{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113674,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113674,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3674","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Qualit\u00e4tssicherung mit der Einf\u00fchrung der neuen Spitalfinanzierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und \u00dcbergangsregelungen zu definieren, um sicherzustellen, dass Swiss-DRG nur in Institutionen in Kraft gesetzt wird, die folgende flankierende Bedingungen erf\u00fcllen:</p><p>- Die systematische Daten\u00fcbermittlung sensibler Patientendaten an Krankenversicherer und/oder weitere berechtigte Stellen/Personen geschieht gem\u00e4ss den Empfehlungen des Schweizerischen Datenschutzbeauftragten.</p><p>- Sicherstellung, dass neue Therapien/diagnostische Methoden gleichzeitig mit deren Einf\u00fchrung verg\u00fctet werden.</p><p>- Sicherstellung differenzierter Fallpauschalen unter Einrechnung der Aufwendungen f\u00fcr Aus- und Weiterbildung von Auszubildenden im pflegerischen und \u00e4rztlichen Bereich sowie unter Mitber\u00fccksichtigung der Ausbildungsfunktion der Institution.</p><p>- Vorliegen einer aktualisierten und standardisierten Anlagebuchhaltung, die eine schweizweit anwendbare und einheitliche Anwendung erlaubt, um den aktuellen und zuk\u00fcnftigen Infrastrukturbedarf ad\u00e4quat zu entsch\u00e4digen.</p><p>- Erfassung der vor- und nachgelagerten Diagnostik und Therapie in ambulanten, teilambulanten und station\u00e4ren Bereichen zur wissenschaftlichen Evaluation von Kostenverschiebungen ab Einf\u00fchrung Swiss-DRG.</p><p>- Etablierung einer repr\u00e4sentativen Begleitforschung, die \u00fcber subjektive und ojektive Qualit\u00e4tsindikatoren die Behandlungs- und Betreuungsqualit\u00e4t periodisch erfasst und deren Entwicklung vergleichend darstellt.</p>","ReasonText":"<p>Ein halbes Jahr vor Inkraftsetzung der neuen Spitalfinanzierung, welche eine tiefgreifende Reform in der station\u00e4ren Versorgung darstellt, scheinen wichtige Voraussetzungen f\u00fcr eine kontrollierte und wissenschaftlich begleitete Einf\u00fchrung nicht erf\u00fcllt. Um unkontrollierte Kostensteigerungen, neue Fehlanreize und Qualit\u00e4tseinbussen vermeiden zu k\u00f6nnen, braucht es deshalb flankierende Massnahmen, welche gleichzeitig mit der Inkraftsetzung greifen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion beauftragt den Bundesrat, gesetzliche Grundlagen zu schaffen und \u00dcbergangsregelungen zu definieren, um sicherzustellen, dass SwissDRG nur in Einrichtungen in Kraft gesetzt wird, die gewisse Bedingungen in Zusammenhang mit dem Datenschutz, der Verg\u00fctung neuer Therapien und diagnostischer Methoden, der Verg\u00fctung von Aus- und Weiterbildung, der Anlagebuchhaltung, der Evaluation von Kostenverschiebungen und der Begleitforschung erf\u00fcllen.</p><p>Den Entscheid, die neue Spitalfinanzierung sp\u00e4testens auf den 1. Januar 2012 einzuf\u00fchren, hat das Parlament im Dezember 2007 im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gef\u00e4llt. Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Grundlagen festgelegt, und der Bundesrat hat anschliessend durch die \u00c4nderung vom 22. Oktober 2008 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Pauschalen pr\u00e4zisiert. Bei dieser Gelegenheit hat er, unter Ber\u00fccksichtigung des Grundsatzes der Tarifautonomie, die Tarifpartner namentlich verpflichtet, ein Monitoring der Entwicklung der Kosten und der Leistungsmengen sowie die n\u00f6tigen Korrekturmassnahmen zu vereinbaren. Er hat ausserdem gefordert, dass sie Instrumente und Mechanismen zur Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4t der Leistungen im Rahmen der Tarifanwendung vereinbaren.</p><p>In seiner Antwort auf die Motion Cassis 08.3742, \"Einf\u00fchrung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor\", hat der Bundesrat die Ansicht ge\u00e4ussert, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der an die Tarifpartner \u00fcbertragenen Kompetenzen, ausreichen, um allf\u00e4llige unerw\u00fcnschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Fallpauschalen auffangen zu k\u00f6nnen, und erkl\u00e4rt, dass er dieser Frage indessen bei den n\u00e4chsten wissenschaftlichen Untersuchungen im Sinne von Artikel\u00a032 KVV Rechnung tragen werde. Um die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung zu untersuchen, hat der Bundesrat denn auch am 25. Mai 2011 die Durchf\u00fchrung einer entsprechenden Wirkungsanalyse gutgeheissen. Die Analyse umfasst sechs wissenschaftliche Studien, die zwischen 2012 und 2018 durchgef\u00fchrt werden sollen, und untersucht namentlich den Einfluss der Revision auf die Kosten, die Organisation und die Finanzierung des Versorgungssystems sowie den Einfluss der Revision auf die Qualit\u00e4t der Krankenpflege.</p><p>Bez\u00fcglich des Datenschutzes weist der Bundesrat darauf hin, dass die in der Motion zu diesem Punkt genannte Bedingung bereits heute generell f\u00fcr alle betroffenen Akteure gilt, also nicht nur f\u00fcr die Leistungserbringer, sondern auch f\u00fcr die Versicherer. In Bezug auf die Verg\u00fctung von neuen Therapien und diagnostischen Methoden sowie auch die Ber\u00fccksichtigung gewisser Aufwendungen f\u00fcr die Ausbildung bei der Berechnung der Pauschalen ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Fragen aus der Sicht der Tarifautonomie von den Tarifpartnern im Rahmen der laufenden Verhandlungen geregelt werden m\u00fcssen. Die F\u00fchrung einer Anlagebuchhaltung ist heute bereits eine gesetzliche Anforderung, an die sich die Spit\u00e4ler und Geburtsh\u00e4user halten m\u00fcssen und deren Rahmen in der Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104) definiert ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund gibt es aus Sicht des Bundesrates derzeit keinen Grund, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Sinne der Motion zu erg\u00e4nzen. In Anbetracht des Nichtzustandekommens der Vereinbarung zwischen H+ Die Spit\u00e4ler der Schweiz und Sant\u00e9suisse vom 5. Juli 2011 wird der Bundesrat die Verankerung gewisser Grunds\u00e4tze auf dem Verordnungsweg pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1316131200000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542200870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308268800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}