{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113920,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113920,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3920","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kein Familiennachzug f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Gesetzes\u00e4nderung in die Revision des Asylgesetzes aufzunehmen; Artikel\u00a085 AuG ist wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Art. 87 Abs. 7</p><p>Vorl\u00e4ufig Aufgenommene haben kein Recht auf Familiennachzug.</p>","ReasonText":"<p>Ein vorl\u00e4ufig Aufgenommener hat keine Aufenthaltsrechte in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, und er muss, sobald es m\u00f6glich ist, in seine Heimat r\u00fcckgeschafft werden. Wie der Name schon sagt, muss die Aufnahme solcher Personen \"vorl\u00e4ufig\" und kurzfristig sein. Ein Familiennachzug macht hingegen nur Sinn, wenn der Aufenthalt von l\u00e4ngerer Dauer ist. Dies darf bei vorl\u00e4ufig Aufgenommenen nicht der Fall sein. Die Tatsache, dass heute \u00fcber 60 Prozent der Personen im Asylwesen unter dem Statut \"vorl\u00e4ufig Aufgenommener\" in der Schweiz leben, zeugt davon, dass dieses System missbraucht wird. Es geht dabei nicht mehr um die vor\u00fcbergehende Aufnahme von H\u00e4rtef\u00e4llen, die nicht unmittelbar zur\u00fcckgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sondern um ein Schlupfloch im Schweizer Asylsystem. Mit der M\u00f6glichkeit des Familiennachzuges wird dieses Schlupfloch noch weiter ausgedehnt, da einerseits die Annehmlichkeiten diese Status erh\u00f6ht werden und die Chancen, dass ein vorl\u00e4ufig Aufgenommener die Schweiz je wieder verl\u00e4sst, gegen Null sinken. Andererseits wird mit dieser M\u00f6glichkeit massiv Missbrauch betrieben, da die Familienzugeh\u00f6rigkeit praktisch nie kontrolliert wird. Somit kommen auf dieser Schiene weitere unz\u00e4hlige Zuwanderer in die Schweiz, die eigentlich kein Recht auf Aufenthalt in unserem Land h\u00e4tten. Die auf diesem Weg Nachgezogenen erscheinen auch nicht in der Asylstatistik, da sie kein Gesuch stellen m\u00fcssen. Gem\u00e4ss Aussagen der Kantone hat die Zuwanderung auf diesem Weg in letzter Zeit massiv zugenommen und f\u00fchrt immer mehr zu Problemen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die M\u00f6glichkeit des Familiennachzugs auch f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene wurde im Rahmen des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes vom 16. Dezember 2005 geschaffen (Artikel\u00a085 Absatz\u00a07 AuG; in Kraft seit dem 1. Januar 2008). Der Familiennachzug ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, namentlich wenn die betroffene Person seit mindestens drei Jahren vorl\u00e4ufig aufgenommen ist. Nach dieser Frist ist davon auszugehen, dass eine R\u00fcckkehr in ihr Heimatland nicht unmittelbar bevorsteht und die Integration in der Schweiz fortgeschritten ist.</p><p>Vorl\u00e4ufig Aufgenommene haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug. Zudem muss die vorl\u00e4ufig aufgenommene Person mit den nachgezogenen Familienmitgliedern zusammenwohnen, es muss eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden sein, und die Familie darf nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Die M\u00f6glichkeit eines Familiennachzugs besteht nur f\u00fcr den Ehegatten und f\u00fcr ledige Kinder unter 18 Jahren. Dies gilt sinngem\u00e4ss auch f\u00fcr die in eingetragener Partnerschaft lebenden gleichgeschlechtlichen Paare. Das Gesuch um Familiennachzug wird abgelehnt, wenn diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt sind oder wenn konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr einen Missbrauch vorliegen. </p><p>Im Gesuchsverfahren um Familiennachzug werden Dokumente und Beweismittel eingehend gepr\u00fcft. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Kontrolle und der Abgleich mit den Befragungs- und Anh\u00f6rungsprotokollen und weiteren aktenkundigen Dokumenten. Bei Unklarheiten werden weitere Beweismittel und Dokumente einverlangt. Bestehen begr\u00fcndete Zweifel an den geltend gemachten Verwandtschaftsverh\u00e4ltnissen werden weisungsgem\u00e4ss DNA-Analysen durchgef\u00fchrt. </p><p>Wird die vorl\u00e4ufige Aufnahme sp\u00e4ter aufgehoben, weil die R\u00fcckkehr ins Heimatland nicht mehr unzul\u00e4ssig, unzumutbar oder unm\u00f6glich ist, muss die ganze Familie die Schweiz wieder verlassen. Der Familiennachzug f\u00fchrt nicht grunds\u00e4tzlich zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der Schweiz.</p><p>Seit Inkrafttretung des Ausl\u00e4ndergesetzes sind die vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen auch Zielgruppe der Integrationsf\u00f6rderung. Die kantonalen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen ihnen unabh\u00e4ngig von der jeweiligen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage eine Bewilligung zur Erwerbst\u00e4tigkeit erteilen (Artikel\u00a085 Absatz\u00a06 AuG). Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine solche Bewilligung.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass Wegweisungshindernisse nicht selten viele Jahre fortbestehen, w\u00e4re das von der Motion\u00e4rin geforderte generelle Verbot des Familiennachzugs von vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322611200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1366156800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536805210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}