p><p>2. Die Internationale Atomenergieagentur, eine Unterorganisation der Uno, f\u00f6rdert die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie und der sicheren Entsorgung. Gibt es konkrete Bem\u00fchungen f\u00fcr internationale Verbundl\u00f6sungen? Wie engagiert sich die Schweiz in diesen Gremien?</p><p>3. Benachbarte L\u00e4nder haben \u00e4hnliche Probleme zu l\u00f6sen. Wie stehen die Chancen, sich z. B. mit Frankreich oder Deutschland, das den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen hat, um eine gemeinsame, bilaterale L\u00f6sung zu bem\u00fchen?</p><p>4. Welches sind f\u00fcr den Bundesrat die Voraussetzungen, unter denen die Ausfuhr von radioaktiven Abf\u00e4llen zur Lagerung bewilligt werden kann?</p><p>5. W\u00e4re diesbez\u00fcglich \u00fcberhaupt eine \u00c4nderung im KEG oder im Strahlenschutzgesetz erforderlich?</p><p>6. Welches w\u00e4ren die Anforderungen des Bundesrates an eine ausl\u00e4ndische L\u00f6sung (Standards, Sicherheit, Kosten, Beteiligungsmodell usw.)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) regelt die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle. Es legt insbesondere das Verursacherprinzip, die grunds\u00e4tzliche Entsorgung in der Schweiz sowie die Lagerung in geeigneten geologisch stabilen Schichten (geologische Tiefenlager) fest. Oberstes Ziel der Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle ist, ebenfalls gem\u00e4ss KEG, der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten f\u00fcr geologische Tiefenlager schwierig ist. Deshalb wurde w\u00e4hrend mehreren Jahren zusammen mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren, insbesondere den Kantonen, der Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager erarbeitet. Er legt ein transparentes Auswahlverfahren fest, definiert Kriterien, Verfahrensschritte und regelt die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, Nachbarstaaten usw.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1./2. Die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle ist eine nationale Aufgabe und richtet sich nach dem geltenden Gesetz. Die Schweiz ist in verschiedenen internationalen Gremien (z. B. IAEA der Uno, Nuclear Energy Agency der OECD) vertreten. In diesen Gremien findet ein stetiger Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Experten statt. Multilaterale L\u00f6sungen werden dort immer wieder diskutiert. Gegenw\u00e4rtig besteht jedoch kein konkretes Projekt f\u00fcr ein multinationales Lager. Die Schweiz nimmt diesbez\u00fcglich keine Vorreiterrolle ein.</p><p>3. Heute ist kein europ\u00e4isches Land bereit, Abf\u00e4lle aus anderen L\u00e4ndern aufzunehmen. Staaten mit einem fortgeschrittenen Entsorgungsprogramm wie Finnland, Frankreich oder Schweden verbieten den Import von radioaktiven Abf\u00e4llen aus anderen L\u00e4ndern zur Entsorgung. Die Standortsuche erweist sich auch in anderen Staaten als schwierig, und es ist kaum vorstellbar, dass sich die Bev\u00f6lkerung bzw. eine Region in einem anderen Land bereiterkl\u00e4rt, Abf\u00e4lle aus der Schweiz zu akzeptieren.</p><p>Die Mitgliedstaaten der EU werden zudem mit der \"Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 \u00fcber einen Gemeinschaftsrahmen f\u00fcr die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abf\u00e4lle\" verpflichtet, ein nationales Programm f\u00fcr die Entsorgung radioaktiver Abf\u00e4lle zu schaffen. Die Verantwortung f\u00fcr die Entsorgung von radioaktiven Abf\u00e4llen liegt bei den Staaten, jedoch k\u00f6nnen zwei oder mehrere Mitgliedstaaten und ein Drittstaat eine Vereinbarung \u00fcber die Nutzung eines Endlagers in einem dieser Staaten schliessen (Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie). In diesem Falle w\u00fcrde aber auch ein multinationales Lager in der Schweiz zur Diskussion gestellt. Eine gemeinsame L\u00f6sung mit Deutschland oder Frankreich hat deshalb aus der Sicht des Bundesrates wenig Aussicht auf Erfolg.</p><p>4.-6. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Ausfuhr von radioaktiven Abf\u00e4llen zur Entsorgung im Ausland sind im KEG sowie im Strahlenschutzgesetz vom 22. M\u00e4rz 1991 (SR 814.50) geregelt. In Anwendung der relevanten Bestimmungen bleibt die Beseitigung der radioaktiven Abf\u00e4lle der Schweiz in einem ausl\u00e4ndischen Tiefenlager eine Option. Wesentlichste Voraussetzungen f\u00fcr eine ausl\u00e4ndische L\u00f6sung sind eine v\u00f6lkerrechtliche Vereinbarung mit dem Empf\u00e4ngerstaat sowie das Bestehen einer geeigneten, dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Entsorgungsanlage im Empf\u00e4ngerstaat. Offen bleiben hingegen Fragen betreffend die Kontrolle eines geologischen Tiefenlagers im Ausland durch die Schweizer Beh\u00f6rden wie auch Finanzierungs- und Haftungsfragen. Aus diesen Gr\u00fcnden soll das Auswahlverfahren gem\u00e4ss Sachplan geologische Tiefenlager planm\u00e4ssig durchgef\u00fchrt und eine L\u00f6sung f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle in der Schweiz vorbereitet werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1315353600000)\/","SubmittedBy":"Germann Hannes","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537714450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308268800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}