{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113908,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113908,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3908","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Koordinierter Plan zum Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen koordinierten Plan zur Bek\u00e4mpfung von Lohndumping auszuarbeiten. Dieser Plan soll f\u00fcr alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Schutz gew\u00e4hrleisten, der der Personenfreiz\u00fcgigkeit Rechnung tr\u00e4gt. Er soll namentlich folgende Massnahmen enthalten: F\u00f6rderung des Abschlusses von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV) in allen Wirtschaftszweigen, schnellere Ausweitung der bestehenden GAV auf die ihnen noch nicht unterstellten Personen - allenfalls \u00fcber eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen -, Ausarbeitung von Empfehlungen zur Revision von bestehenden GAV zuhanden der betroffenen Vertragspartner. Der Arbeitnehmerschutz k\u00f6nnte \u00fcber Normalarbeitsvertr\u00e4ge gem\u00e4ss OR sichergestellt werden. Die gesamte Strategie muss mit allen Sozialpartnern koordiniert werden und soll die aktuelle Diskussion \u00fcber eine Reform des Sanktionenregimes bei Lohndumping ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat zeigt in seiner Antwort auf die Motion 11.3533, dass das aktuelle System des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz komplex ist. Es umfasst gesetzliche Bestimmungen, vertragliche Abmachungen in Form von GAV und weitere Regelungen und illustriert bestens den schweizerischen Ansatz, den sozialen Frieden mittels Kompromisses und Diskussion zu erreichen statt mittels starrer staatlicher Regeln. Mit den GAV, die vor allem nach 1950 aufgekommen sind, konnten die verheerenden sozialen Folgen von Streiks und Aussperrungen weitestgehend vermieden werden.</p><p>Der Druck auf die L\u00f6hne hat aber in den letzten Jahren zugenommen. Dabei hat sich das geltende System des Arbeitnehmerschutzes bisweilen als l\u00fcckenhaft erwiesen, da gewisse Wirtschaftszweige noch immer keinen GAV haben, oder als langsam, namentlich in Bezug auf die Ausweitung gewisser GAV und auf das Regime der m\u00f6glichen Sanktionen bei Lohndumping.</p><p>Ich kenne die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Komplexit\u00e4t des heutigen Systems und die Massnahmen, die der Bundesrat in Zusammenhang mit anderen Vorst\u00f6ssen vorgeschlagen hat. Deshalb schlage ich vor, alle Kr\u00e4fte im Kampf gegen das Lohndumping in einem einzigen ehrgeizigen Projekt der Regierung zu vereinen, das die Bev\u00f6lkerung zu beruhigen vermag und es ihr erm\u00f6glicht, voll von den Vorteilen des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der EU zu profitieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die Aushandlung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV) sind die Sozialpartner zust\u00e4ndig, und der Staat kann nicht in die Verhandlungen und den Abschluss von GAV eingreifen. Die Staatsr\u00e4te der Kantone, die \u00fcber die Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung (AVE) der kantonalen GAV entscheiden, und der Bundesrat, der zust\u00e4ndig ist, wenn die AVE das Gebiet mehrerer Kantone betrifft, k\u00f6nnen, sofern die im AVEG festgelegten Bedingungen erf\u00fcllt sind, die Bestimmungen eines GAV auf alle Angestellten und Arbeitnehmer einer Branche ausweiten. Die AVE der GAV erlaubt damit die Sicherstellung gleicher Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen f\u00fcr alle Arbeitnehmer einer Branche.</p><p>Zusammen mit dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen wurden auch die flankierenden Massnahmen mit dem Ziel, jegliches Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, in Kraft gesetzt. Im Jahr 2006 wurde bereits eine Reihe von Verbesserungen des Systems vorgenommen. Zu den flankierenden Massnahmen geh\u00f6ren insbesondere die erleichterte Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen und, sofern die nach Artikel\u00a0360a und Artikel\u00a0360b OR festgelegten Bestimmungen erf\u00fcllt sind, der Erlass von befristeten Normalarbeitsvertr\u00e4gen (NAV) mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen. Zudem \u00fcberwachen tripartite Kommissionen (TPK), bestehend aus Vertretern der Sozialpartnerschaft und der Kantone oder des Bundes, den Arbeitsmarkt. Im Falle von wiederholt missbr\u00e4uchlichen Unterbietungen des branchen\u00fcblichen Lohns k\u00f6nnen die TPK die erleichterte AVE eines GAV oder, in Branchen ohne GAV, den Erlass eines NAV mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen beantragen. Der Bundesrat beobachtet die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen st\u00e4ndig. So konnten einige Gesetzesl\u00fccken im Zusammenhang mit neu auftretenden Ph\u00e4nomenen (wie beispielsweise der Scheinselbstst\u00e4ndigkeit) aufgedeckt werden. Der Bundesrat hat bereits auf diese neuen Herausforderungen reagiert und mehrere Gesetzes\u00e4nderungen vorgeschlagen, namentlich im Hinblick auf die fehlenden Sanktionsm\u00f6glichkeiten bei Verst\u00f6ssen gegen die Bestimmungen in NAV mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen durch Schweizer Arbeitgeber. Er hat am 23. September 2011 die Vernehmlassung f\u00fcr die Gesetzesrevision er\u00f6ffnet.</p><p>Am 5. Juli hat der Chef EVD die Sozialpartner und die Vertreter der Kantone zu einem runden Tisch zur Besprechung der flankierenden Massnahmen eingeladen. Aufgrund dieses Gespr\u00e4chs wurde eine Arbeitsgruppe gebildet und mit der Analyse bestimmter Vollzugsprobleme bei den flankierenden Massnahmen beauftragt. Diese Arbeitsgruppe pr\u00fcft neben den Verfahren f\u00fcr die Festlegung von Mindestl\u00f6hnen auch, wie die Kantone missbr\u00e4uchliche Lohnunterbietungen feststellen. Anhand der Ergebnisse dieser Analyse werden die bestehenden kantonalen Vollzugssysteme evaluiert und gegebenenfalls Massnahmen zur Vollzugsverbesserung vorgeschlagen.</p><p>Aufgrund der vorangehenden Ausf\u00fchrungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine zus\u00e4tzliche Intervention derzeit nicht notwendig ist. Er m\u00f6chte die Autonomie der Sozialpartner beim Erlass von GAV nicht unn\u00f6tig einschr\u00e4nken.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1321401600000)\/","SubmittedBy":"Barthassat Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1473724800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557592337)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}