{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113861,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113861,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3861","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fussfesseln im Hafturlaub","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Absicherung des Hafturlaubs durch die Tragepflicht einer elektronischen Fussfessel?</p><p>- Ist er bereit, auf die gesamtschweizerische Einf\u00fchrung der elektronischen Fussfesseln f\u00fcr den Hafturlaub hinzuwirken?</p><p>- Wie kann eine gesamtschweizerische, einheitliche Gesetzesgrundlage daf\u00fcr geschaffen werden?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, die Einf\u00fchrung der elektronischen Fussfesseln f\u00fcr den Hafturlaub \u00fcber das Bundesgesetz \u00fcber die Leistungen des Bundes f\u00fcr den Straf- und Massnahmenvollzug aktiv zu f\u00f6rdern?</p>","ReasonText":"<p>Das schweizerische Strafvollzugssystem ist richtigerweise auf die Resozialisierung der T\u00e4ter ausgerichtet. Dazu geh\u00f6rt auch die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch die Gew\u00e4hrung von Hafturlauben. Anfang Juli 2011 zeigte die Flucht eines verurteilten Massenm\u00f6rders und Vergewaltigers in Neuenburg w\u00e4hrend eines Freigangs jedoch drastisch, wie hoch das Risiko ist, dass ein verurteilter Verbrecher sich im Hafturlaub den Beh\u00f6rden entziehen kann, selbst wenn er begleitet wird. Die Mordtat Mitte August in Pf\u00e4ffikon hat vor Augen gef\u00fchrt, dass Rayon- und Kontaktverbote keinen Schutz bieten, wenn sich ein T\u00e4ter einmal der Kontrolle entzogen hat. Seit 1999 kennen einige Kantone den erfolgreichen Einsatz von elektronischen Fussfesseln f\u00fcr den Straf- und Massnahmenvollzug. Leider ist es bisher nicht zur gesamtschweizerischen Einf\u00fchrung dieser M\u00f6glichkeit gekommen, was aber nichts daran \u00e4ndert, dass sich Fussfesseln f\u00fcr die \u00dcberwachung bew\u00e4hrt haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die elektronische Fussfessel kann heute in der Schweiz bereits in verschiedenen Bereichen des Strafrechts eingesetzt werden. So kann das Gericht gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0237 Absatz\u00a03 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) zur \u00dcberwachung von Ersatzmassnahmen, die anstelle der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft angeordnet wurden, \"den Einsatz technischer Ger\u00e4te und deren feste Verbindung mit der zu \u00fcberwachenden Person anordnen\". Die StPO ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten; Erfahrungsberichte \u00fcber den Einsatz der elektronischen Fussfessel liegen bisher keine vor.</p><p>Im Weiteren erteilte der Bundesrat 1999 den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt und Genf und 2003 dem Kanton Solothurn die Bewilligungen, Versuche mit dem elektronisch \u00fcberwachten Strafvollzug ausserhalb der Vollzugsanstalt (sogenanntes Electronic Monitoring) durchzuf\u00fchren. Im Rahmen dieser Versuche k\u00f6nnen kurze Freiheitsstrafen von mindestens 20 Tagen bis zu h\u00f6chstens einem Jahr sowie lange Freiheitsstrafen am Ende oder anstelle des Arbeitsexternats f\u00fcr die Dauer von mindestens einem Monat bis h\u00f6chstens einem Jahr ausserhalb der Vollzugsanstalt vollzogen werden. Es handelt sich dabei um eine Form des Hausarrests verbunden mit einem Arbeits- und Sozialprogramm. Die Versuche mit Electronic Monitoring sind f\u00fcr Verurteilte angelegt, bei denen weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr besteht. Die dabei eingesetzte elektronische Fussfessel dient nur der Kontrolle des Tagesablaufs; sie hat keine Sicherungsfunktion und ist nicht mit einem satellitengest\u00fctzten Ortungssystem (sogenanntes GPS) ausgestattet. Aufgrund der positiven Ergebnisse der Versuche schlug der Bundesrat in der Vorlage zur \u00c4nderung des Sanktionensystems, die am 30. Juni 2010 in die Vernehmlassung geschickt wurde, die gesamtschweizerische Einf\u00fchrung von Electronic Monitoring als neue Vollzugsform im Strafgesetzbuch vor.</p><p>Demgegen\u00fcber liegt die Kompetenz f\u00fcr die Wahl der Sicherheitsvorkehren im Straf- und Massnahmenvollzug bei den Kantonen, welche f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vollzugs zust\u00e4ndig sind. So k\u00f6nnen sie bereits heute die elektronische Fussfessel z. B. als zus\u00e4tzliche Sicherheitsmassnahme bei Personen, die ausserhalb der Strafanstalt arbeiten oder die sich im Hafturlaub befinden, einsetzen. Nach den zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen wurde jedoch in der Schweiz bis heute die elektronische Fussfessel noch nicht zur Absicherung eines Hafturlaubs eingesetzt; hingegen werden in den Kantonen entsprechende \u00dcberlegungen angestellt. Der Kanton Neuenburg hat in seinem Strafvollzugsgesetz den Einsatz der elektronischen Fussfessel f\u00fcr alle Vollzugslockerungen nach Artikel\u00a075a StGB (worunter auch der Hafturlaub f\u00e4llt) ausdr\u00fccklich vorgesehen, ohne dies jedoch bis anhin bei Hafturlaub in der Praxis umgesetzt zu haben.</p><p>Die Erfahrungen mit Electronic Monitoring als Kontrollsystem f\u00fcr den Hausarrest bei nichtgef\u00e4hrlichen T\u00e4tern erlauben auch keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Eignung der elektronischen Fussfessel zur Absicherung eines Hafturlaubs bei potenziell gef\u00e4hrlichen T\u00e4tern. Dabei ist zu bedenken, dass sogar eine elektronische Fussfessel, welche mit GPS verbunden w\u00e4re, nur eine sehr beschr\u00e4nkte Sicherheit gew\u00e4hrleisten kann. Sie kann insbesondere nicht verhindern, dass jemand eine neue Straftat begeht. Sie kann dazu dienen festzustellen, an welchem Ort sich eine Person zu einer bestimmten Zeit aufgehalten hat. Verl\u00e4sst jedoch eine Person ein f\u00fcr den Urlaub zugewiesenes Gebiet oder entledigt sich diese Person der Fussfessel, so wird zwar ein Alarm ausgel\u00f6st, eine Flucht kann sie jedoch nicht verhindern. Sie kann h\u00f6chstens die Reaktionszeit der verantwortlichen Beh\u00f6rden verk\u00fcrzen.</p><p>Aus den obengenannten Gr\u00fcnden w\u00e4re es im jetzigen Zeitpunkt verfr\u00fcht, auf eine gesamtschweizerische Einf\u00fchrung der elektronischen Fussfessel zur Absicherung des Hafturlaubs hinzuwirken, welche im Strafgesetzbuch verankert werden m\u00fcsste.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1321401600000)\/","SubmittedBy":"Amherd Viola","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536737633)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317168000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}