{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113808,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113808,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3808","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00dcberarbeitung des Zust\u00e4ndigkeitsbereichs der Bundesanwaltschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die in Artikel\u00a024 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) geregelte Zust\u00e4ndigkeit der Bundesstrafbeh\u00f6rden ist der Gr\u00f6sse und Spezialisierung der Beh\u00f6rden anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Effizienzvorlage sollte die Zust\u00e4ndigkeit der Bundesstrafbeh\u00f6rden erweitert werden. In der Folge wurde mit dem Ziel wirkungsvoller Bek\u00e4mpfung schwerer Kriminalit\u00e4t (organisierte Kriminalit\u00e4t, Wirtschaftskriminalit\u00e4t) der Strafverfolgungsapparat (Bundespolizei, Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht) erheblich ausgebaut. In der Folge hat sich gezeigt, dass die neuausgebaute Bundesstrafverfolgung den Erwartungen nicht gerecht werden konnte. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr liegen zu einem wesentlichen Teil in den mit der Effizienzvorlage verbundenen systemimmanenten M\u00e4ngeln. So schr\u00e4nkt Artikel\u00a024 StPO die Kompetenz der Bundesstrafbeh\u00f6rden auf wenige Delikte ein und sieht die Bundeszust\u00e4ndigkeit auch nur dann vor, wenn die Delikte zu einem wesentlichen Teil im Ausland begangen wurden oder wenn es sich um kantons\u00fcbergreifende Taten handelt, sofern kein eindeutiger Bezug zu einem bestimmten Kanton besteht. Auch grosse Wirtschaftsf\u00e4lle wie der Swissair-Fall fielen entsprechend nicht unter die Bundeszust\u00e4ndigkeit.</p><p>Die vorliegende Initiative regt eine grunds\u00e4tzliche \u00dcberarbeitung des Zust\u00e4ndigkeitsbereichs der Bundesstrafbeh\u00f6rden an, da es dazu grunds\u00e4tzlicher \u00dcberlegungen und der Grundsatzentscheidung bedarf, wie die Bundesstrafbeh\u00f6rden ausgestaltet werden sollen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Obschon aus dem Wortlaut der Motion allein nicht hervorgeht, ob die Zust\u00e4ndigkeit der Bundesanwaltschaft gegen\u00fcber dem heutigen Zustand eingeschr\u00e4nkt oder ausgedehnt werden soll, geht der Bundesrat aufgrund der Begr\u00fcndung des Vorstosses davon aus, es werde eine Ausweitung der Kompetenz der Bundesstrafbeh\u00f6rden verlangt.</p><p>Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Effizienzvorlage Anfang 2002 erhielten die Bundesstrafbeh\u00f6rden erweiterte Kompetenzen zur Verfolgung und Beurteilung von Delikten. F\u00fcr die kriminologisch unter dem Begriff der organisierten Kriminalit\u00e4t zusammengefassten Delikte gem\u00e4ss Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine obligatorische Bundeskompetenz, w\u00e4hrend f\u00fcr sogenannte Wirtschaftskriminalit\u00e4t eine fakultative Bundeskompetenz gilt (Art. 24 Abs. 2 StPO). Schon nach der heutigen Rechtslage kann somit der Gr\u00f6sse und Spezialisierung der Bundesanwaltschaft bzw. der kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in flexibler Weise Rechnung getragen werden.</p><p>Diese Regelung wurde nach langem Ringen in den parlamentarischen Beratungen erlassen, bei denen sich Bef\u00fcrworter und Gegner weitergehender Bundeskompetenzen gegen\u00fcberstanden. Sie gr\u00fcndet nicht zuletzt auf der \u00dcberlegung, dass nach Artikel\u00a0123 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung (SR 101) grunds\u00e4tzlich die Kantone f\u00fcr die Strafverfolgung zust\u00e4ndig sind und dem Bund nur in besonderen F\u00e4llen eine Kompetenz zukommen soll. Dies erfordert sowohl vom Bund als auch von den Kantonen den Aufbau ad\u00e4quater Strukturen und die Bereitstellung der n\u00f6tigen Mittel. Das Parlament hat die 1999 beschlossene Kompetenzaufteilung bei der Beratung der Strafprozessordnung in den Jahren 2006 und 2007 diskussionslos in die Strafprozessordnung \u00fcberf\u00fchrt.</p><p>Die heutige Aufteilung der Kompetenzen sollte aus folgenden Gr\u00fcnden beibehalten werden:</p><p>- Die Kantone und der Bund haben ihre Beh\u00f6rdenorganisation und ihre Ressourcen auf die geltende Regelung ausgerichtet, letztmals im Hinblick auf die Inkraftsetzung der StPO per 1. Januar 2011. Eine Ausdehnung der Bundeskompetenzen h\u00e4tte Auswirkungen auf die Kantone und den Bund, welche ihre Beh\u00f6rdenstruktur bereits wieder anpassen m\u00fcssten.</p><p>- Die Funktionsweise der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes wurde in den vergangenen Jahren mehrfach \u00fcberpr\u00fcft, so auch im Rahmen des Projektes \"Situationsanalyse EffVor\", in dessen Rahmen der Bericht \"Die Strafverfolgung auf Bundesebene. Situationsanalyse und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen\" vom 31. August 2006, der sogenannte Bericht Uster, erarbeitet wurde. Dieser schlug eine Konzentration der Kr\u00e4fte und den Verzicht auf einen Ausbau oder Abbruch von EffVor vor. Im Anschluss an den Bericht Uster liess der Bundesrat einen Umsetzungsbericht mit konkreten Vorschl\u00e4gen erarbeiten und genehmigte im Juli 2007 die innerhalb des geltenden Rechts umzusetzende Neuausrichtung. Diese sieht u. a. folgende Punkte vor:</p><p>a. Konzentration der Kr\u00e4fte auf komplexe und aufwendige Verfahren: Im Sinne einer konsequenten Ausrichtung nimmt der Bund nur komplexe oder aufwendige Verfahren an die Hand, bei denen namentlich internationale Kontakte unabdingbar sind;</p><p>b. Konzentration bei den Delikten: Kernpriorit\u00e4ten sind die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus und seine Finanzierung sowie organisierte Kriminalit\u00e4t und Wirtschaftskriminalit\u00e4t;</p><p>c. Vier-Jahres-Strategie: Die T\u00e4tigkeit der Bundesstrafbeh\u00f6rden wird klar auf jene der Kantone abgestimmt. Zu diesem Zweck legen die Bundesstrafbeh\u00f6rden ihre Strategie alle vier Jahre fest.</p><p>Die Strafverfolgung auf Bundesebene wird seit Anfang 2008 nach dieser neuen Ausrichtung gef\u00fchrt. Es erscheint verfehlt, diese Neuausrichtung nur kurze Zeit nach Beginn ihrer Umsetzung wieder zu \u00e4ndern.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass in einem Bereich eine Erweiterung der Kompetenz der Bundesstrafbeh\u00f6rden bereits vorgesehen ist: So sieht der Entwurf zur \u00c4nderung des B\u00f6rsengesetzes vom 31. August 2011 neu die zwingende Bundeszust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Delikte des Ausn\u00fctzens von Insiderwissen und der Kursmanipulation vor.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1323388800000)\/","SubmittedBy":"Jositsch Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109734863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1316563200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}