{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113936,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113936,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3936","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer Werbefenster f\u00fcr ausl\u00e4ndische Fernsehsender. Ein grandioses Eigentor f\u00fcr die Schweizer Medien?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Anfang September dieses Jahres verf\u00fcgt der franz\u00f6sische Fernsehsender TF1 \u00fcber ein Schweizer Werbefenster; damit tritt TF1 in Konkurrenz zum ebenfalls franz\u00f6sischen Sender M6, der seit 2001 ein solches Gef\u00e4ss hat. In der Deutschschweiz haben beispielsweise RTL oder Pro 7 solche Werbefenster. Der Schweizer Werbemarkt hat ein j\u00e4hrliches Nettovolumen von 3,8 Milliarden Franken, wovon 670 Millionen auf das Fernsehen entfallen. Im Fernsehbereich entfallen 397 Millionen Franken auf die SRG und - vor dem Markteintritt von TF1 - 200 Millionen Franken auf die Werbefenster ausl\u00e4ndischer Sender in der Schweiz, w\u00e4hrend einige lokale und regionale Sender 72 Millionen Franken einnehmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich mit dem Markteintritt von TF1 der Schweizer Werbekuchen etwas vergr\u00f6ssert; beliebig wachsen wird der Markt allerdings nicht, und f\u00fcr einige gilt es als ausgemacht, dass die RTS mit Werbung rund 12 Millionen weniger einnehmen wird, w\u00e4hrend TF1 mit j\u00e4hrlichen Erl\u00f6sen von 30 bis 35 Millionen Franken rechnen kann. Dazu kommt, dass die RTS bereits Verluste erlitt, die auf die Konkurrenz durch M6 zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Tatsache, dass einige Anzeigenkunden ihre Werbestrategie \u00e4ndern, wird sowohl f\u00fcr die lokalen und regionalen Sender als auch f\u00fcr die Druckpresse negative Auswirkungen haben. </p><p>Ausl\u00e4ndische Sender, die sich mittels eines Werbefensters an das Schweizer Publikum wenden, d\u00fcrfen laut einem Urteil des Bundesgerichts auf dem f\u00fcr die Schweiz bestimmten Signal keine Filme ausstrahlen, f\u00fcr die sie nur in Frankreich die Rechte besitzen, wie das Bundesgericht festgestellt hat. Hinzu kommt, dass sie kein Programm f\u00fcr das Schweizer Publikum ausstrahlen, weder Informationssendungen noch Schweizer Filme noch Kulturbeitr\u00e4ge \u00fcber unser Land. Kurz: Ausl\u00e4ndische Sender kassieren ab, ohne daf\u00fcr eine Gegenleistung zu entrichten.</p><p>Aufgrund des bisher Gesagten frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ausl\u00e4ndische Fernsehsender, die bloss \u00fcber ein Schweizer Werbefenster verf\u00fcgen und die keine entsprechenden Programminhalte bieten, die Einnahmen der Schweizer Medien und damit die Existenz einiger dieser Medien bedrohen?</p><p>2. Zurzeit wird leidenschaftlich \u00fcber die SRG-Geb\u00fchren debattiert. Ist es nachvollziehbar, dass die Schweiz es gerade in diesem Zeitpunkt zul\u00e4sst, dass ausl\u00e4ndische \"unbefugte\" Fernsehsender von zu grossz\u00fcgigen rechtlichen Rahmenbedingungen profitieren und Werbeeinnahmen, die in unserem Land bleiben sollten, kassieren?</p><p>3. Werden alle Werbeeinnahmen, die ausl\u00e4ndische Sender erzielen, in der Schweiz besteuert? Falls ja, wie hoch sind die entsprechenden Steuereinnahmen, und wozu werden diese verwendet?</p><p>4. Sollten von ausl\u00e4ndischen Sendern erzielte Werbeeinnahmen wider Erwarten nicht besteuert werden: Ist es m\u00f6glich, einen Teil dieser Einnahmen dem Schweizer Film- und Kulturschaffen zugutekommen zu lassen?</p><p>5. B\u00f6te die f\u00fcr 2012 angek\u00fcndigte Revision des RTVG die Gelegenheit, die hier aufgeworfenen Fragen einer Pr\u00fcfung zu unterziehen und restriktivere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die selbstverst\u00e4ndlich im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz sein m\u00fcssen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Interpellant kritisiert die an die Schweiz gerichteten Werbefenster auf ausl\u00e4ndischen TV-Kan\u00e4len, welche dem schweizerischen Medienmarkt Gelder entziehen, ohne entsprechende mediale Leistungen zu erbringen. </p><p>Ausl\u00e4ndische TV-Sender erreichen in der Schweiz insgesamt h\u00f6here Marktanteile als inl\u00e4ndische Programme. Diese hohe Resonanz beim schweizerischen Publikum wird seit den Neunzigerjahren durch sogenannte Werbefenster kommerzialisiert. Dabei werden die ausl\u00e4ndischen Programme ein zweites Mal \u00fcber Satellit ausgestrahlt, wobei die Werbung des Ursprungslandes durch Werbung ersetzt wird, welche in der Schweiz akquiriert wird und sich an das schweizerische Publikum richtet. In die Kabelnetze werden dann die Programme mit der Schweizer Werbung eingespeist. Heute sind es neun deutsche und zwei franz\u00f6sische TV-Stationen, die solche Werbefenster aufweisen. Im Jahr 2010 betrug deren Nettowerbeumsatz rund 200 Millionen Franken oder insgesamt 33 Prozent der in der Schweiz realisierten Nettowerbeeinnahmen beim Fernsehen. </p><p>Bis Ende Juli 2010 unterlagen die Werbefenster dem von der Schweiz ratifizierten \u00dcbereinkommen des Europarates \u00fcber das grenz\u00fcberschreitende Fernsehen (E\u00dcGF; SR 0.784.405). Das E\u00dcGF erm\u00f6glicht solche Werbefenster, verlangt aber, dass sich die Werbefenster an die Werbevorschriften desjenigen Staates halten, an den sie sich richten. </p><p>Seit August 2010 sind die erw\u00e4hnten Bestimmungen des E\u00dcGF im Verh\u00e4ltnis zu unseren Nachbarn nicht mehr anwendbar. Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens \u00fcber die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media f\u00fcr die Jahre 2007-2013 (Media-Abkommen; SR 0.784.405.226.8) am 1. August 2010 sind f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Empfang die Regeln der EU-Richtlinie \u00fcber audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) massgebend. Inhaltlich haben sich die Werbebotschaften nun nach den Vorschriften des Herkunftslandes und nicht mehr des Empf\u00e4ngerstaates zu richten. Die \u00dcbernahme dieser Bestimmungen war eine Bedingung f\u00fcr die Teilnahme der Schweiz am bilateralen Media-Abkommen. Durch dieses Abkommen sollen die Chancen f\u00fcr die Teilnahme von Schweizer Filmschaffenden und der Schweizer Filme am europ\u00e4ischen Filmmarkt gest\u00e4rkt werden. </p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Problematik dieser Werbefenster bewusst. Diese waren von Anfang an medienpolitisch sehr umstritten. Die Landesregierung hat sich bereits 1993 (Interpellation Stamm 93.3188, \"Schweizer Werbefenster des Fernsehsenders RTLplus\") und 1997 (Interpellation Seiler Hanspeter 97.3072, \"Medienlandschaft im Umbruch\") dazu ge\u00e4ussert und diese Werbefenster aus medienpolitischer und -\u00f6konomischer Sicht als unerw\u00fcnscht, aus rechtlicher Sicht aber als unvermeidbar bezeichnet. An dieser Beurteilung h\u00e4lt der Bundesrat heute noch fest.</p><p>2. Die Werbefenster aus den Nachbarl\u00e4ndern werden von den jeweiligen Sitzstaaten bewilligt und \u00fcber Satelliten-Uplinks in diesen L\u00e4ndern ausgestrahlt. Sie ben\u00f6tigen keine Genehmigung oder Konzession der Schweiz. Ihr Empfang bzw. die Weiterverbreitung in der Schweiz darf aus rundfunkrechtlicher Sicht grunds\u00e4tzlich nicht beeintr\u00e4chtigt werden, sofern die Werbefenster den Vorschriften der EU-Richtlinie entsprechen.</p><p>3./4. Erl\u00f6se aus den Werbefenstern unterliegen auch der schweizerischen Steuerhoheit. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterliegen diese Erl\u00f6se zum normalen Satz (8 Prozent) der Bezugsteuer (Art. 45 des Bundesgesetzes \u00fcber die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009; MWSTG; SR 641.20) bei den Schweizer Unternehmen, welche die Werbefenster akquirieren. Diese sind ausserdem beim Weiterverkauf der Werbefenster an andere Schweizer Unternehmen verpflichtet, die Erl\u00f6se aus dem Weiterverkauf der Inlandsteuer zum normalen Satz (8 Prozent) zu unterstellen. </p><p>5. Die Thematik wurde anl\u00e4sslich des Beitritts der Schweiz zum Media-Abkommen im Parlament eingehend diskutiert. Das Parlament hat das Abkommen am 12. Juni 2009 in Kenntnis der neuen internationalen Vorschriften \u00fcber die Werbefenster akzeptiert. Dieses Abkommen ist bis Ende 2013 befristet. Eine weitere Teilnahme der Schweiz \u00fcber das Jahr 2013 hinaus ist mit der EU-Kommission bilateral auszuhandeln. Allerdings m\u00fcssten auch im Falle einer Nichtverl\u00e4ngerung des Media-Abkommens die Werbefenster wegen des weiterbestehenden E\u00dcGF toleriert werden. </p><p>Die gesetzgeberischen M\u00f6glichkeiten zur Abwehr von Werbefenstern wurden im Rahmen der am 24. M\u00e4rz 2006 abgeschlossenen RTVG-Revision ausf\u00fchrlich gepr\u00fcft. Angesichts der internationalen Verpflichtungen der Schweiz ist der Handlungsspielraum eng.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324425600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537563967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}