{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113847,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113847,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3847","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gegen ein Protokoll \u00fcber Streumunition zum CCW","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Osloer \u00dcbereinkommen \u00fcber Streumunition (CCM) setzt den Massstab f\u00fcr ein Verbot dieser Waffen. Die Schweiz darf sich keinesfalls f\u00fcr ein anderes v\u00f6lkerrechtliches Instrument einsetzen, das den Bestimmungen des CCM widersprechen oder diese aufweichen k\u00f6nnte. Insbesondere darf sie nicht das Projekt f\u00fcr ein Protokoll VI zum \u00dcbereinkommen \u00fcber bestimmte konventionelle Waffen (CCW) unterst\u00fctzen, wenn dieses Protokoll nicht von allen Vertragsstaaten des CCM angenommen wird oder wenn es ein Instrument darstellt, das gegen\u00fcber dem mit dem CCM erreichten Standard einen R\u00fcckschritt bedeutet.</p>","ReasonText":"<p>Bisher haben 111 Staaten das CCM unterzeichnet, davon sind bereits 66 Staaten Vertragsstaaten. Das CCM verbietet den Einsatz von Streumunition und hat zum Ziel, alle Best\u00e4nde dieser Munition zu vernichten. Streumunition ist eine Waffenkategorie, die einer Bev\u00f6lkerung nach einem Konflikt noch jahrelang Tod, Verst\u00fcmmelungen und Armut bringt.</p><p>Das CCM legt eine neue Norm im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht fest und brandmarkt jeden k\u00fcnftigen Einsatz von Streumunition. Das \u00dcbereinkommen \u00fcber bestimmte konventionelle Waffen (CCW) z\u00e4hlt 114 Vertragsstaaten. Von diesen haben 75 das CCM unterzeichnet oder bereits ratifiziert. Unter dem starken Druck der Grossm\u00e4chte, die das CCM nicht unterzeichnet haben, wird gegenw\u00e4rtig \u00fcber ein Protokoll VI zum CCW verhandelt. Dieses Protokoll VI w\u00fcrde der Verwendung von Streumunition Einschr\u00e4nkungen auferlegen, die wirkungslos und kaum zwingend w\u00e4ren. Es w\u00fcrde den Einsatz von Streumunition wieder legitimieren und die schwerwiegenden humanit\u00e4ren Probleme, die diese Waffe verursacht, weiterbestehen lassen. Dieses Protokoll ist mit dem CCM und dem Recht von dessen Vertragsstaaten unvereinbar. Es w\u00fcrde die stigmatisierende Wirkung des CCM, welche die Staaten, die dem \u00dcbereinkommen nicht beigetreten sind, zum Verzicht auf Streumunition zwingt, endg\u00fcltig untergraben. Einer zunehmenden und zeitlich unbegrenzten Verwendung von Streumunition w\u00fcrde wieder Vorschub geleistet, und unz\u00e4hlige Blindg\u00e4nger w\u00fcrden erneut die Bev\u00f6lkerung bedrohen. Die Schweiz w\u00e4re anschliessend aufgerufen, die Entminung zu finanzieren.</p><p>Die Vertragsstaaten des CCW treffen ihre Entscheidungen im Konsens. Ein solcher Konsens ist aber nicht m\u00f6glich zwischen Staaten, die die Streumunition g\u00e4nzlich verboten haben, und solchen, die deren Einsatz nur reglementieren wollen.</p><p>Noch nie wurde ein Instrument des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes ausgehandelt, das geltende strengere Normen abschw\u00e4chte. Die Schweiz, die das CCM unterzeichnet hat und Verwahrerin der Genfer Konventionen ist, muss sich einem R\u00fcckschritt im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht entschieden widersetzen. Einen solchen R\u00fcckschritt w\u00fcrde die Erg\u00e4nzung des CCW mit einem Protokoll, das den Einsatz von Streumunition regelt, jedoch bedeuten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz tr\u00e4gt in verschiedenen internationalen Gremien aktiv zur St\u00e4rkung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes bei. Als Vertragsstaat des \u00dcbereinkommens \u00fcber bestimmte konventionelle Waffen (CCW) setzt sich die Schweiz seit Ende der Neunzigerjahre f\u00fcr Massnahmen ein, die das Risiko von explosiven Kriegsmunitionsr\u00fcckst\u00e4nden reduzieren, diese umfassen auch explosive \u00dcberreste von Streumunition. Seit 2007 wird im Rahmen des CCW \u00fcber die Ausarbeitung einer internationalen Regelung f\u00fcr Streumunition in Form eines Zusatzprotokolls zum CCW (Protokoll VI) verhandelt.</p><p>Zwischenzeitlich f\u00fchrte der von den CCW-Verhandlungen unabh\u00e4ngige Oslo-Prozess zur Verabschiedung des \u00dcbereinkommens \u00fcber Streumunition (CCM), das am 1. August 2010 in Kraft getreten ist. Das CCM stellt insofern eine wesentliche Weiterentwicklung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes dar, als Streumunition aufgrund des unannehmbaren Leidens, das sie insbesondere der Zivilbev\u00f6lkerung zuf\u00fcgt, nunmehr zur Kategorie unerlaubter Waffen z\u00e4hlt. In diesem Sinne unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft vom 6. Juni 2011 zur Genehmigung des CCM.</p><p>Die Staaten, die als die gr\u00f6ssten Produzenten und Nutzer von Streumunition gelten, sind bislang dem \u00dcbereinkommen von Oslo nicht beigetreten, und angesichts der Umst\u00e4nde ist ein solcher Schritt in absehbarer Zeit auch nicht zu erwarten. Viele Vertrags- und Unterzeichnerstaaten des CCM, darunter auch die Schweiz, unterst\u00fctzen daher den Vorschlag eines Protokolls VI zum CCW, das das CCM erg\u00e4nzen und die gr\u00f6ssten Produzenten- und Nutzerstaaten von Streumunition einbeziehen w\u00fcrde. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die beiden Prozesse - die Verhandlungen im Rahmen des CCW und die Bem\u00fchungen um die Umsetzung des CCM - erg\u00e4nzen und gegenseitig verst\u00e4rken k\u00f6nnen.</p><p>Das bislang j\u00fcngste Mandat beauftragt die Expertengruppe, der Vierten CCW-\u00dcberpr\u00fcfungskonferenz Ende November 2011 den Entwurf einer Regelung f\u00fcr Streumunition mit entsprechenden Empfehlungen vorzulegen. Die Vorschriften und Verbote, wie sie die derzeitige Fassung des Entwurfs von Protokoll VI vorsieht, sind in wesentlichen Punkten weniger weitreichend als die Bestimmungen des CCM. Aufgrund der Mitwirkung der gr\u00f6ssten Produzenten- und Nutzerstaaten k\u00f6nnten diese Normen jedoch dahingehend Wirkung zeigen, dass sie den Einsatz, die Lagerung zwecks Einsatz, die Weitergabe und die Weiterverbreitung eines Grossteils der vorhandenen Best\u00e4nde verhindern.</p><p>Der Bundesrat ist sich allerdings der Gefahr bewusst, dass ein schwaches Protokoll VI die Glaubw\u00fcrdigkeit des CCW als zentrales Instrument des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes und des Verbotes oder der Einschr\u00e4nkung von konventionellen Waffen infrage stellen k\u00f6nnte. Dennoch unterstreicht der Bundesrat, dass ein Abbruch der Verhandlungen \u00fcber ein Protokoll betreffend Streumunition die Wiederaufnahme dieser Verhandlungen im Rahmen des CCW und den Einbezug der gr\u00f6ssten Produzenten- und Nutzerstaaten von Streumunition in einen multilateralen Regelungsrahmen kurz- und mittelfristig ausschliessen w\u00fcrde.</p><p>Ziel der Schweizer Bem\u00fchungen in den laufenden Verhandlungen ist es, im Rahmen des CCW langfristig und unter Einbezug der gr\u00f6ssten Produzenten- und Nutzerstaaten von Streumunition ein weitgehendes Gleichgewicht zwischen humanit\u00e4ren Erfordernissen und milit\u00e4rischen Notwendigkeiten, wie es das CCM vorsieht, zu erreichen. Die Schweiz pl\u00e4diert damit f\u00fcr ein Protokoll, das die allgemeinen Regeln des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechtes deutlich st\u00e4rkt und die Koh\u00e4renz der Rechtsvorschriften, die f\u00fcr den Einsatz von Streumunition gelten, gew\u00e4hrleistet. Zugleich sollte dieses Protokoll sicherstellen, dass die im Rahmen des CCW f\u00fcr Streumunition geltenden Normen kontinuierlich weiterentwickelt und gest\u00e4rkt werden.</p><p>Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Bundesrat \u00fcber die Annahme oder die Nichtannahme des Protokolls entscheiden. Hierbei wird er seinen aussenpolitischen wie seinen sicherheitspolitischen Interessen sowie der humanit\u00e4ren Tradition der Schweiz Rechnung tragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1320796800000)\/","SubmittedBy":"Hiltpold Hugues","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379548800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544222210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317081600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}