{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113701,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113701,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3701","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"W\u00e4hrungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabh\u00e4ngig machen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, als erstes Land Europas mit China ein W\u00e4hrungsabkommen abzuschliessen. Damit m\u00fcssen Exporteure ihre Exporte nach China nicht mehr \u00fcber den US-Dollar abwickeln.</p>","ReasonText":"<p>Der US-Dollar st\u00fcrzt wegen der enormen US-Defizite ab. Betroffen sind Schweizer Exporteure. Andere Exportl\u00e4nder wie Singapur, Hongkong, Korea oder Argentinien haben mit China W\u00e4hrungsabkommen abgeschlossen, dank denen ihre Exporteure ihre Exporte nicht \u00fcber den US-Dollar abwickeln m\u00fcssen. Das f\u00fchrt zu tieferen Wechselkurskosten und weniger Wechselkursrisiken. Die Schweiz hat alles zu unternehmen, um die Exporteure zu unterst\u00fctzen. Als erstes europ\u00e4isches Land mit China ein W\u00e4hrungsabkommen abzuschliessen unterst\u00fctzt die Schweizer Exportunternehmen in einer f\u00fcr diese schwierigen Frage.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die chinesische Zentralbank (People's Bank of China - PBoC) hat mit Zentralbanken verschiedener L\u00e4nder (darunter Hongkong, Indonesien, Singapur, Malaysia, S\u00fcdkorea, Argentinien, Kasachstan, Neuseeland, Usbekistan und Weissrussland) bilaterale W\u00e4hrungsabkommen in Form sogenannter W\u00e4hrungs-Swap-Linien abgeschlossen. Diese Swap-Linien-Abkommen erm\u00f6glichen der jeweiligen Zentralbank eines Partnerlandes, bei Bedarf Transaktionen des Privatsektors in chinesischer W\u00e4hrung (Renminbi) zu unterst\u00fctzen. Die meisten der bestehenden W\u00e4hrungsabkommen zwischen der PBoC und den Zentralbanken der jeweiligen Partnerl\u00e4nder beschr\u00e4nken sich auf einen - im Verh\u00e4ltnis zum jeweiligen Gesamthandel - eher kleinen Betrag. Bis anhin wurden diese Swap-Einrichtungen noch wenig genutzt, und es wird weiterhin zumeist in US-Dollar gehandelt.</p><p>Die bestehenden Swap-Linien-Abkommen der PBoC mit Zentralbanken (haupts\u00e4chlich aus dem asiatischen Raum) wurden auf chinesische Initiative hin abgeschlossen. Ziel dieser Abkommen ist es, dem chinesischen Privatsektor eine teilweise Abwicklung des grenz\u00fcberschreitenden Handels in Renminbi zu erlauben, was Vorteile f\u00fcr die chinesischen Importeure und Exporteure hat. Wenn diese ihre Transaktionen in Renminbi vornehmen k\u00f6nnen, so f\u00fchrt dies f\u00fcr sie zu geringeren Transaktionskosten, und sie tragen ein geringeres Wechselkursrisiko gegen\u00fcber einem Handel in US-Dollar.</p><p>F\u00fcr die Schweiz wird durch den Abschluss eines W\u00e4hrungsabkommens mit China das Problem des Wechselkursrisikos hingegen nicht eliminiert, sondern lediglich vom US-Dollar auf den Renminbi verschoben. Der Renminbi ist noch immer nahe an den US-Dollar gekoppelt, weshalb in der letzten Zeit nicht nur der US-Dollar, sondern auch der Renminbi gegen\u00fcber dem Schweizerfranken stark an Wert verloren hat. Das aktuelle Problem der \u00dcberbewertung des Schweizerfrankens und deren Auswirkungen auf die Schweizer Exporteure k\u00f6nnte mit einem Swap-Abkommen mit der chinesischen Zentralbank folglich nicht beseitigt werden.</p><p>Aufgrund der gegenw\u00e4rtig eingeschr\u00e4nkten Konvertibilit\u00e4t des Renminbi entst\u00fcnden bei einem Wechsel von US-Dollar zu Renminbi bei der Handelsabwicklung potenziell sogar noch gr\u00f6ssere W\u00e4hrungsrisiken und Transaktionskosten f\u00fcr die Schweiz. So k\u00f6nnte beispielsweise auf ung\u00fcnstige Wechselkursentwicklungen kaum mit raschen Umschichtungen von Renminbi in andere W\u00e4hrungen reagiert werden, was bei frei konvertierbaren W\u00e4hrungen wie dem US-Dollar hingegen m\u00f6glich ist. Aufgrund der grossen Einflussm\u00f6glichkeiten der chinesischen Beh\u00f6rden auf den Kapitalverkehr und damit auf den Wechselkurs des Renminbi besteht zudem ein politisches Risiko bez\u00fcglich der Wechselkursentwicklung.</p><p>Ausserdem gilt es zu beachten, dass in denjenigen L\u00e4ndern, welche mit China bereits ein W\u00e4hrungsabkommen abgeschlossen haben, China als Handelspartner eine wesentlich zentralere Rolle einnimmt als in der Schweiz. Obwohl China der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien ist und an Bedeutung zunehmen wird, beliefen sich die Schweizer Exporte nach China im Jahr 2010 erst auf 4 Prozent der gesamten Exporte.</p><p>Nicht auszuschliessen ist, dass durch den Abschluss eines W\u00e4hrungsabkommens Vorteile f\u00fcr den Schweizer Aussenhandel dadurch entstehen k\u00f6nnten, dass chinesische Firmen bevorzugt mit Unternehmen Gesch\u00e4fte abwickeln, die f\u00fcr eine Handelsabwicklung in Renminbi bereit sind. Die Verhandlungsposition von Schweizer Firmen gegen\u00fcber anderen ausl\u00e4ndischen Mitbewerbern k\u00f6nnte so durch die Renminbi-Abwicklung gest\u00e4rkt werden. Eine pr\u00e4zise Beurteilung und Quantifizierung dieser m\u00f6glichen Vorteile ist jedoch kaum vorzunehmen. Zudem d\u00fcrfte dieser potenzielle Vorteil auch nicht zu einem expliziten oder impliziten Zwang zur Handelsabwicklung in Renminbi f\u00fchren, sondern es m\u00fcssten auch weiterhin Transaktionen in anderen W\u00e4hrungen m\u00f6glich sein. Eine Einschr\u00e4nkung privater Handelsunternehmen in ihrer Wahl der bevorzugten W\u00e4hrung f\u00fcr internationale Gesch\u00e4fte w\u00e4re aus ordnungspolitischen \u00dcberlegungen stossend.</p><p>Da ein W\u00e4hrungsabkommen mit China die Wechselkursrisiken f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft grunds\u00e4tzlich nicht vermindert, sondern diese potenziell gar noch erh\u00f6ht, und gegenw\u00e4rtig Unsicherheit bez\u00fcglich des Nutzens eines solchen W\u00e4hrungsabkommens besteht, h\u00e4lt der Bundesrat den Abschluss eines W\u00e4hrungsabkommens mit China nicht f\u00fcr angezeigt.</p><p>Zudem ist unklar, \u00fcber welche Institution ein solches W\u00e4hrungsabkommen in der Praxis abgewickelt werden k\u00f6nnte. Der Abschluss eines W\u00e4hrungs-Swaps zur F\u00f6rderung von Exporten ist nicht mit dem Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vereinbar, der in der F\u00fchrung der Geld- und W\u00e4hrungspolitik liegt (vgl. Art. 99 Abs. 2 BV). Die SNB kann lediglich W\u00e4hrungs-Swaps zu geldpolitischen Zwecken abschliessen. Dies tut sie in eigener Kompetenz. Aufgrund ihrer durch die Verfassung garantierten Unabh\u00e4ngigkeit ist der SNB bei der Wahrnehmung der Geld- und W\u00e4hrungspolitik das Empfangen und Einholen von Weisungen des Bundesrates ausdr\u00fccklich untersagt (vgl. Bundesgesetz \u00fcber die Schweizerische Nationalbank, Art. 5 Abs. 1 und 2 und Art. 6). Da der Abschluss \u00fcber die SNB nicht infrage kommt, ist somit offen, auf welche Weise der Bundesrat \u00fcberhaupt ein W\u00e4hrungsabkommen der Schweiz mit China eingehen k\u00f6nnte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"Hutter Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395100800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556928600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308268800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}