{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113767,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113767,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3767","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Hafturlaube und Ausg\u00e4nge f\u00fcr Verwahrte ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine dahingehende \u00c4nderung von Artikel&nbsp;64 des Strafgesetzbuches vorzulegen, dass Hafturlaube und \"Ausg\u00e4nge\" f\u00fcr Verwahrte ausgeschlossen sind.</p>","ReasonText":"<p>In Artikel&nbsp;123a Absatz&nbsp;1 der Bundesverfassung ist geregelt, dass Hafturlaube f\u00fcr lebenslang Verwahrte ausgeschlossen sind. Mit dieser Motion soll dies auf alle Verwahrten ausgedehnt werden.</p><p>Der Fall Jean-Louis B. hat in der Schweiz Ende Juni hohe Wellen geworfen. Dem verwahrten Vergewaltiger und M\u00f6rder gelang auf einem sogenannten \"humanit\u00e4ren Ausgang\" die tempor\u00e4re Flucht. Es war wenig bekannt, dass Verwahrte \u00fcberhaupt in den Genuss von Ausg\u00e4ngen kommen. Schon der Fall Erich Hauert dokumentierte bereits vor 18 Jahren, was in Hafturlauben passieren kann. Dies zeigt, dass es letztlich unverantwortbar ist, verwahrten Straft\u00e4tern \u00fcberhaupt Hafturlaube bzw. Ausgangsm\u00f6glichkeiten zu gew\u00e4hren. Verwahrte werden verwahrt, weil sie besonders gef\u00e4hrlich und r\u00fcckfallgef\u00e4hrdet sind. Hauptzweck der Verwahrung ist, die Bev\u00f6lkerung vor solchen T\u00e4tern zu sch\u00fctzen. Es ist daher falsch und auch gef\u00e4hrlich, Verwahrten Hafturlaube oder Ausg\u00e4nge welcher Art auch immer zu gew\u00e4hren.</p><p>Die Praxis f\u00fcr Hafturlaube und Ausg\u00e4nge f\u00fcr Verwahrte ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Nach dem Fall Jean-Louis B. schieben sich die Verantwortlichen gegenseitig die Schuld zu. Eine gesamtschweizerische Regelung, Urlaube und Ausg\u00e4nge f\u00fcr Verwahrte zu verbieten, ist darum zielf\u00fchrend. Die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung ist h\u00f6her zu gewichten als das Wohlbefinden von verwahrten T\u00e4tern. </p><p>Aus den genannten Gr\u00fcnden ist das Strafgesetzbuch so anzupassen, dass Hafturlaube und Ausg\u00e4nge f\u00fcr Verwahrte verboten werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wird eine Verwahrung angeordnet, ist der haupts\u00e4chliche Zweck dieser Massnahme, die Sicherheit Dritter zu garantieren. Die Individualinteressen des Betroffenen treten in den Hintergrund, der Rehabilitationsgedanke spielt eine untergeordnete Rolle. Als rein sichernde Massnahme stellt die Verwahrung eine ultima Ratio dar. Es werden nur T\u00e4ter verwahrt, die als nichttherapierbar gelten; dies sind entweder T\u00e4ter, die eine psychische St\u00f6rung aufweisen, die nicht mit einer therapeutischen Massnahme behoben werden kann, oder T\u00e4ter, die zwar keine geistige Abnormit\u00e4t haben, bei denen jedoch aufgrund der Pers\u00f6nlichkeitsmerkmale, der Tatumst\u00e4nde und der gesamten Lebensumst\u00e4nde ernsthaft zu erwarten ist, dass sie weitere schwere Taten begehen werden.</p><p>Die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Massnahme richtet sich somit prim\u00e4r nach dem Kriterium der Gef\u00e4hrlichkeit und deren Therapierbarkeit. Eine Verwahrung ist nur so lange gerechtfertigt, als vom T\u00e4ter die Gefahr ausgeht, mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere schwerwiegende Straftaten zu begehen, und die Gemeingef\u00e4hrlichkeit des T\u00e4ters nicht therapiert werden kann. Da die Verwahrung nur als ultima Ratio infrage kommt, muss stets erneut \u00fcberpr\u00fcft werden, ob der T\u00e4ter nach wie vor unbehandelbar und gemeingef\u00e4hrlich ist. Gemeingef\u00e4hrliche, aber therapierbare T\u00e4ter m\u00fcssen in eine station\u00e4re Massnahme gem\u00e4ss den Artikeln 59ff. StGB \u00fcberwiesen werden.</p><p>F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung st\u00fctzt sich die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde neben der Anh\u00f6rung des Betroffenen und einem Bericht der Anstaltsleitung auf ein Gutachten einer unabh\u00e4ngigen, sachverst\u00e4ndigen Person und auf die Empfehlung der Fachkommission. Die Verpflichtung, mehrere Instanzen f\u00fcr die Entscheidung mit einzubeziehen, erh\u00f6ht die Wahrscheinlichkeit einer richtigen Prognose \u00fcber die Gemeingef\u00e4hrlichkeit und Behandelbarkeit des T\u00e4ters. Eine korrekte Prognose bedeutet Sicherheit f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit.</p><p>F\u00fcr eine umfassende Prognose m\u00fcssen sich die Beh\u00f6rden und Fachleute auch auf Erfahrungen mit Vollzugs\u00f6ffnungen st\u00fctzen k\u00f6nnen. Vollzugs\u00f6ffnungen werden aber nicht leichtfertig gew\u00e4hrt, sondern einer vertieften Pr\u00fcfung unterzogen. Vor jeder Bewilligung einer Vollzugs\u00f6ffnung muss die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ein Gutachten einer unabh\u00e4ngigen, sachverst\u00e4ndigen Person einholen und die Fachkommission anh\u00f6ren. Des Weiteren werden Vollzugs\u00f6ffnungen nur unter Einhaltung eines umfassenden Sicherheitsdispositivs gew\u00e4hrt. Die Praxis zeigt indessen, dass Vollzugs\u00f6ffnungen f\u00fcr Verwahrte nur sehr selten genehmigt werden.</p><p>Bei lebensl\u00e4nglich Verwahrten nach Artikel\u00a064 Absatz\u00a01bis StGB sind keine Vollzugs\u00f6ffnungen erlaubt. Dies rechtfertigt sich durch die ausserordentliche Schwere ihrer Gemeingef\u00e4hrlichkeit. Bei \"normal\" Verwahrten indessen geht man grunds\u00e4tzlich davon aus, dass sie irgendwann wieder entlassen werden k\u00f6nnen. Die regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung der Voraussetzungen und die Erstellung einer umfassenden Prognose sind daher unerl\u00e4sslich. Prognosen zu erstellen ist jedoch eine schwierige und fehleranf\u00e4llige Aufgabe. Prognosemethoden \u00e4ndern sich im Laufe der Zeit infolge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder infolge Wandels gesellschaftlicher Anschauungen. Des Weiteren kann menschliches Sozialverhalten nur bedingt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Beh\u00f6rden und Fachleute auch auf Erfahrungen mit - unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen durchgef\u00fchrten - Vollzugs\u00f6ffnungen st\u00fctzen k\u00f6nnen.</p><p>Die Bedeutung, die Vollzugs\u00f6ffnungen f\u00fcr die Erstellung einer Prognose \u00fcber die Gemeingef\u00e4hrlichkeit eines T\u00e4ters haben, verbunden mit den hohen Sicherheitsschranken, die das Gesetz f\u00fcr die Bewilligung fordert, veranlasst den Bundesrat, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1320796800000)\/","SubmittedBy":"Rickli Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1758199439000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1758717856927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1315785600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}