{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113766,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113766,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3766","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gemeinn\u00fctziger Wohnungsbau wie Landwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit dem Budget gew\u00e4hrt der Bund der Landwirtschaft j\u00e4hrlich Betriebsbeihilfedarlehen und Investitionsbeihilfen. Diese r\u00fcckzahlbaren Kredite fliessen in einen Fonds de Roulement (FdR), aus dem wiederum Kredite f\u00fcr Landwirtschaft gesprochen werden. Dieser Mechanismus \u00fcberzeugt auch die gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4ger. Auch sie \u00fcbernehmen in bestimmten Sektoren von Wirtschaft und Gesellschaft im Interesse des Ganzen Verantwortung und d\u00fcrfen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung auf die Unterst\u00fctzung durch den Staat z\u00e4hlen. Sie w\u00fcnschen sich eine analoge Fortsetzung der \u00c4ufnung ihres FdR - angesichts der Wohnungsmisere und des nur teilweise erfolgreichen Wirkens des Marktes erst recht. Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie genau funktioniert der Finanzmechanismus beim landwirtschaftlichen FdR (Beschreibung)?</p><p>2. Welches sind die Rechtsgrundlagen des landwirtschaftlichen FdR und der damit verbundenen Finanzmechanismen?</p><p>3. Welches ist der gegenw\u00e4rtige Stand dieses FdR, und welche Entwicklung ist in den n\u00e4chsten Jahren vorgesehen? Aktuelle k\u00fcnftige Rolle der Kantone?</p><p>4. Welche Argumente sprechen f\u00fcr, welche gegen eine analoge L\u00f6sung f\u00fcr den gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbau?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4gern eine analoge L\u00f6sung zu jener in der Landwirtschaft zu er\u00f6ffnen?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht er aktuell vor, um den gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbau zu st\u00e4rken (kurze, mittlere, l\u00e4ngere Frist)? Welche Rolle sieht er aktuell und in Zukunft bei den Kantonen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bund stellt den Kantonen finanzielle Mittel f\u00fcr Investitionskredite zur Verf\u00fcgung f\u00fcr einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Massnahmen sowie f\u00fcr Bauten und Einrichtungen gewerblicher Kleinbetriebe. Die Kantone gew\u00e4hren die Investitionskredite vorwiegend f\u00fcr \u00d6konomiegeb\u00e4ude als zinslose Darlehen w\u00e4hrend l\u00e4ngstens 20 Jahren. Die R\u00fcckzahlungen fliessen in den Fonds de Roulement des Kantons, welcher diese Mittel f\u00fcr die Gew\u00e4hrung neuer Darlehen verwenden kann.</p><p>2. Rechtsgrundlage ist Artikel\u00a0105 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).</p><p>3. Der Fonds de Roulement besteht seit 1963 und wurde gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz vom 23. M\u00e4rz 1962 \u00fcber Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft kontinuierlich aufgestockt. Ende 2011 betr\u00e4gt der Stand des Fonds de Roulement 2,362 Milliarden Franken. J\u00e4hrlich werden durch die Kantone \u00fcber 2000 neue Darlehen mit einer Gesamtsumme von etwa 330 bis 350 Millionen Franken gew\u00e4hrt. Die durchschnittliche Laufzeit betr\u00e4gt 13,5 Jahre.</p><p>Der Bedarf \u00fcbersteigt die zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel. Gem\u00e4ss dem Vernehmlassungsbericht zur AP 2014-2017 vom 23. M\u00e4rz 2011 sind im Zahlungsrahmen j\u00e4hrlich 47 Millionen Franken neue Bundesmittel vorgesehen.</p><p>Die Kantone m\u00fcssen dem Bundesamt die gew\u00e4hrten Darlehen in jedem Fall melden. Ab einem bestimmten Betrag (Grenzbetrag) muss das Bundesamt nach Artikel\u00a0108 LwG die Darlehen formell genehmigen. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft hat die Oberaufsicht \u00fcber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kann nach Artikel\u00a0166 LwG gegen unrechtm\u00e4ssige Darlehensgew\u00e4hrungen der Kantone Rechtsmittel ergreifen.</p><p>Nach Artikel\u00a0112 LwG m\u00fcssen die Kantone die Verwaltungskosten tragen und zudem nach Artikel\u00a0111 LwG f\u00fcr s\u00e4mtliche Verluste aus der Gew\u00e4hrung von Investitionskrediten, einschliesslich allf\u00e4lliger Rechtskosten, aufkommen. Diese Verantwortung der Kantone f\u00fchrte dazu, dass f\u00fcr den Bund in den letzten 50 Jahren keine Verluste resultierten. Die Kantone selber erlitten bisher nur minimale Verluste, zumal sie die Gesuche kompetent pr\u00fcfen und der Sicherstellung der Darlehen ein angemessenes Gewicht beimessen. Das Verfahren und die Kompetenzaufteilung zwischen den Kantonen und dem Bund haben sich bew\u00e4hrt und sollen auch in der AP 2014-2017 gleichermassen weitergef\u00fchrt werden.</p><p>4. Im Bereich der Wohnraumf\u00f6rderung besteht ebenfalls seit Jahrzehnten ein Fonds de Roulement. Im Sinne von Rest- und \u00dcberbr\u00fcckungsfinanzierungen werden daraus gemeinn\u00fctzigen Bautr\u00e4gern zinsg\u00fcnstige Darlehen f\u00fcr Neubau- und Erneuerungsprojekte gew\u00e4hrt. Als aktuelle Gesetzesgrundlage dient das Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz (WFG) vom 21. M\u00e4rz 2003. Die beiden Fonds werden in unterschiedlicher Art mit Bundesmitteln alimentiert: Im Landwirtschaftsbereich werden die zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel in einem Zahlungsrahmen nach Artikel\u00a020 des Finanzhaushaltgesetzes festgelegt, der mehrere Jahre umfasst. Die Bundesversammlung setzt in diesem Zahlungsrahmen einen H\u00f6chstbetrag fest. Der f\u00fcr jedes Jahr massgebende Betrag ist jeweils mit einem Voranschlagskredit zu bewilligen. Dieser kann tiefer liegen, als im Zahlungsrahmen vorgesehen ist. Im Bereich der Wohnraumf\u00f6rderung werden die Mittel in einem Beschluss der Bundesversammlung \u00fcber einen Rahmenkredit, der sich \u00fcber mehrere Jahre erstreckt, festgehalten. Beim Rahmenkredit handelt es sich um einen Verpflichtungskredit, der vom Betrag her verbindlich ist. Auch hier muss aber der f\u00fcr jedes Jahr zur Verf\u00fcgung stehende Betrag mit einem Voranschlagskredit durch die Bundesversammlung bewilligt werden.</p><p>Es gibt weitere Unterschiede zwischen den beiden Fondsarten: Aus den durch die Kantone verwalteten landwirtschaftlichen Fonds werden die Darlehen zinslos gew\u00e4hrt, w\u00e4hrend beim Fonds der Wohnraumf\u00f6rderung eine Verzinsung anf\u00e4llt (zurzeit 2 Prozent). Die Bundesmittel werden bei der Landwirtschaft an die Kantone ausgerichtet, welche die einzelnen Darlehen vergeben. Bei der Wohnraumf\u00f6rderung wird der Fonds von den Dachorganisationen des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus treuh\u00e4nderisch f\u00fcr den Bund verwaltet. Und schliesslich sind die Mittel im Landwirtschaftsbereich erheblich gr\u00f6sser als bei der Wohnraumf\u00f6rderung (Stand Ende 2011: 2,362 Milliarden gegen\u00fcber rund 412 Millionen Franken), wobei bei der Landwirtschaft weniger als 20 Prozent der Mittel f\u00fcr den Wohnungsbau verwendet werden.</p><p>5. Der Bundesrat stellt fest, dass der finanztechnische Ablauf f\u00fcr die Dotierung der Fonds mit Bundesmitteln unterschiedlich ist. Er ist der Meinung, dass im Bereich der Wohnraumf\u00f6rderung weiterhin mit rechtlich verbindlichen Verpflichtungskrediten (Rahmenkredite) zu operieren ist und nicht mit offenen H\u00f6chstbetr\u00e4gen in einem Zahlungsrahmen. Auch m\u00f6chte der Bundesrat die Finanzmittel weiterhin \u00fcber die Dachorganisationen des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus und nicht \u00fcber die Kantone ausrichten. Eine kurz vor Abschluss stehende Evaluation der Darlehensgew\u00e4hrung best\u00e4tigt die Zweckm\u00e4ssigkeit dieser treuh\u00e4nderischen Aufgabenerf\u00fcllung. Die unterschiedliche H\u00f6he der Fondsmittel ist einerseits Ausdruck des unterschiedlichen Bedarfs in den beiden Politikbereichen. Andererseits ist die H\u00f6he der j\u00e4hrlichen den beiden Fonds zufliessenden Bundesmittel vom politischen Willen des Parlaments bestimmt.</p><p>6. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung und das WFG soll k\u00fcnftig der gemeinn\u00fctzige Wohnungsbau mit folgenden indirekten Massnahmen unterst\u00fctzt und gest\u00e4rkt werden: Erstens verb\u00fcrgt der Bund weiterhin die Anleihensobligationen der Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Wohnbautr\u00e4ger (EGW) und gew\u00e4hrt in Einzelf\u00e4llen R\u00fcckb\u00fcrgschaften an die Hypothekar-B\u00fcrgschaftsgenossenschaft schweizerischer Bau- und Wohngenossenschaften (HBG). Zu diesem Zweck haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te am 17. M\u00e4rz 2011 einen Rahmenkredit f\u00fcr Eventualverpflichtungen im Umfang von 1,4 Milliarden Franken gesprochen. Mit dieser Leistung tr\u00e4gt der Bund durch die Schaffung von g\u00fcnstigeren Zinskonditionen zur Verbilligung des Wohnungsbaus und der Wohnkosten bei. Der Bundesrat wird aufgrund der Marktlage zu gegebener Zeit entscheiden, ob im Hinblick auf die f\u00fcr etwa 2015 zu erwartende Aussch\u00f6pfung dieses Rahmenkredits dem Parlament ein weiterer zu beantragen ist. Zweitens sollen die gemeinn\u00fctzigen Bautr\u00e4ger weiterhin mit zinsg\u00fcnstigen Darlehen aus dem bestehenden Fonds de Roulement unterst\u00fctzt werden. Der Fonds wird zudem in den n\u00e4chsten Jahren kontinuierlich um den Restbetrag von knapp 100 Millionen aus dem 2003 vom Parlament bewilligten Rahmenkredit im Umfange von 300 Millionen Franken aufgestockt. Der Voranschlag 2012 sieht daf\u00fcr einen Kredit von 6,75 Millionen Franken vor, in den Finanzpl\u00e4nen 2013 und 2014 sind j\u00e4hrlich je 29,55 Millionen Franken und im Finanzplan 2015 30 Millionen eingestellt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass den Kantonen bei der F\u00f6rderung des Wohnungsbaus eine wichtige Rolle zukommt, welche sie in Erg\u00e4nzung zur Basishilfe des Bundes eigenst\u00e4ndig und gest\u00fctzt auf die jeweilige Versorgungslage wahrnehmen k\u00f6nnen. Etliche Kantone setzen bereits heute Massnahmen zur F\u00f6rderung des Wohnungsbaus um.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1320796800000)\/","SubmittedBy":"Schelbert Louis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232636420)\/","SubmissionDate":"\/Date(1315785600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}