{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113734,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113734,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3734","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fokussierung der Bundesverwaltung. Auslagerung von Facility-Management-Aufgaben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesverwaltung nutzt eine Vielzahl von Immobilien, technischen Anlagen, Fahrzeugen und IT- sowie weiteren Infrastrukturen in der gesamten Schweiz. In all diesen Bereichen fallen nebst den Erstellungskosten bei Immobilien regelm\u00e4ssig Service-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an. Diese m\u00fcssen nicht zwingend durch die \u00f6ffentliche Hand, sondern k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich auch von privaten Anbietern der Facility-Management- sowie Maintenance-Branche, also auch vom Gewerbe angeboten und ausgef\u00fchrt werden. Dies f\u00fchrt beim Gewerbe zu mehr Auftr\u00e4gen und erlaubt der Bundesverwaltung eine konsequentere Fokussierung auf ihre Kernkompetenzen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt er sich grunds\u00e4tzlich zur Auslagerung von Unterhalts- und Serviceaufgaben aus der Bundesverwaltung?</p><p>2. Nach welchen Kriterien beurteilt er, ob eine Auslagerung solcher Dienste in den obgenannten Bereichen sinnvoll ist?</p><p>3. Findet heute in der Bundesverwaltung eine systematische Pr\u00fcfung bzw. eine konsequente Auslagerung von Service- und Unterhaltsarbeiten in den obgenannten Bereichen an private Anbieter statt?</p><p>4. Wenn nein, weshalb verzichtet der Bundesrat bislang auf eine systematische Auslagerung von Service- und Unterhaltsarbeiten in den obgenannten Bereichen an private Anbieter?</p><p>5. Welche sensible Bereiche der Bundesverwaltung sind grunds\u00e4tzlich von einer Auslagerung von Service- und Unterhaltsarbeiten ausgenommen und wieso?</p><p>6. Welche Gebiete erachtet der Bundesrat als besonders geeignet f\u00fcr Auslagerung im obgenannten Sinne?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist in Bezug auf die Auslagerung von Unterhalts- und Serviceaufgaben positiv eingestellt. Er vertritt die Grundhaltung, dass die Bundesverwaltung sich auf die Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben im hoheitlichen Staatsbereich und im strategischen Teil als Infrastruktureigent\u00fcmerin konzentrieren soll. Im Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD; Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik, BBL) gilt dementsprechend der Grundsatz, dass kein Inhouse-Engineering vorgenommen wird. So werden beispielsweise Serviceauftr\u00e4ge f\u00fcr Liegenschaften ausschliesslich mit externen Unternehmen abgeschlossen. Das Departement VBS folgt der Kooperationsstrategie privater und \u00f6ffentlicher Sektor vom 26. November 2010 (mit G\u00fcltigkeitsdauer bis Ende 2014). Der Bedarf an einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit des VBS mit Partnern aus dem privaten und \u00f6ffentlichen Sektor hat in den letzten Jahren zugenommen, auch im Bereich der Landesverteidigung. Gem\u00e4ss der erw\u00e4hnten Strategie sind Kooperationen einzugehen, wenn sie der Effizienz- und Effektivit\u00e4tssteigerung dienen, dies unter dem Vorbehalt, dass die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen eingehalten sind.</p><p>2. Das Auslagerungspotenzial bez\u00fcglich Diensten f\u00fcr das Facility Management im zivilen Bereich orientiert sich jeweils am bundesinternen Bed\u00fcrfnis nach der Wertsch\u00f6pfungstiefe, wobei der Fokus auf Sicherheits-, Verf\u00fcgbarkeits- und Vertraulichkeitsaspekte gelegt wird. Ist die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe z. B. sicherheitsrelevant, ist eine Auslagerung wenig zweckm\u00e4ssig.</p><p>Das VBS beurteilt die Auslagerung gem\u00e4ss den Vorgaben seiner Kooperationsstrategie vom 26. November 2010. Diese werden auch auf die Vorhaben, Produkte und Serviceleistungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) des VBS angewendet.</p><p>3. Beim Einkauf von zivilen Infrastruktureinrichtungen werden gleichzeitig die dazugeh\u00f6rigen Wartungs-, Unterhalts- und Betriebsdienstleistungen auf dem Markt beschafft. Auch Servicearbeiten an zivilen Liegenschaften werden konsequent an Private ausgelagert. Unterhaltsarbeiten an zivilen Liegenschaften des Bundes werden schweizweit nur an Privatunternehmen vergeben.</p><p>Beim VBS erfolgt der Entscheid f\u00fcr oder gegen eine Kooperation mit Privatunternehmen (sog. \"Make-or-Buy-Entscheid\") aufgrund klar definierter Kriterien, damit er nachvollziehbar und transparent ist. Das VBS verf\u00fcgt \u00fcber eine entsprechende Kriterienliste.</p><p>4. Siehe Antwort zu Frage 3.</p><p>5. Wo Sicherheits-, Verf\u00fcgbarkeits- oder Vertraulichkeitsgr\u00fcnde vorliegen, k\u00f6nnen Dienste im Allgemeinen nicht extern vergeben werden (siehe auch Antwort zu Frage 2). Bei den zivilen Bauten erhebt der Bundesrat zudem Anspruch darauf, die Geb\u00e4udereinigung in seinen sensiblen Bereichen verwaltungsintern vorzunehmen. Bereits 1987 verzichtete der Bundesrat implizit auf eine Privatisierung der Geb\u00e4udereinigung und hielt seither daran fest. Das gesamte Personal der Geb\u00e4udereinigung muss denn auch einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterzogen werden (vgl. Anhang 1 der Verordnung vom 4. M\u00e4rz 2011 \u00fcber die Personensicherheitspr\u00fcfungen, PSPV; SR 120.4).</p><p>Im Immobilienbereich des VBS werden die Service- und Unterhaltsarbeiten grunds\u00e4tzlich ausgelagert. Ausgenommen sind gesch\u00fctzte Anlagen. Sensible Aspekte wie Vorgaben der integralen Sicherheit, Verf\u00fcgbarkeit inklusive Durchhaltef\u00e4higkeit und anderes m\u00fcssen in der IKT vorbehaltlos ber\u00fccksichtigt werden. Dabei kann es oftmals zu Einschr\u00e4nkungen bei Kooperationen kommen, damit der Grundauftrag der Armee und ihre Einsatzbereitschaft gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen (Handlungsrichtlinie).</p><p>6. Allgemein gesehen, erkennt der Bundesrat derzeit keine zus\u00e4tzlichen Gebiete im Facility Management, die sich besonders f\u00fcr eine Auslagerung an Privatunternehmen eignen w\u00fcrden, und stellt dementsprechend keinen Handlungsbedarf f\u00fcr zus\u00e4tzliche Auslagerungsmassnahmen fest. Im Einzelfall wird jeweils gepr\u00fcft, ob Leistungen am Markt erh\u00e4ltlich sind und ob die privaten Anbieter auch die notwendige Kompetenz aufweisen. Auslagerungen sollen insbesondere Effizienz- und Effektivit\u00e4tssteigerungen bewirken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314144000000)\/","SubmittedBy":"Malama Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544741640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308268800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}