{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113791,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113791,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3791","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erf\u00fcllt der Bund die internationalen Standards bei Beschaffungen im Ausland?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Bund hat f\u00fcr Beschaffungen im Ausland die Einhaltung der ILO-Kern\u00fcbereinkommen zwingend vorgeschrieben (Verordnung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens, V\u00f6B, Art. 7 Abs. 2).</p><p>a. Wie kontrolliert der Bund, dass diese Standards eingehalten werden?</p><p>b. Welche Zertifikate und Labels anerkennt der Bund bei textilen Produkten?</p><p>c. Welche Qualit\u00e4tsanforderungen stellt der Bund an Sozialaudits f\u00fcr den Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen?</p><p>2. Armasuisse ist die zentrale Bundesbeschaffungsstelle f\u00fcr Textilien/Bekleidung.</p><p>a. In welchen L\u00e4ndern kauft Armasuisse ihre Produkte ein?</p><p>b. An welche Anbieter (Firmen) hat Armasuisse ihre Auftr\u00e4ge (freih\u00e4ndige Vergabe, Einladungsverfahren, offenes/selektives Verfahren) von 2008-2011 vergeben?</p><p>c. An welchem Benchmark orientiert sich Armasuisse f\u00fcr die Lohnzahlungen auf Stufe der Produktionsbetriebe?</p><p>d. Wie hoch liegen die aktuellen L\u00f6hne, die in den Fabriken bezahlt werden, von denen Armasuisse von 2008 bis 2011 Textilien/Bekleidung bezogen hat?</p><p>e. F\u00fcr welchen Betrag wurden 2008 bis 2010 auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden Textilien/Bekleidung beschafft (freih\u00e4ndige Vergabe, Einladungsverfahren, offenes/selektives Verfahren)?</p><p>3. Ein grosser Teil der Beschaffung von Textilien und Bekleidung ist kantonal und auf Gemeindeebene geregelt. Was macht der Bund, um Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 V\u00f6B auf Kantons- und Gemeindeebene durchzusetzen?</p>","ReasonText":"<p>Die Beschaffungsstelle des Bundes schreibt auf ihrer Website, dass sie sich strategisch auf nachhaltige Entwicklung ausrichten und die Nachfrage der \u00f6ffentlichen Hand mittels Schulungen und Hilfsmitteln auf Produkte und Dienstleistungen verlagern will, die einem hohen wirtschaftlichen, \u00f6kologischen und sozialen Standard entsprechen.</p><p>Es ist bekannt, dass in der Textil- und Bekleidungsindustrie in vielen Produktionsl\u00e4ndern schwerwiegende Verst\u00f6sse gegen Arbeits- und Menschenrechte an der Tagesordnung sind und insbesondere die Gewerkschaftsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlung missachtet werden. Der Durchsetzung und Kontrolle von Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 V\u00f6B kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Die \"Empfehlungen f\u00fcr die Beschaffungsstellen des Bundes\" vom November 2010 sind ein erster Schritt f\u00fcr die Durchsetzung und Kontrolle, lassen aber wichtige Fragen offen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass den Arbeitsbedingungen der Angestellten in den einzelnen Produktionsl\u00e4ndern ein hoher Stellenwert zukommt und mit den acht Kern\u00fcbereinkommen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) ein massgebliches Norm- und Kontrollinstrument bereitsteht. Die Beschaffungsstellen des Bundes setzen diese Vorgaben im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften schon heute weitgehend um.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1.a. Gem\u00e4ss der Erkl\u00e4rung der ILO \u00fcber grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit vom 18. Juni 1998 sind alle 183 Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Grunds\u00e4tze der Kern\u00fcbereinkommen einzuhalten, zu f\u00f6rdern und zu verwirklichen. Die Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit liegt in der Verantwortung der Staaten, die dabei von der ILO im Rahmen promotioneller Folgemassnahmen zur Erkl\u00e4rung unterst\u00fctzt werden. Was die ratifizierten \u00dcbereinkommen betrifft, verf\u00fcgt die ILO zudem \u00fcber ein eigenes Kontrollsystem auf internationaler Ebene, mit dem gepr\u00fcft wird, ob die Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Dar\u00fcber hinaus finanziert die Schweiz im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit Projekte in Zusammenhang mit der ILO, welche die Einhaltung der Kern\u00fcbereinkommen durch Textilunternehmen in Entwicklungsl\u00e4ndern f\u00f6rdern sollen. Der Bund verl\u00e4sst sich bei der Kontrolle dieser Standards auf die Angaben in der regelm\u00e4ssig eingeforderten Selbstdeklaration der Anbietenden. Stichprobeweise und aufgrund einer Risikoanalyse ist vorgesehen, gezielt Sozialaudits durchzuf\u00fchren. Damit soll gepr\u00fcft werden, ob die Kern\u00fcbereinkommen der ILO tats\u00e4chlich eingehalten werden.</p><p>b. Der Bund verf\u00fcgt beim Kauf von Waren und Dienstleistungen sowie bei Bauauftr\u00e4gen \u00fcber transparente Kriterien zur Sicherstellung der Einhaltung der Kern\u00fcbereinkommen der ILO. Das multilaterale WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (GPA), welches 42 Mitglieder (inkl. Schweiz) umfasst, verpflichtet die Beschaffungsstellen, keine technischen Spezifikationen auszuarbeiten, anzunehmen oder anzuwenden, um unn\u00f6tige Hemmnisse im internationalen Handel zu vermeiden. Diese Bestimmung gilt auch bei Verfahren f\u00fcr die Konformit\u00e4tsbescheinigung. Im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen verlangt der Bund von einem ausl\u00e4ndischen Anbieter nicht den Nachweis eines spezifischen Labels, sondern den Nachweis, dass die Anforderungen der Ausschreibung eingehalten sind.</p><p>c. Die Anforderungen an Auditunternehmen sind noch nicht definitiv bestimmt. Vorausgesetzt wird, dass die Auditfirmen unabh\u00e4ngig von politischen Interessengruppen und Branchenverb\u00e4nden sind. Der Bund pr\u00fcft zurzeit, ob es m\u00f6glich ist, gewisse Zertifikate oder Labels als Nachweis f\u00fcr die Einhaltung der Kern\u00fcbereinkommen der ILO einzusetzen.</p><p>2.a. Im Zeitraum 2008 bis September 2011 kaufte Armasuisse als eine der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes Textilien im Umfang von rund 213 Millionen Franken ein. Diese wurden schwergewichtig in der Schweiz (75,5 Prozent), Deutschland (8,8 Prozent), China (4,3 Prozent) sowie Indien (3,6 Prozent) eingekauft. Der restliche Umfang in der Gr\u00f6ssenordnung von 16,6 Millionen Franken (7,8 Prozent) \u00fcber den genannten Zeitraum wurde im \u00fcbrigen Europa, in Asien sowie Nordamerika beschafft. Das Beschaffungsvolumen aus arbeitsrechtlich kritischen L\u00e4ndern ist somit relativ bescheiden.</p><p>b. Die Auftr\u00e4ge in den Jahren 2008 bis September 2011 ergingen an insgesamt 370 Firmen. Hauptlieferanten waren in der Schweiz die Minerva Manufacture de Chaussures SA, die Cross Fashion Ltd, die Pf\u00e4ffli H.R. AG, Comfortrust, Albiro sowie JAS und in Deutschland die Schuberth GmbH, die Gore W.L. &amp; Associates GmbH sowie die Koppe GmbH. In China sind die wichtigsten Firmen Marco Skates Limited, Cabi Company Limited sowie Warrantex Garments Manufacturing &amp; Trading Limited und in Indien Qualiance International Pvt. LTD., Natural Textiles Pvt. Ltd. und die Amrit Exports Pvt. Ltd. </p><p>c. Das Beschaffungsrecht verlangt, dem wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen im Sinne eines finanzwirksamen und f\u00fcr den Steuerzahler relevanten Gesamtpreises. Entsprechend erfolgen die Ausschreibungen und Preisanfragen auf Basis der international anerkannten Handelsklauseln (Incoterms) und nicht heruntergebrochen auf einzelne Preisbestandteile. Insofern werden keine Benchmark\u00fcberlegungen betreffend Lohnzahlungen im Einzelfall angestellt.</p><p>d. Armasuisse verlangt im Bereich der Entl\u00f6hnung bei Ausschreibungen unter anderem das Einhalten des IAO-\u00dcbereinkommens Nr. 100 \u00fcber die Gleichheit des Entgeltes m\u00e4nnlicher und weiblicher Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr gleichwertige Arbeit. Aufgrund der unter Antwort 2c dargelegten Vorgehensweise erfolgt keine Aufschl\u00fcsselung der Preise nach Lieferant und Land. </p><p>e. Wie unter Antwort 2a dargelegt, wurden im fraglichen Zeitraum auf Bundesebene f\u00fcr rund 213 Millionen Franken Textilien/Bekleidung beschafft. Zahlen der Beschaffungen auf kantonaler und kommunaler Ebene liegen dem Bundesrat aufgrund der Beschaffungshoheit der Kantone bzw. der Gemeinden nicht vor. </p><p>3. Die f\u00f6deralistische Struktur der Schweiz zeigt sich auch im Beschaffungsrecht. Auf Bundesebene gelten das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B, SR 172.056.1) sowie die Verordnung vom 11. Dezember 1995 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (V\u00f6B, SR 172.056.11). Die Beschaffungsstellen der Kantone und der Gemeinden unterstehen nicht diesem Recht. In der Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 15. M\u00e4rz 2001 (IV\u00f6B) sind die Grunds\u00e4tze des Beschaffungsrechts der Kantone festgelegt. Die Vergabestellen jedes Kantons und jeder Gemeinde unterstehen der auf diesem Konkordat beruhenden jeweiligen kantonalen Beschaffungsordnung. Der Bund hat keinen direkten Einfluss auf diese Beschaffungsordnungen. Im Rahmen ihrer autonomen Umsetzung der ILO-Kern\u00fcbereinkommen haben die Kantone und Gemeinden ihrerseits schon erhebliche Anstrengungen unternommen, eine nachhaltige Beschaffungspraxis zu pflegen, und sie werden in diesen Bem\u00fchungen durch Bundesstellen direkt oder indirekt unterst\u00fctzt (vgl. auch Antwort des Bundesrates vom 27. Februar 2008 zu Motion Leutenegger Oberholzer 07.3910, \"Nachhaltiges \u00f6ffentliches Beschaffungswesen. Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden\"). Der Bund hat keine Kompetenz, Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 V\u00f6B auf Kantons- oder Gemeindeebene direkt durchzusetzen. Auf eine schweizweite Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts wurde aufgrund des Widerstands der Kantone verzichtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"Pardini Corrado","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543033337)\/","SubmissionDate":"\/Date(1315958400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}