{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113823,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113823,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3823","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Behandlung von Umrechnungsdifferenzen in den Jahresabschl\u00fcssen von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung f\u00fchren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, im Zusammenhang mit den Wechselkursdifferenzen aufgrund der Umrechnung der Jahresabschl\u00fcsse von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung f\u00fchren, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie unterscheidet sich die gesetzliche Regelung in der Schweiz von den Regelungen in der EU und in den USA, was die Behandlung von W\u00e4hrungsdifferenzen angeht?</p><p>- Welche M\u00f6glichkeiten bestehen, im Steuerrecht einen vollst\u00e4ndigen Abzug der W\u00e4hrungsverluste und eine Neutralisierung der nichtrealisierten Gewinne durch R\u00fcckstellungen in den Passiven der Bilanz vorzusehen? Welche Auswirkungen h\u00e4tte eine solche Regelung?</p><p>- Welche Gesetzes\u00e4nderungen w\u00e4ren n\u00f6tig, damit die W\u00e4hrungsverluste aufgrund der Umrechnung in Schweizerfranken im Jahresabschluss in der Erfolgsrechnung und nicht mehr in der Bilanz und die nichtrealisierten Gewinne in der Bilanz als R\u00fcckstellungen ausgewiesen werden k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":"<p>Die vom Bundesgericht mit seinem Urteil vom 1. Oktober 2009 festgelegte Praxis bringt f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen Unternehmen in der Schweiz wirtschaftliche Nachteile, weil die W\u00e4hrungsverluste steuerlich nicht abziehbar sind.</p><p>Die negative Entwicklung des Euro- und des Dollarkurses trifft unsere Exportunternehmen mit voller Wucht. Einer von zwei Franken wird im Ausland verdient. F\u00fcr die wirtschaftliche Prosperit\u00e4t der Schweiz ist es also von zentraler Bedeutung, dass die Unternehmen exportieren k\u00f6nnen. Unternehmen, die ihre Buchhaltung in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung f\u00fchren, werden bestraft, weil das Steuerrecht vorschreibt, dass sie ihre Jahresabschl\u00fcsse in Schweizerfranken umrechnen m\u00fcssen. Zudem werden Unternehmen, die ihre Buchhaltung in Schweizerfranken f\u00fchren, und solche, die sie in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung f\u00fchren, ungleich behandelt.</p><p>Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 1. Oktober 2009 das Rechnungslegungsrecht der Schweiz als l\u00fcckenhaft bezeichnet. Das Obligationenrecht enth\u00e4lt keine Bestimmung \u00fcber die Umrechnung in die Landesw\u00e4hrung. In den Gesetzgebungen der EU-Staaten und der USA wird dieser Gegenstand anders geregelt. Es darf nicht sein, dass die Unternehmen in unserem Land gegen\u00fcber denjenigen anderer L\u00e4nder diskriminiert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a0960 Absatz\u00a01 des Obligationenrechts (OR) sind Inventar, Betriebsrechnung und Bilanz in Landesw\u00e4hrung aufzustellen. Dies bedingt, dass auch die Buchhaltung in Schweizerfranken zu f\u00fchren ist. Unternehmen, die Teil einer ausl\u00e4ndischen Unternehmensgruppe sind oder von ausl\u00e4ndischen Personen beherrscht werden, f\u00fchren in der Praxis ihre Buchhaltung jedoch oft in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung, der sogenannten funktionalen ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung. Als funktionale W\u00e4hrung eines Unternehmens gilt die W\u00e4hrung des prim\u00e4ren Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen t\u00e4tig ist, und in der normalerweise die Geldfl\u00fcsse haupts\u00e4chlich anfallen. Aus der Sicht des Unternehmens bemisst sich sein Erfolg in der funktionalen W\u00e4hrung. Die Umrechnung des Jahresabschlusses in Schweizerfranken f\u00fchrt bei einer Kursver\u00e4nderung zwischen der funktionalen W\u00e4hrung zum Schweizerfranken zu einer Umrechnungsdifferenz. Eine solche Differenz hat keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit des Unternehmens.</p><p>Gem\u00e4ss Urteil des Bundesgerichts vom 1. Oktober 2009 (2C_897/2008) ist zu unterscheiden zwischen</p><p>- W\u00e4hrungsdifferenzen, welche bei der Umrechnung von Fremdw\u00e4hrungen in die funktionale W\u00e4hrung entstehen; diese sind erfolgswirksam zu behandeln;</p><p>- und W\u00e4hrungsdifferenzen, welche bei der Umrechnung von der funktionalen W\u00e4hrung in die W\u00e4hrung, in welcher der Jahresabschluss dargestellt werden muss, entstehen; diese sind erfolgsneutral als separater Bestandteil des Eigenkapitals auszuweisen.</p><p>Nach diesem Urteil ist das Eigenkapital zum Kurs des jeweiligen Bilanzstichtags umzurechnen. Ertr\u00e4ge und Aufw\u00e4nde sind zum Wechselkurs am Tag des Gesch\u00e4ftsvorfalls umzurechnen.</p><p>Der Entscheid des Bundesgerichts betrifft die Festsetzung des steuerbaren Reingewinns und stellt eine steuerliche Korrektur eines in Schweizerfranken umgerechneten, in der funktionalen ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung erstellten Jahresabschlusses dar. Danach ist f\u00fcr die Festsetzung des steuerbaren Reingewinns der in der funktionalen ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung ermittelte Jahresgewinn massgeblich. Differenzen aus der Umrechnung der Bilanz von der funktionalen ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung in Schweizerfranken sind nur rechnerische Gr\u00f6ssen und stellen f\u00fcr das Unternehmen keine Kursgewinne oder Kursverluste dar. Sie werden auch nicht verbucht, sondern lediglich in dem in Schweizerfranken umgerechneten Jahresabschluss ausgewiesen. Schweizerische Exportunternehmen sind von dieser Rechtsprechung nicht betroffen, sofern sie ihre Buchhaltung in Schweizerfranken f\u00fchren. Es ist die freie Wahl eines Unternehmens, seine Buchhaltung in der funktionalen ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung zu f\u00fchren. Wird diese Wahl getroffen, ist das Unternehmen in steuerlicher Hinsicht auf dem Jahresabschluss in der funktionalen ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung zu behaften, und es liegt keine Diskriminierung vor.</p><p>1. Ein Rechtsvergleich mit ausl\u00e4ndischen Staaten k\u00f6nnte nur im Rahmen einer aufwendigen Studie erfolgen. Dabei m\u00fcsste beachtet werden, dass der steuerbare Reingewinn im Ausland in der Regel aufgrund eines vom Handelsrecht unabh\u00e4ngigen steuerlichen Regelwerkes ermittelt wird. In der Schweiz kn\u00fcpft die Festsetzung des steuerbaren Reingewinnes dagegen am handelsrechtlichen Jahresabschluss an (Massgeblichkeitsprinzip).</p><p>2. Im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) k\u00f6nnte festgehalten werden, dass eine negative Differenz aus der Umrechnung eines in funktionaler ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung erstellten Jahresabschlusses in die Landesw\u00e4hrung steuerbaren Aufwand darstellt. Dabei m\u00fcsste festgehalten werden, nach welcher Methode die Umrechnung zu erfolgen hat. Im Weiteren m\u00fcsste festgehalten werden, dass positive Umrechnungsdifferenzen f\u00fcr die Festsetzung des steuerbaren Reingewinnes durch R\u00fcckstellungen neutralisiert werden k\u00f6nnen. Die Einf\u00fchrung der Abzugsf\u00e4higkeit von negativen Umrechnungsdifferenzen w\u00fcrde zu Mindereinnahmen in nicht quantifizierbarer H\u00f6he f\u00fchren.</p><p>3. Nach dem Schweizer Handbuch der Wirtschaftspr\u00fcfung wird empfohlen, die Umrechnung der Jahresrechnung nach der sogenannten Stichtagsmethode (\"current rate method\" oder \"closing rate method\") vorzunehmen. Eine negative Umrechnungsdifferenz ist in der Erfolgsrechnung als Aufwand auszuweisen; eine positive Umrechnungsdifferenz muss handelsrechtlich aufgrund des Imparit\u00e4tsprinzips durch die Bildung einer R\u00fcckstellung erfolgsneutral ausgewiesen werden. Eine \u00c4nderung des Obligationenrechts ist demnach nicht erforderlich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324425600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535207230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1316649600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}