{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113911,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113911,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3911","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter bleiben in Untersuchungshaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a0221 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c der neuen Strafprozessordnung (StPO) ist so zu erg\u00e4nzen, dass Untersuchungs- und Sicherheitshaft nicht nur zul\u00e4ssig sind, wenn durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gef\u00e4hrdet ist, nachdem bereits fr\u00fcher gleichartige Straftaten ver\u00fcbt wurden, sondern auch wenn aus anderen Gr\u00fcnden von einer Wiederholungsgefahr auszugehen ist.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss der seit Beginn dieses Jahres f\u00fcr die ganze Schweiz g\u00fcltigen Regelung muss, damit ein Verd\u00e4chtiger in Untersuchungshaft behalten werden kann, entweder Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr bestehen. Letzteres liegt aber nur dann vor, wenn der T\u00e4ter bereits fr\u00fcher \u00e4hnliche Delikte begangen hat. So kommt es immer wieder vor, dass gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter nach Ver\u00fcben eines Erstdelikts aus der Untersuchungshaft entlassen werden m\u00fcssen. Deshalb soll bei schweren Delikten auch dann eine Wiederholungsgefahr angenommen werden k\u00f6nnen, wenn es sich um einen Erstt\u00e4ter handelt. So kann verhindert werden, dass gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter, die zum ersten Mal ein Delikt begangen haben, aus der Untersuchungshaft entlassen werden m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Betrachtung der Entstehungsgeschichte von Artikel\u00a0221 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c StPO ergibt, dass der Gesetzgeber tats\u00e4chlich beabsichtigte, die Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr auf die F\u00e4lle zu beschr\u00e4nken, in denen die beschuldigte Person bereits fr\u00fcher Straftaten (also mindestens zwei) begangen hat, die gleicher Art sind wie jene, deren Begehung \"ernsthaft zu bef\u00fcrchten\" ist. Diese Voraussetzung war im Vorentwurf enthalten und wurde im Entwurf des Bundesrates (BBl 2006 1085) beibehalten, obwohl sie im Vernehmlassungsverfahren kritisiert worden war. </p><p>Das Bundesgericht ist vor Kurzem jedoch zur Einsch\u00e4tzung gelangt, dass Artikel\u00a0221 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c StPO seiner Ansicht nach aus objektiven Gr\u00fcnden nicht genau der Absicht des Gesetzgebers entspricht. Nach einer systematisch-teleologischen Auslegung ist es zum Schluss gekommen, dass eine Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr selbst beim Fehlen fr\u00fcherer gleichartiger Straftaten rechtm\u00e4ssig ist, sofern Verbrechen oder Vergehen und eine ernsthafte und konkrete Gefahr f\u00fcr m\u00f6gliche Opfer vorliegen. Gem\u00e4ss dem Bundesgericht w\u00fcrden mit jeder anderen L\u00f6sung weitere m\u00f6gliche Opfer in unverantwortlicher Weise Risiken ausgesetzt (BGE 137 IV 13). Diese Auslegung ist vom Bundesgericht in der Folge in zwei Urteilen best\u00e4tigt worden, n\u00e4mlich am 12. April 2011 (Urteil 1B_133/2011) und am 29. August 2011 (Urteil 1B_397/2011). Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Rechtsprechung in dieser Frage nunmehr gefestigt ist.</p><p>Zu einer \u00e4hnlichen L\u00f6sung ist das Bundesgericht erst j\u00fcngst auch in Anwendung von Artikel\u00a0221 Absatz\u00a02 StPO gekommen, nach welchem Untersuchungshaft auch zul\u00e4ssig ist, wenn ernsthaft zu bef\u00fcrchten ist, eine Person werde ihre Drohung, ein schweres Verbrechen auszuf\u00fchren, wahrmachen. Das Bundesgericht hat anerkannt, dass es nicht unbedingt einer verbalen Drohung bedarf und dass es auch gen\u00fcgt, wenn die Drohung konkludent erfolgt. Im gegebenen Fall hat es anerkannt, dass der Versuch, eine Person zu t\u00f6ten, als konkludente Drohung, ein Verbrechen auszuf\u00fchren, betrachtet werden kann. Damit rechtfertigt sich die Untersuchungshaft, selbst wenn keine Vorstrafen vorliegen (Urteil des Bundesgerichts 1B_440/2011 vom 23. September 2011).</p><p>Aus dieser Rechtsprechung geht klar hervor, dass es Artikel\u00a0221 StPO durchaus zul\u00e4sst, der von der Motion\u00e4rin bef\u00fcrchteten ernsthaften und konkreten Gef\u00e4hrdung der Sicherheit anderer vorzubeugen. Eine \u00c4nderung der Bestimmung wird dadurch \u00fcberfl\u00fcssig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1323388800000)\/","SubmittedBy":"Amherd Viola","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616025600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808826750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}