{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113921,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113921,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3921","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Weiterbildungsmaster der Fachhochschulen. Beibehaltung von Anerkennung und Titelschutz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des neuen Hochschulf\u00f6rderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) die n\u00f6tigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um auch in Zukunft die eidgen\u00f6ssische Anerkennung und den Titelschutz der Weiterbildungsmaster-Studieng\u00e4nge der Fachhochschulen zu gew\u00e4hrleisten. Die bestehende Regelung soll bis dahin beibehalten werden. Entsprechend ist auf einen Antrag in der BFI-Botschaft 2013-2016 zu verzichten.</p>","ReasonText":"<p>Im Zusammenhang mit dem Bericht zum Postulat \"Titelverordnung f\u00fcr Fachhochschulen\" (05.3716) hat der Bundesrat - ohne dass die Frage im Postulat \u00fcberhaupt aufgeworfen wurde - die Absicht kundgetan, die bundesrechtlichen Anforderungen und damit einhergehend die eidgen\u00f6ssische Anerkennung sowie die gesch\u00fctzten Titel der Weiterbildungsmasterdiplome (Master of Advanced Studies, MAS, oder Executive Master of Business Administration, EMBA) aufzuheben. Mit diesem abrupten Vorhaben schafft er bei den Arbeitgebern (Wirtschaft), die diese Weiterbildungen in der Regel im Rahmen einer Karriereplanung unterst\u00fctzen, sowie bei den ehemaligen Absolventinnen und Absolventen dieser Studieng\u00e4nge Verunsicherung und schw\u00e4cht dadurch unn\u00f6tig die Fachhochschulen in der Weiterbildung.</p><p>In der geltenden Regelung erl\u00e4sst der Bund Mindestvorschriften f\u00fcr die MAS und EMBA der Fachhochschulen. Die Studieng\u00e4nge, welche diese Mindestvoraussetzungen des Bundes erf\u00fcllen, sind eidgen\u00f6ssisch anerkannt, und entsprechend sind auch deren Titel gesch\u00fctzt. Die Sicherstellung der Einhaltung der Mindestvorschriften obliegt den Tr\u00e4gern der jeweiligen Fachhochschule.</p><p>Die bundesrechtlichen Anforderungen an Weiterbildungsmasterdiplome schaffen f\u00fcr die Arbeitgeber (Wirtschaft) wie f\u00fcr die Studierenden einen Mehrwert, den es nicht zu untersch\u00e4tzen gilt. Die Fachhochschulen k\u00f6nnen ihre Weiterbildungsangebote von Angeboten anderer Anbieter klar abgrenzen. Die Mindestvorschriften des Bundes sorgen f\u00fcr einheitliche Mindeststandards. Die Aussage im genannten Bericht zum Postulat \"Titelverordnung f\u00fcr Fachhochschulen\" (05.3716), wonach die Weiterbildungsmasterdiplome f\u00fcr Verwirrung sorgen, trifft in der Praxis kaum mehr zu und hat keinen direkten Zusammenhang mit der Grundfrage im Postulat (Klarheit und Aussagekraft der Titel Bachelor und Master mit Erw\u00e4gung einer Wiedereinf\u00fchrung von fr\u00fcheren Berufsbezeichnungen wie Ingenieur, Betriebs\u00f6konom oder Sozialarbeiterin usw.). Vielmehr schaffen die heutigen bundesrechtlichen Anforderungen und damit einhergehend die Anerkennung und der Titelschutz der Weiterbildungsmasterdiplome f\u00fcr die Arbeitgeber (Wirtschaft) wie die Interessentinnen und Interessenten der Studieng\u00e4nge eine gewisse Verl\u00e4sslichkeit.</p><p>Zwar ist in Artikel\u00a078 des neuen Hochschulf\u00f6rderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) der Schutz der bisher erworbenen Titel gew\u00e4hrleistet. Bei der Umsetzung dieses Gesetzes soll jedoch daf\u00fcr gesorgt werden, dass die Weiterbildungsmaster-Studieng\u00e4nge weiterhin bundesrechtliche Anforderungen erf\u00fcllen m\u00fcssen, damit sie anerkannt und ihre Titel gesch\u00fctzt sind. Es sollen Wege gefunden werden, wie diese eidgen\u00f6ssische Anerkennung und dieser Titelschutz weiterhin sowohl f\u00fcr bisherige wie f\u00fcr neue Weiterbildungsmaster-Studieng\u00e4nge gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Erf\u00fcllung des Postulates der WBK-N 05.3716, \"Titelverordnung f\u00fcr Fachhochschulen\", hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 Bericht \u00fcber die Fachhochschultitel erstattet. Dabei hat er die geltende Regelung von Bachelor- und Mastertiteln best\u00e4tigt und bilanziert, dass sich die heutige Titelregelung, die auf die Bologna-Reform zur\u00fcckgeht, bew\u00e4hrt hat. Die Fachhochschultitel Bachelor und Master sind international bekannt und verdeutlichen die Zuordnung der Ausbildungen an Fachhochschulen zur Hochschulstufe.</p><p>Im Rahmen dieser Analyse hat er allerdings Handlungsbedarf bei der Titelregelung der Fachhochschulen im Weiterbildungsbereich festgestellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die eidgen\u00f6ssische Anerkennung und der eidgen\u00f6ssische Titelschutz der Weiterbildungsmasterdiplome der Fachhochschulen (Master of Advanced Studies, MAS; Executive Master of Business Administration, EMBA) f\u00fcr Verwirrung in der Titellandschaft sorgen und gleichzeitig auch die Abschl\u00fcsse der h\u00f6heren Berufsbildung unlauter konkurrenzieren. Bis zum Inkrafttreten der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) im Oktober 2005 wurde die Weiterbildung im Fachhochschulbereich vom Bund geregelt und subventioniert. Eine bundesrechtliche Anerkennung setzte eine Pr\u00fcfung und Genehmigung des Weiterbildungsangebots durch das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) voraus. Die Genehmigungspflicht und damit auch die Pr\u00fcfung der Einhaltung gesetzlich definierter Voraussetzungen sowie die Subventionierung wurden mit der erw\u00e4hnten Teilrevision zugunsten der Hochschulautonomie aufgehoben. Die eidgen\u00f6ssische Anerkennung sowie der eidgen\u00f6ssische Titelschutz und zwei Rahmenvorgaben wurden aber beibehalten. Das Label \"eidgen\u00f6ssisch anerkannt\" bzw. \"eidgen\u00f6ssisch gesch\u00fctzt\" erweckt damit heute bei Studierenden und Arbeitgebern den Anschein, dass der Bund diese Angebote wie die grundst\u00e4ndigen Bachelor- und Masterstudieng\u00e4nge umfassend regelt, pr\u00fcft und subventioniert, obwohl dies nicht mehr der Fall ist. Die eidgen\u00f6ssische Anerkennung ist somit geeignet, Studierende und Arbeitswelt \u00fcber die Funktion und Rolle des Bundes im Bereich der Weiterbildungsangebote zu t\u00e4uschen. Weiterbildungsangebote von Fachhochschulen konkurrenzieren mit dem Pr\u00e4dikat \"eidgen\u00f6ssisch anerkannt\" (z. B. eidg. anerkannter MAS Taxation oder eidg. anerkannter MAS in Treuhand) gleichzeitig auch auf unlautere Art und Weise die Abschl\u00fcsse der h\u00f6heren Berufsbildung, deren Berufsprofil, die zu erwerbenden Kompetenzen und das Qualifikationsverfahren auf Bundesebene gesamtschweizerisch einheitlich vorgegeben sind.</p><p>Die Abschaffung der eidgen\u00f6ssischen Anerkennung f\u00fchrt zu keiner Schw\u00e4chung der Fachhochschulen, sondern zu einer Kl\u00e4rung: F\u00fcr die Studierenden und Arbeitgeber f\u00fchrt die Abschaffung der Anerkennung zu einer klaren Abgrenzung sowohl von den vom Bund akkreditierten Bachelor- und Masterstudieng\u00e4ngen wie auch von den auf Bundesebene gesamtschweizerisch reglementierten Ausbildungen der h\u00f6heren Berufsbildung. Mit der Abschaffung erfolgt auch eine Anpassung an die Situation an den universit\u00e4ren Hochschulen, wo Weiterbildungsg\u00e4nge auch nicht von den Kantonen geregelt und anerkannt sind. </p><p>Aus den dargelegten Gr\u00fcnden erachtet es der Bundesrat als zwingend erforderlich, die Regelung zur eidgen\u00f6ssischen Anerkennung und zum eidgen\u00f6ssischen Titelschutz der Weiterbildungsmasterdiplome (MAS/EMBA) der Fachhochschulen bereits ab dem 1. Januar 2013 aufzuheben. Da die Umsetzung der Aufhebung erfahrungsgem\u00e4ss mehrere Jahre in Anspruch nimmt - bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Diplome und Titel oder gestartete Jahrg\u00e4nge und deren Diplome und Titel m\u00fcssen weiterhin anerkannt bzw. gesch\u00fctzt bleiben -, kann nicht bis zum Inkrafttreten des neuen Hochschulf\u00f6rderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG), fr\u00fchestens Mitte 2014, zugewartet werden. Eine Verschiebung der Aufhebung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des HFKG h\u00e4tte zur Folge, dass sich die unlautere Konkurrenzierung der h\u00f6heren Berufsbildung im Ergebnis noch bis mindestens 2017 auswirken w\u00fcrde. Eine Weiterf\u00fchrung der eidgen\u00f6ssischen Anerkennung der Weiterbildungsangebote der Fachhochschulen im HFKG im Sinne des Motion\u00e4rs ist nicht m\u00f6glich: Der Bund kann gest\u00fctzt auf den neuen Hochschulartikel - Artikel\u00a063a BV - einseitig nur die Diplome seiner eigenen Hochschulen anerkennen, nicht aber diejenigen der kantonalen Fachhochschulen. Zum anderen w\u00e4re eine staatliche Anerkennung von Weiterbildungsmasterstudien grunds\u00e4tzlich systemwidrig, da es sich um nichtformale Bildung handelt, die nicht vom Staat definiert ist. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"Bischofberger Ivo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1410998400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":"V","Modified":"\/Date(1750810189627)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}