{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113888,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113888,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3888","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Hausarztfreundliches Tarifsystem","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ist aufgefordert, gesetzliche Grundlagen f\u00fcr die Schaffung eines hausarztfreundlichen Tarifsystems vorzulegen. Dabei geht es insbesondere um folgende Bereiche:</p><p>- Artikel\u00a059c der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung ist so zu revidieren, dass nicht einzig eine Kostenbetrachtung f\u00fcr Tarife massgebend ist, sondern ebenso der Nutzen anhand der Kriterien Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirksamkeit;</p><p>- regional differenzierte Tarmed-Taxpunktwerte m\u00fcssen ausgehandelt werden k\u00f6nnen, um die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Grundversorgerangebotes zu beg\u00fcnstigen;</p><p>- Anpassung der Analysenliste mit einem ad\u00e4quaten Tarif f\u00fcr das Point-of-Care-Labor der Hausarztpraxis;</p><p>- eine gesetzliche Grundlage zur Erm\u00f6glichung eines zweiten schweizweiten (Einzelleistungs-)Tarifs f\u00fcr Haus\u00e4rzte.</p>","ReasonText":"<p>Die Haus\u00e4rzte sind ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitswesens. Mit 7 Prozent des Gesamtaufwandes l\u00f6sen sie 90 Prozent der Gesundheitsprobleme ihrer Patientinnen und Patienten selber und geh\u00f6ren damit zu den kosteng\u00fcnstigsten Leistungserbringern des Gesundheitswesens. Die F\u00f6rderung der Hausarztmedizin ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur finanziellen Stabilisierung eines Bereiches, in dem die Kosten in den letzten Jahren stetig steigen.</p><p>Insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten zeichnet sich ein Haus\u00e4rztemangel ab, die medizinische Versorgung der Bev\u00f6lkerung in diesen Regionen ist langfristig gef\u00e4hrdet. Je weiter sich die Spezialisierung entwickelt und ver\u00e4stelt, desto wichtiger werden aber Generalisten mit immer wieder aktualisierten Kenntnissen der Methoden und Technologien, die zur Verf\u00fcgung stehen. Haus\u00e4rzte nehmen als Grundversorger eine wichtige Orientierungs- und Lenkungsfunktion ein, die wesentlich dazu beitragen kann, bei guter Behandlungsqualit\u00e4t Kosten zu stabilisieren.</p><p>Deshalb m\u00fcssen Anreize geschaffen werden, um eine ausgewogenere regionale Verteilung von Hausarztpraxen zu erreichen. Der Tarif hat einen wesentlichen Einfluss auf die Attraktivit\u00e4t der Facharztgruppen. Die Verzerrungen mit einer zu hohen Tarifierung gewisser technischer Leistungen - welche endlich gesenkt werden m\u00fcssten - und der zu tiefen Honorierung haus\u00e4rztlicher Leistungen ist hinl\u00e4nglich bekannt. Die Tarifierung haus\u00e4rztlicher Leistungen muss daher flexibler und gesondert gestaltet werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat erachtet die Hausarztmedizin als wichtigen Pfeiler der medizinischen Grundversorgung. Er ist jedoch der Auffassung, dass die Hausarztmedizin als Teil der umfassenden medizinischen Grundversorgung betrachtet und gef\u00f6rdert werden soll.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Lumengo 10.3584, \"Pilotprojekt zur Unterst\u00fctzung der Land\u00e4rzte im Berner Oberland\", hat der Bundesrat ausgef\u00fchrt, dass die Gesundheitsversorgung aufgrund der in Artikel\u00a03 der Bundesverfassung (SR 101) festgehaltenen Kompetenzausscheidung eine \u00f6ffentliche Aufgabe der Kantone bildet. Der Bund seinerseits garantiert, dass sich die Bev\u00f6lkerung zu tragbaren Bedingungen gegen die Risiken von Krankheit und Unfall versichern kann.</p><p>Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung k\u00f6nnen Leistungen nur verg\u00fctet werden, wenn die Erfordernisse der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit erf\u00fcllt sind. Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht vor, dass Tarife und Preise in Vertr\u00e4gen zwischen Versicherern und Leistungserbringern nach dem Grundsatz der Tarifautonomie vereinbart werden. Nach Artikel\u00a059c der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.102) darf der Tarif h\u00f6chstens die transparent ausgewiesenen Kosten der Leistung und h\u00f6chstens die f\u00fcr eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken. Tarmed erm\u00f6glicht die Anwendung eines schweizweit einheitlichen Einzelleistungstarifs f\u00fcr ambulant erbrachte \u00e4rztliche Leistungen. Der Taxpunktwert wird durch die Tarifpartner ausgehandelt und von der zust\u00e4ndigen Kantonsregierung genehmigt oder im Falle erfolgloser Verhandlungen von dieser festgesetzt.</p><p>Wie er in seiner Antwort auf die obengenannte Interpellation 10.3584 erw\u00e4hnte, ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Erh\u00f6hung des Taxpunktwertes, die sich nicht an die obenerw\u00e4hnten Tarifgrunds\u00e4tze h\u00e4lt und einzig aus regionalpolitischen Gr\u00fcnden erfolgt, dem im KVG verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot widerspreche. Eine Differenzierung nach Spezialit\u00e4t oder geographischer Ansiedlung des Leistungserbringers ist daher nicht in Betracht zu ziehen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motion\u00e4rin, dass der Tarmed einer Revision bedarf. Insbesondere soll es das Ziel sein, die intellektuellen gegen\u00fcber den technischen Leistungen aufzuwerten, was auch der Hausarztmedizin zugutekommen w\u00fcrde. Allerdings sind die Tarifverhandlungen seit l\u00e4ngerem blockiert. Das EDI hat daher die an Tarmed beteiligten Partner eingeladen, die Grundz\u00fcge einer Revision festzulegen. Obwohl auch diese die Notwendigkeit einer solchen Revision erkannt haben, konnten sie sich bislang auf kein gemeinsames Konzept einigen. Die parlamentarische Initiative der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (11.429, \"Tarmed. Subsidi\u00e4re Kompetenz des Bundesrates\"), die der Nationalrat bereits angenommen hat, soll dem Bundesrat erm\u00f6glichen, bei fehlender Einigung der Tarifpartner im Rahmen der Tarifautonomie einzugreifen und n\u00f6tige Anpassungen durchzusetzen, wenn sich eine Tarifstruktur als nicht mehr sachgerecht erweist. Der Bundesrat unterst\u00fctzt diese Revision und ist damit bereit, auf dieser gesetzlichen Grundlage Anpassungen der Tarifstruktur im obengenannten Sinne vorzunehmen, wenn sich die Tarifpartner weiterhin nicht einigen k\u00f6nnen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion von Siebenthal 09.3904, \"Medizinische Grundversorgung in Gefahr\", ausf\u00fchrte, ist die revidierte Analysenliste bez\u00fcglich der Durchf\u00fchrung von Laboranalysen im Praxislabor so ausgestaltet, dass eine medizinisch sinnvolle und gleichzeitig effiziente, qualitativ hochstehende Versorgung weiterhin gew\u00e4hrleistet und finanzierbar ist. Im Rahmen des begleitenden Monitorings zur Einf\u00fchrung der revidierten Analysenliste wird gepr\u00fcft, welches die Auswirkungen der Revision sind. Eine abschliessende Beurteilung erfolgt mit dem Schlussbericht per Ende 2011. F\u00fcr den Bereich der Praxislaboratorien wurde jedoch bereits entschieden, den \u00dcbergangszuschlag um ein Jahr zu verl\u00e4ngern, was insbesondere auch den Grundversorgern entgegenkommt. Auf Basis des Schlussberichtes wird auch das weitere Vorgehen beschlossen, und dabei werden die bestehenden Vorschl\u00e4ge gepr\u00fcft.</p><p>Weitere wichtige Arbeiten zur Aufwertung der Grundversorgung sind unternommen worden:</p><p>1. In seiner Sitzung vom 16. September 2011 hat der Bundesrat den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Ja zur Hausarztmedizin\" und die entsprechende Botschaft ans Parlament \u00fcberwiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verfassungsnorm stellt die koordinierte, interdisziplin\u00e4re medizinische Grundversorgung von hoher Qualit\u00e4t, in welcher der Hausarztmedizin eine zentrale Rolle zukommt, in den Mittelpunkt. Der direkte Gegenentwurf wird zudem von einem Massnahmenpaket begleitet, um kurz- und mittelfristig auf die Schwierigkeiten in der Hausarztmedizin zu reagieren. Der Bundesrat hat zudem den Bericht in Erf\u00fcllung der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, \"Strategie gegen \u00c4rztemangel und zur F\u00f6rderung der Hausarztmedizin\", verabschiedet. Beide Gesch\u00e4fte sind inhaltlich eng aufeinander abgestimmt worden.</p><p>2. Am 27. Januar 2010 hat der Bundesrat einen Bericht in Beantwortung der Postulate der SGK-S (06.2009) 07.3279 und der SGK-N (06.2009) 07.3561 betreffend die Aufwertung der Hausarztmedizin vorgelegt. In diesem Bericht werden ausgehend von einer Kl\u00e4rung des Begriffs Grundversorgung das T\u00e4tigkeitsprofil der Grundversorger analysiert, der Reformbedarf in Aus- und Weiterbildung untersucht, die Frage der \u00e4rztlichen Grundversorgung in Randregionen angegangen und die Einkommenslage der Grundversorger aufgezeigt.</p><p>3. Das Parlament hat in der Schlussabstimmung vom 30. September 2011 die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des KVG im Bereich Managed Care (04.062) angenommen. Im Zentrum der Versorgungsnetze, die sich in den kommenden Jahren bilden sollen, stehen die Haus\u00e4rztinnen und Haus\u00e4rzte, die eine Lenkungs- und Orientierungsfunktion haben werden, wie es die Verfasserinnen und Verfasser der Motion w\u00fcnschen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Verfasserinnen und Verfasser der Motion. Er ist aber der Ansicht, dass die \u00e4rztliche Grundversorgung mit den bereits eingesetzten oder initiierten Massnahmen und im Einklang mit den Grundprinzipien der Tarifierung gesichert werden kann. Er ist aber bereit, innerhalb der Grundprinzipien des KVG die Handlungsm\u00f6glichkeiten m\u00f6glichst so zu gestalten, dass sie gleichzeitig der Sicherstellung der Grundversorgung zutr\u00e4glich sind. In diesem Sinne lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322611200000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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