{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113851,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113851,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3851","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erh\u00f6hung des Ausbauziels f\u00fcr die einheimische Wasserkraft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das bisherige Ausbauziel f\u00fcr die schweizerische Wasserkraftproduktion im Energiegesetz (Art. 1 Abs. 4) so zu \u00e4ndern, dass die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizit\u00e4t aus Wasserkraftwerken bis zum Jahr 2030 gegen\u00fcber dem Stand im Jahr 2000 erh\u00f6ht wird, dies unter Ber\u00fccksichtigung von anderen \u00f6ffentlichen Interessen. Die genaue Produktionsmenge ist mittels eines transparenten Prozesses und einer energiepolitischen Gesamtsicht im Rahmen der Erarbeitung der Energieperspektiven 2050 zu bestimmen - unter Einbezug aller relevanten Akteure, insbesondere der Kantone. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, die Bewilligungsverfahren f\u00fcr die Wasserkraftwerke zu straffen und zu vereinfachen, damit dieses Ziel erreicht werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Die Wasserkraft hat gewichtige Vorz\u00fcge. Sie bietet energiepolitische Unabh\u00e4ngigkeit und ist aus klimapolitischer Sicht hervorragend. Die Nutzung der Wasserkraft ist finanzpolitisch insbesondere f\u00fcr die Bergkantone von tragender Bedeutung. Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber einzigartiges Know-how bei der Errichtung von Talsperren. Vertr\u00e4gliche Wasserkraftprojekte m\u00fcssen rasch verwirklicht werden k\u00f6nnen. Hierf\u00fcr fordert die Motion, dass Bewilligungsverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Zudem soll die Wasserkraft ihren Beitrag zur Energiewende leisten und ausgebaut werden, und dies \u00fcber die 2 Terawattstunden hinaus, welche im Energiegesetz bisher vorgesehen sind. Trotzdem d\u00fcrfen wir nicht \u00fcberst\u00fcrzt handeln.</p><p>Gew\u00e4sser werden nicht nur zur Stromproduktion gebraucht, sondern spielen eine wichtige Rolle f\u00fcr Tourismus, Landwirtschaft oder Fischerei und dienen als Trinkwasserlieferant sowie Lebensraum f\u00fcr unz\u00e4hlige Arten. F\u00fcr den Tourismus stellt die Landschaft gleichsam Grundkapital dar. Soll die Erh\u00f6hung der Wasserkraftproduktion gelingen, d\u00fcrfen wir keine unn\u00f6tigen Konfrontationen mit den verschiedenen Interessen initiieren. Vielmehr bedarf es eines integrativen Prozesses, der alle relevanten Akteure zusammenbringt. Dazu geh\u00f6ren neben den Kantonen auch die Stromproduzenten und die Verb\u00e4nde. Es gilt, deren Souver\u00e4nit\u00e4t bzw. gesellschaftliche Rolle zu ber\u00fccksichtigen. \u00dcber die Wasservorkommen verf\u00fcgen gem\u00e4ss Bundesverfassung die Kantone in ihrem Hoheitsgebiet (Art. 76). Die Umweltverb\u00e4nde sind aufgefordert, sich an einem offenen Prozess zu beteiligen, der m\u00f6gliche Ausbaupotenziale auslotet, aber auch dem Schutz besonders sch\u00fctzenswerter Natur- und Landschaftsgebiete Rechnung tr\u00e4gt. Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle beteiligten Akteure an diesem Lern- und Gestaltungsprozess beteiligt werden und anschliessend das Kompromissresultat auch mittragen.</p><p>Nicht nur aus entscheidungspolitischen Gr\u00fcnden, sondern auch aus fachlicher Sorgfalt ist die gemeinsame Erarbeitung eines neuen Ausbauziels f\u00fcr die Wasserkraft angezeigt. In seiner Antwort auf die Interpellationen Weibel 11.3715 und 11.3743 h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass sowohl die im Faktenblatt \"Energieperspektiven 2050\" ver\u00f6ffentlichten Zahlen zur Wasserkraft wie auch die Absch\u00e4tzungen aller anderen Potenziale (Effizienz, Wind usw.) nur eine Diskussionsgrundlage seien und noch eine Plausibilisierung ben\u00f6tigten - in Zusammenarbeit mit Kantonen, Unternehmen und Verb\u00e4nden. Ob diese Zahlen realistisch seien, m\u00fcsse sich erst noch zeigen. Ebenfalls schreibt der Bundesrat in seiner Beantwortung der Interpellation Weibel 11.3743, dass seine Berechnungen nicht auf konkreten Projekten basierten. Auch das k\u00f6nne erst im Rahmen eines Plausibilisierungsprozesses gemacht werden. Die Festlegung auf ein konkretes Ausbauziel macht somit erst dann Sinn, wenn wir wissen, welche \u00f6kologischen und wirtschaftlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Es bietet sich die Chance, unter Ber\u00fccksichtigung der verschiedenen Interessen in einem schweizweiten Gesamtplan zu definieren, wo noch Wasserkraft zugebaut werden kann und welche Gebiete intakt bleiben sollen. Auch die mittlerweile ver\u00e4nderten Umst\u00e4nde verlangen nach einer gesamtheitlichen Interessenabw\u00e4gung von Nutzen und Schutz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. M\u00e4rz 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpl\u00e4ne beauftragt. Gest\u00fctzt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 daf\u00fcr ausgesprochen, die zuk\u00fcnftige Stromversorgung gem\u00e4ss Variante 2 (kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit) sicherzustellen. F\u00fcr die Neuausrichtung der Energiepolitik pr\u00fcft der Bundesrat bis im Sommer 2012 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, den geordneten Ausstieg aus der Kernenergie umzusetzen.</p><p>Die Neueinsch\u00e4tzung des noch vorhandenen Ausbaupotenzials der Wasserkraft (bestehende Anlagen und Neubauten) ist Teil der \u00dcberpr\u00fcfung. Das Bundesamt f\u00fcr Energie hat dazu in einem ersten Schritt ein Faktenblatt publiziert. Der Inhalt dieses Faktenblatts sowie die Grundlagen f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung werden in einem zweiten Schritt zusammen mit den Kantonen, Vertretern der Schutz- und Nutzungsinteressen und der Elektrizit\u00e4tswirtschaft plausibilisiert, aktualisiert und um die Einsch\u00e4tzungen der verschiedenen Experten erg\u00e4nzt. Ziel ist eine Sch\u00e4tzung des Wasserkraftpotenzials in der Schweiz, welches auf dem aktuellen Stand des Wissens sowohl bez\u00fcglich der Projekte als auch bez\u00fcglich der Erkenntnisse zu Gew\u00e4sserschutz und Klimawandel beruht. Die Arbeiten wurden im Sommer 2011 gestartet.</p><p>Im jetzigen Zeitpunkt m\u00f6chte sich der Bundesrat daher nicht festlegen, ob und wie das Energiegesetz (SR 730.0) ge\u00e4ndert werden soll. Er wird die plausibilisierten Wasserkraftpotenziale und Ziele in der Vernehmlassungsvorlage im Sommer 2012 ausweisen.</p><p>In Bezug auf die Frage der Straffung und Vereinheitlichung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr die Wasserkraftwerke muss vorweg auf die heute g\u00fcltige Zust\u00e4ndigkeitsordnung hingewiesen werden. Der Bund verf\u00fcgt in diesem Bereich nur \u00fcber sehr eingeschr\u00e4nkte Kompetenzen. Die Kompetenz zur Gestaltung der Verfahren liegt mehrheitlich bei den Kantonen. Der Bund kann die Verfahren grunds\u00e4tzlich nur dort selber regeln, wo ihm mittels ausdr\u00fccklicher Gesetzesbestimmung eine eigenst\u00e4ndige Entscheidungskompetenz einger\u00e4umt wurde. In Bezug auf die kantonalen Verfahren hat der Bund gem\u00e4ss Artikel\u00a060 Abs\u00e4tze 1 und 2 des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 (SR 721.80) bislang lediglich bestimmt, dass die Konzessionsgesuche zu ver\u00f6ffentlichen sind und die Ver\u00f6ffentlichung nicht mit der Androhung verbunden werden darf, dass nicht rechtzeitig angemeldete Rechte verwirken. Der St\u00e4nderat wird sich demn\u00e4chst mit der parlamentarischen Initiative 10.480 besch\u00e4ftigen, mit welcher unter anderem ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren vorgeschrieben werden soll. Der Bundesrat begr\u00fcsst diese Absicht. Die vom Bund zu regelnden Verfahren wurden mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren vom 18. Juni 1999 bereits weitgehend vereinfacht. Die Einf\u00fchrung des einstufigen Verfahrens mit einer Leitbeh\u00f6rde hat sich als \u00e4usserst zweckdienlich erwiesen.</p><p>Im Rahmen der neuen Energiestrategie hat der Bundesrat die \u00dcberpr\u00fcfung der Bewilligungsverfahren f\u00fcr Anlagen zur Erzeugung von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien in Auftrag gegeben. Weiter wird gepr\u00fcft, ob Gebiete f\u00fcr Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien ausgeschieden werden k\u00f6nnen. Den Anliegen der Motion wird damit bereits Rechnung getragen.</p><p>Bei einer allf\u00e4lligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"Stadler Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1442966400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750811471950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317081600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}