{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113786,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113786,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3786","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schwer pflegebed\u00fcrftige Kinder und deren Eltern nicht allein lassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils \u00fcbernimmt die IV in Zukunft nur noch die Kosten von Spitex-Dienstleistungen, wenn es sich um Pflegeleistungen handelt, welche von professionellen Pflegekr\u00e4ften respektive medizinischem Personal erbracht werden m\u00fcssen. Dieser Entscheid f\u00fchrt offenbar in verschiedenen F\u00e4llen dazu, dass wichtige Entlastungen nicht mehr finanziert werden. Genau diese Entlastung ist aber f\u00fcr die betroffenen Eltern, welche ihre schwer pflegebed\u00fcrftigen Kinder zu Hause betreuen, existenziell. F\u00e4llt die Finanzierung dieser Hilfen weg, ist das mit grossen finanziellen Belastungen verbunden. Diese Belastung und die Tatsache, dass den Eltern so nicht mehr die so dringend notwendige gelegentliche Entlastung geg\u00f6nnt wird, kann dazu f\u00fchren, dass die Kinder in Pflegeeinrichtungen gegeben werden m\u00fcssen oder vermehrt ins Spital eingewiesen werden. Damit w\u00fcrden die Kosten f\u00fcr die IV oder die Krankenkasse deutlich h\u00f6her. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass alles getan werden muss, um die Eltern von schwer pflegebed\u00fcrftigen Kindern nicht noch zus\u00e4tzlich finanziell und emotional zu belasten?</p><p>2. Ist er bereit, f\u00fcr die Probleme, die sich aus dem Bundesgerichtsurteil ergeben, L\u00f6sungen zu suchen, die den Bed\u00fcrfnissen der betroffenen Kinder und deren Eltern Rechnung tragen?</p><p>3. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass die Finanzierung von Entlastungshilfen f\u00fcr schwer pflegebed\u00fcrftige Kinder nicht an der Frage der Zust\u00e4ndigkeit der IV oder Krankenkasse scheitern darf?</p><p>4. Sieht er gesetzliche Anpassungen vor, sollte die Rechtslage das Finden von ad\u00e4quaten L\u00f6sungen verunm\u00f6glichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. In dem von der Interpellantin angesprochenen Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2010 zur Kinderspitex wird festgehalten, dass nur diejenigen Vorkehren, welche notwendigerweise durch den Arzt oder auf seine Anordnung durch medizinische Hilfspersonen vorzunehmen sind, als medizinische Massnahmen im Sinne der Artikel\u00a013 und 14 IVG gelten k\u00f6nnen. Bis zu diesem Urteil vom 7. Juli 2010 wurden im Rahmen der medizinischen Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) teilweise auch Kinderspitex-Leistungen verg\u00fctet, welche der Entlastung der Eltern dienten. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils hat die IV ihre bisher eher grossz\u00fcgige Praxis angepasst.</p><p>Die IV richtet f\u00fcr schwer pflegebed\u00fcrftige Kinder, die zu Hause wohnen, verschiedene Leistungen aus. F\u00fcr die Grundpflege und f\u00fcr die durch Laien ausgef\u00fchrte Behandlungspflege werden eine Hilflosenentsch\u00e4digung (HE) (bis Fr. 1856.- pro Monat) und ein Intensivpflegezuschlag (IPZ) (bis Fr. 1392.- pro Monat) ausgerichtet (insgesamt maximal Fr. 3248.- pro Monat). Die Ausgaben der IV f\u00fcr diese Leistungen betragen 135 Millionen Franken pro Jahr f\u00fcr rund 8000 Kinder. F\u00fcr Massnahmen, welche notwendigerweise durch medizinische Fachpersonen vorgenommen werden m\u00fcssen, \u00fcbernimmt die IV zus\u00e4tzlich die Kosten der Kinderspitex. Die Leistungen sind im Normalfall auf 7 Stunden pro Tag begrenzt. Die Ausgaben der IV f\u00fcr diese Leistungen betragen 10 Millionen Franken pro Jahr f\u00fcr rund 1000 Kinder.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die heutigen Leistungen nicht in allen F\u00e4llen den Hilfebedarf von Kindern mit einer Behinderung abdecken und dass die Angeh\u00f6rigen in diesem Bereich viele Aufgaben \u00fcbernehmen. Aus diesem Grund hat er im Rahmen der per 1. Januar 2012 in Kraft tretenden 6. IV-Revision, 1. Massnahmenpaket (IV-Revision 6a), die Einf\u00fchrung eines Assistenzbeitrags vorgeschlagen. Die IV deckt \u00fcber den Assistenzbeitrag den Hilfebedarf versicherter Personen, die eine Hilflosenentsch\u00e4digung beziehen, damit sie zu Hause wohnen und ein m\u00f6glichst eigenst\u00e4ndiges Leben f\u00fchren k\u00f6nnen.</p><p>Gem\u00e4ss der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsregelung haben minderj\u00e4hrige Versicherte, die einen Intensivpflegezuschlag f\u00fcr einen Pflege- und \u00dcberwachungsbedarf von mindestens 6 Stunden pro Tag beziehen, ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. Dieser Umstand erlaubt es den Eltern, jemanden einzustellen, der sich um ihr Kind k\u00fcmmert und sie selbst etwas entlastet. Den Bedenken der Interpellantin wird also Rechnung getragen, denn die \u00fcber den Assistenzbeitrag gedeckten Hilfeleistungen werden zus\u00e4tzlich zu den Spitex-Leistungen, den Grundpflegeleistungen gem\u00e4ss KVG und den medizinischen Leistungen der IV gew\u00e4hrt. Eine oder mehrere nat\u00fcrliche Personen k\u00f6nnen arbeitsvertraglich eingestellt werden, damit sie die von der versicherten Person ben\u00f6tigten Hilfeleistungen erbringen, die nicht bereits von der Grundpflege gem\u00e4ss KVG oder von den anderen Leistungen der IV abgedeckt sind. Eltern minderj\u00e4hriger Kinder sind damit von den von der Assistenzperson erbrachten Hilfeleistungen entlastet. </p><p>3. Die Zust\u00e4ndigkeit von IV und Krankenversicherung (KV) betreffend die medizinischen Massnahmen ist klar geregelt, ebenso die Zust\u00e4ndigkeit betreffend die Grundpflege, wie sie in Artikel\u00a07 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) definiert ist. Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2010, welches festh\u00e4lt, dass die blosse \u00dcberwachung nicht unter die Grundpflege im Sinne von Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c KLV f\u00e4llt, hat sich allenfalls im Bereich der Entlastungshilfe eine L\u00fccke bez\u00fcglich Zust\u00e4ndigkeit von IV und KV ge\u00f6ffnet. Entlastungshilfen f\u00fcr schwer pflegebed\u00fcrftige Kinder sind n\u00e4mlich weder medizinische Massnahmen gem\u00e4ss den Artikeln 13 und 14 IVG, noch werden sie in jedem Fall durch die HE und den IPZ gedeckt. Der Bundesrat hat indessen die bestehende L\u00fccke erkannt und hat sie mit der Einf\u00fchrung des Assistenzbeitrags und der entsprechenden Regelung f\u00fcr Minderj\u00e4hrige in der Verordnung \u00fcber die Invalidenversicherung geschlossen. Damit ist die Zust\u00e4ndigkeit der verschiedenen Sozialversicherungen hinsichtlich der Finanzierung der Entlastungsleistungen geregelt.</p><p>4. Der Assistenzbeitrag ist ein einfaches und zweckm\u00e4ssiges Mittel, um auf die konkreten Bed\u00fcrfnisse der Versicherten einzugehen. Die Eltern erhalten die notwendige Unterst\u00fctzung, ohne dass die IV finanziell zu stark belastet wird. Im Moment geht es nun darum, den Assistenzbeitrag einzuf\u00fchren und damit Erfahrungen zu sammeln. Je nach Ergebnis der Evaluation wird sich zeigen, ob allenfalls weiter gehende Massnahmen angezeigt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"Schenker Silvia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490702477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1315958400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}