{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113956,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113956,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3956","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Tempor\u00e4re Sistierung der LSVA f\u00fcr einheimische Urproduktionsunternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a077 (Wald) und Artikel\u00a0104 (Landwirtschaft) der Bundesverfassung, die einheimischen Urproduktionsunternehmen und nachverarbeitenden Betriebe tempor\u00e4r von der LSVA zu befreien, um irreversible Verluste von einheimischen Produktions- und Verarbeitungsunternehmern zu verhindern. Die Massnahmen sind so zu gestalten, dass sie f\u00fcr andere Branchen im Inland (die ebenfalls unter der nicht selbstverschuldeten W\u00e4hrungskrise leiden) neutral ausf\u00e4llt und nicht zu einer Mehrbelastung f\u00fchrt.</p>","ReasonText":"<p>Produktionsunternehmen der Holzwirtschaft wurden in der EU regelm\u00e4ssig mit \"A fonds perdu\"-Beitr\u00e4gen von bis zu 30 Prozent der Investitionssumme unterst\u00fctzt. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage \u00fcberschwemmen ausl\u00e4ndische Produkte, die nicht unter gleichen \u00f6konomischen, gesellschaftlichen und \u00f6kologischen Rahmenbedingungen produziert werden, den Schweizer Markt und bedrohen die einheimische - bei normalen Devisenkursen konkurrenzf\u00e4hige - Wirtschaft. Eine Angleichung der Rahmenbedingungen durch den Bundesrat (z. B. mittels dringlichem Bundesbeschluss) scheint gerechtfertigt.</p><p>Jeder verschwindende Produktionsbetrieb der Holzwirtschaft ist irreversibel verloren. Die Folge w\u00e4re, dass bei einer Restabilisierung der Wirtschaft auf normalem Niveau die Auslandabh\u00e4ngigkeit der Schweiz steigen w\u00fcrde, sich die Erl\u00f6ssituation der Urproduktion (Wald- und Landwirtschaft) durch eine erh\u00f6hte Exportabh\u00e4ngigkeit verschlechtern w\u00fcrde und Produkte aus dem Ausland importiert werden m\u00fcssten, die in der Schweiz \u00f6kologischer und nachhaltiger bereitgestellt werden k\u00f6nnten.</p><p>Der Motion\u00e4r anerkennt die Bem\u00fchungen der Nationalbank um eine Stabilisierung der Wechselkurse - diese reichen jedoch nicht aus, um einen Dammbruch in den Urproduktionsbranchen zu verhindern.</p><p>Dazu braucht es rasch umsetzbare und sofort wirksame Interventionen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen Transportmotorwagen und Transportanh\u00e4nger, soweit ihr Gesamtgewicht je \u00fcber 3,5 Tonnen betr\u00e4gt. Die Abgabe berechnet sich nach dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination und nach den auf \u00f6ffentlichen Strassen zur\u00fcckgelegten Kilometern. Grunds\u00e4tzlich nicht massgebend ist die Art des Transportgutes.</p><p>Bereits bei der Einf\u00fchrung der LSVA hat der Bundesrat Bereichen der Urproduktion, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 des Schwerverkehrsabgabegesetzes, Sonderregelungen zugestanden. G\u00e4nzlich von der Abgabe befreit sind die mit gr\u00fcnen Kontrollschildern eingel\u00f6sten landwirtschaftlichen Fahrzeuge. F\u00fcr Holztransporte sowie f\u00fcr Transporte von offener Milch und landwirtschaftlichen Nutztieren sind unter gewissen Bedingungen Reduktionen von 25 Prozent der Abgabe vorgesehen.</p><p>Die Wald- und Forstwirtschaft profitiert seit jeher von der Beg\u00fcnstigung nach Artikel\u00a011 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV). F\u00fcr Fahrzeuge, die Rohholz transportieren, betr\u00e4gt die Abgabe bei ausschliesslichem Transport von Rohholz und einer entsprechenden Verpflichtung 75 Prozent des normalen Tarifs nach Artikel\u00a014 SVAV. Bei nicht ausschliesslichem Transport von Rohholz gew\u00e4hrt die Zollverwaltung auf Antrag eine R\u00fcckerstattung von Fr. 2.10 pro Kubikmeter transportiertes Rohholz, wobei der R\u00fcckerstattungsbetrag 25 Prozent der gesamten Abgabe pro Fahrzeug und Periode nicht \u00fcberschreiten darf. Im vergangenen Jahr profitierte die Branche von einer R\u00fcckerstattung von 5,33 Millionen Franken.</p><p>Zu den r\u00fcckerstattungsberechtigten Holzsortimenten und -produkten geh\u00f6ren Waldholz und Restholz. Das Waldholz f\u00e4llt bei der Holzgewinnung und -verarbeitung ausschliesslich im Wald an. Das Restholz f\u00e4llt bei der Verarbeitung oder Weiterverarbeitung des Waldholzes in den Betrieben der Holzindustrie an (S\u00e4gereien).</p><p>Die tempor\u00e4re Befreiung nach der Art des transportierten Gutes und bezogen auf einzelne Fahrten w\u00e4re im Vollzug mit beachtlichen Schwierigkeiten verbunden und nur mit einem enormen b\u00fcrokratischen Aufwand - auch seitens der Fahrzeughalter - realisierbar.</p><p>Bei der LSVA sind keine Mechanismen f\u00fcr tempor\u00e4re Senkungen der Ans\u00e4tze oder Befreiungen von einzelnen Fahrten vorgesehen. Die LSVA ist zudem nur ein Teil der Transportkosten. L\u00f6hne, Sozialabgaben, Treibstoff, Unterhalt und Abschreibungs- oder Leasingkosten sind weitere ins Gewicht fallende Kostenelemente. Eine grossz\u00fcgige Gew\u00e4hrung von Ausnahmen w\u00fcrde die gesetzliche Vorgabe nach verursachergerechter Anlastung der ungedeckten Kosten unterlaufen. Dementsprechend wurde auch in der Botschaft und in der parlamentarischen Beratung explizit eine restriktive Handhabung des Ausnahmeregimes gefordert. Mit der Ablehnung verschiedener Vorst\u00f6sse, welche auf eine Lockerung des Ausnahmeregimes zielten, hat das Parlament diese restriktive Haltung best\u00e4tigt. Die Bevorzugung einzelner Branchen h\u00e4tte zudem berechtigte Anschlussbegehren zur Folge.</p><p>Einer sektorspezifischen Anpassung der LSVA einzig f\u00fcr Schweizer Betriebe zum Ausgleich allgemeiner Unterschiede in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen steht schliesslich das Landverkehrsabkommen mit der EU entgegen (SR 0.740.72), in welchem explizit die nichtdiskriminierende Ausgestaltung der LSVA festgehalten ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324425600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538356753)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}