{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113961,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113961,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3961","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Cablecom gegen Joiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund der Beschwerde der UPC Cablecom gegen die Aufschaltung des Jugendsenders Joiz stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>- Was gedenkt er zur F\u00f6rderung einer vorurteilslosen Pr\u00e4senz der Schweizer Jugend im TV und gegen das fehlende Angebot f\u00fcr die Jugend zu tun?</p><p>- Was gedenkt er zu tun, wenn ein Unternehmen mit juristischen Tricks die Medienvielfalt insbesondere f\u00fcr junge Schweizer Erwachsene blockiert?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen RTVG verlangt der verfassungsrechtliche Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen einen Beitrag zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung. Fernmeldedienstanbieter k\u00f6nnen vom Bakom zur Verbreitung von Sendern verpflichtet werden, wenn diese die Voraussetzungen nach Artikel\u00a060 Absatz\u00a01 RTVG erf\u00fcllen. </p><p>Das Durchschnittsalter eines Zuschauers beim Schweizer Fernsehen betr\u00e4gt knapp 60 Jahre. Der erw\u00e4hnte Leistungsauftrag gilt aber f\u00fcr die Gesamtbev\u00f6lkerung. Deshalb verf\u00fcgte das Bakom f\u00fcr den Jugendsender Joiz am 10. November 2010 eine Aufschaltverpflichtung.</p><p>Die Programme von Joiz werden ausschliesslich von Moderatoren aus der Zielgruppe bestritten und wurden in Kooperation mit Jugendverb\u00e4nden entwickelt, zum Beispiel die Sendung \"joiZone\". Joiz erf\u00fcllt seinen verfassungsm\u00e4ssigen Leistungsauftrag zus\u00e4tzlich \u00fcber eine internetgest\u00fctzte Interaktion mit den Zuschauern, die diesen zahlreiche M\u00f6glichkeiten bietet, aktiv mitzugestalten und nicht nur zu konsumieren. Insbesondere im Bereich Pr\u00e4vention ergeben sich dadurch M\u00f6glichkeiten, wie sie kein anderer Sender bietet.</p><p>Trotzdem hat UPC Cablecom gegen die Aufschaltverpflichtung Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingelegt, mittlerweile beim Bundesgericht, so dass zum Zeitpunkt dieser Interpellation nur etwa ein Drittel der Jugendlichen, ihrer Eltern und Grosseltern Joiz auf dem Fernseher empfangen k\u00f6nnen. Die in der Beschwerde genannten Gr\u00fcnde sind nicht nachvollziehbar. UPC Cablecom wirft Joiz vor, in der Sprache der Jugend zu senden, und klammert ganze Sendungen aus, um zu \"beweisen\", es gebe genug andere Angebote. Der Konzern f\u00fchrte zudem an, dass er mit diesem Jahre dauernden Rekursverfahren die Umsetzung von RTVG Artikel\u00a060 prinzipiell verhindern wolle, da sonst weitere Sender aufgeschaltet werden m\u00fcssten. </p><p>Die Eingabe von Joiz liegt fast zwei Jahre zur\u00fcck. UPC Cablecom hat angek\u00fcndigt, ungeachtet des Entscheides des Bakom und des Bundesverwaltungsgerichts das Verfahren so lange wie m\u00f6glich weiterzuziehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Interpellant wirft die Frage auf, was der Bundesrat in Bezug auf das Fernsehangebot f\u00fcr Jugendliche zu tun gedenkt und welche Instrumente ihm zur Verf\u00fcgung stehen, wenn ein Unternehmen mit juristischen Mitteln ein solches Angebot, namentlich den Sender Joiz, behindert.</p><p>Das Steuerungsinstrumentarium des Bundesrates im Bereich des Fernsehens konzentriert sich in erster Linie auf den Service public der SRG. In der Konzession SRG SSR id\u00e9e suisse (Konzession SRG) vom 28. November 2007 (BBl 2011 7969) verlangt er von ihr, eine hohe Akzeptanz bei den verschiedenen Zielpublika und damit auch bei den Jugendlichen anzustreben. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer der TV-Programme der SRG durchschnittlich 45 bis 59 Jahre alt sind und die Jugendlichen mit diesen Programmen zu wenig angesprochen werden. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat er der SRG mit Entscheid vom 13. Oktober 2010 (BBl 2010 7913) erm\u00f6glicht, im Rahmen eines Multimediaangebots mehr Inhalte f\u00fcr Kinder und Jugendliche in der Deutschschweiz anzubieten. Das entsprechende Programm \"Zambo\" bezieht Radio, TV und Internet (DRS1, SF2, <a href=\"http://www.zambo.ch\">www.zambo.ch</a>) t\u00e4glich gleichermassen mit ein. Das Konzept basiert auf verschiedenen interaktiven und unterhaltsamen Liveformaten. Der Bundesrat erwartet, dass die SRG im Rahmen ihrer neuen Angebotsstrategie ihre diesbez\u00fcglichen Anstrengungen zus\u00e4tzlich verst\u00e4rken wird. </p><p>Seit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. M\u00e4rz 2006 (SR 784.40) brauchen die Veranstalter eines Fernsehprogramms keine Konzession mehr; dementsprechend fehlt auch die M\u00f6glichkeit, mittels Konzessionsauflagen konkrete Inhalte zu verlangen. Die Veranstaltung von Sparten- und Zielgruppenprogrammen wie das Jugendfernsehen Joiz ist der privaten Initiative \u00fcberlassen. Fernsehprogramme, die in besonderem Mass zum verfassungsrechtlichen Auftrag beitragen, k\u00f6nnen im Sinne von Artikel\u00a060 RTVG von einem privilegierten Zugang zur Verbreitungsinfrastruktur profitieren. Das Bakom hat diesen Beitrag des Senders Joiz anerkannt und die Upc Cablecom verpflichtet, dem Programm den Zugang zum Kabelnetz zu gew\u00e4hren. Es wurde insbesondere ber\u00fccksichtigt, dass die von Joiz anvisierte Zielgruppe der Jugendlichen im \u00fcbrigen Fernsehangebot bisher tats\u00e4chlich nur punktuell mit nichtfiktionalen Inhalten (Musik, Kultur, Talksendungen) versorgt wird. </p><p>Gegen solche Entscheide des Bakom ist der Instanzenzug ans Bundesverwaltungsgericht und ans Bundesgericht vorgesehen. Der Bundesrat erachtet es als legitim, dass die betroffene Fernmeldedienstanbieterin das ihr zustehende Rechtmittel genutzt hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1322006400000)\/","SubmittedBy":"Lang Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549573347)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}