{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113968,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113968,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3968","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Frankenst\u00e4rke. Holzverarbeiter in Gefahr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verarbeiter von Rohholz aus dem Schweizer Wald sind durch die Frankenaufwertung unter massiven Druck geraten. Bei den S\u00e4gewerken, Papierfabriken, Holzwerkstoff- und Pelletsherstellern machen die Rohstoffkosten \u00fcber 60 Prozent aus; die \u00fcbrigen Kosten f\u00fcr L\u00f6hne, Strom, Transporte fallen auch in Schweizerfranken an. Da die Produkte dieser Sektoren auch problemlos \u00fcber die Grenze handelbar sind, f\u00fchrt die Frankenst\u00e4rke zu einer extremen Importzunahme bei den Holzprodukten (70 Prozent mehr Leimholz aus Deutschland im ersten Semester 2011) und erschwert die Exporte enorm. Das bringt die ganze Grundstoffindustrie Holz in Gefahr. </p><p>Wenn Schl\u00fcsselverarbeiter unter Konkurrenzdruck geraten, trifft dies auch die vor- und nachgelagerten Betriebe. Besonders betroffen wird letztlich die f\u00fcr den Schweizer Wald zentrale Waldbewirtschaftung. So wird letztlich auch die Schutzwaldpflege infrage gestellt, weil die Rohholzverarbeiter mit \u00fcber </p><p>400 Millionen Schweizerfranken beim Holzeinkauf deren massgeblicher Motor sind. Die Unternehmungen sch\u00f6pfen zuerst alle internen M\u00f6glichkeiten aus, k\u00f6nnen aber die entstandene W\u00e4hrungsdifferenz nicht alleine mit betrieblichen Massnahmen ausgleichen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Ist er sich bewusst, dass</p><p>1. die Schweiz bei einem l\u00e4nger anhaltenden CHF/EUR-Wechselkurs von 1.20 die der Waldwirtschaft nachgelagerte Stufe der Rohholzverarbeiter mit 7000 Besch\u00e4ftigten zu verlieren droht?</p><p>2. die Rohholzverarbeiter eine massgebliche Funktion bei der Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele wahrnehmen?</p><p>3. die Ressourcenpolitik Holz und die Waldpolitik 2020 durch die Frankenst\u00e4rke-Krise fundamental infrage gestellt sind, wenn eine unserer wenigen Ressourcen nicht mehr in gen\u00fcgendem Masse verarbeitet w\u00fcrde?</p><p>Ist der Bundesrat bereit,</p><p>4. zu pr\u00fcfen, ob die Waldwirtschaft aus bestehenden F\u00f6rdermitteln Anreize erhalten soll, um die Schweizer Verarbeiter auch gegen\u00fcber dem Ausland zu konkurrenzf\u00e4higen Preisen beliefern zu k\u00f6nnen?</p><p>5. in der \u00f6ffentlichen Beschaffung Schweizer Holzprodukte h\u00f6her zu bewerten und zu bevorzugen und f\u00fcr die Anwendung von Schweizer Holz einzustehen?</p><p>6. f\u00fcr Waldwirtschaft und Rohholzverarbeiter den Wettbewerbsnachteil LSVA aufzuheben?</p><p>7. die Kreditinstitute in Form von Fristverl\u00e4ngerungen f\u00fcr Zinsen/Amortisationen zu einem Beitrag f\u00fcr die Rohholzverarbeiter zu motivieren ? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage der Waldwirtschaft und der waldnahen Holzwirtschaft bewusst. Die anhaltende Frankenst\u00e4rke belastet weite Bereiche der Schweizer Volkswirtschaft, wobei die exportorientierte Industrie besonders stark betroffen ist. Unter dem starken Franken leiden aber auch einheimische Betriebe, deren Kosten in Franken anfallen und deren Produkte nun durch g\u00fcnstigere Importprodukte konkurrenziert werden. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund am 31. August 2011 ein erstes Massnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der Wechselkursproblematik auf den Werkplatz Schweiz beschlossen. Parallel dazu hat das Parlament im Rahmen der Finanzierungsbeschl\u00fcsse zur Standortf\u00f6rderung unter anderem die Mittel im Bereich der Exportf\u00f6rderung gezielt aufgestockt. Insbesondere aber konnte die Schweizerische Nationalbank mit der Festlegung eines Mindestkurses von Fr. 1.20 pro Euro die Situation vorerst etwas entsch\u00e4rfen.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der positiven Effekte der Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz durchaus bewusst. So h\u00e4lt er in der Ende August verabschiedeten Waldpolitik 2020 explizit fest, dass die Wald- und Holzwirtschaft einen wichtigen Beitrag zu den energie-, klima- und ressourcenpolitischen Zielen des Bundes leistet. </p><p>3. Die Materialfl\u00fcsse von Holz werden in der Regel vom Markt und damit von der jeweiligen Zahlungsbereitschaft der Abnehmer gesteuert. Damit aus nationaler Sicht neben der \u00f6konomischen Dimension auch die \u00f6kologische und die soziale Dimension angemessen ber\u00fccksichtigt werden, hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 eine Reihe von Zielen definiert. Die Umsetzung der Waldpolitik mit Zeithorizont 2020 und der Ressourcenpolitik Holz wird durch die aktuelle Frankenst\u00e4rke und deren Auswirkungen nicht fundamental infrage gestellt. Einzelne Zielsetzungen davon, wie beispielsweise das Aussch\u00f6pfen des Nutzungspotenzials der W\u00e4lder, k\u00f6nnen aber vor\u00fcbergehend beeintr\u00e4chtigt werden. Andere Zielsetzungen, wie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Forstbetriebe, stehen derzeit vor zus\u00e4tzlichen Herausforderungen. Bei den noch zu bestimmenden Massnahmen zur Umsetzung der Waldpolitik 2020 und der Weiterf\u00fchrung der Umsetzung der Ressourcenpolitik Holz (Aktionsplan Holz) ist grunds\u00e4tzlich zu bedenken, dass dem Bund nur ein beschr\u00e4nktes, wettbewerbsneutrales Instrumentenset zur Verf\u00fcgung steht (vgl. Art. 94 Abs. 1 BV; SR 101). </p><p>4. Die bestehenden Mittel des Bundes im Bereich Waldwirtschaft werden bereits vollumf\u00e4nglich ausgesch\u00f6pft, und es besteht kein finanzieller Spielraum. Mehrausgaben m\u00fcssten durch zus\u00e4tzliche Mittel abgedeckt werden. </p><p>Der Bundesrat ist bei der Ausarbeitung von Massnahmen f\u00fcr die Umsetzung der Waldpolitik 2020 daran, die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Waldwirtschaft zu pr\u00fcfen. Im Fokus steht die Sicherstellung des Zugangs zu den Holzressourcen. Dazu muss die Walderschliessung erhalten sowie an die aktuelle Technik angepasst werden (z. B. Strassenbreite und Tragf\u00e4higkeit f\u00fcr gr\u00f6ssere Maschinen). Die entsprechende F\u00f6rderung ausserhalb des Schutzwaldes w\u00fcrde eine Anpassung des Waldgesetztes (WaG; SR 921.0) und einen finanziellen Mehraufwand seitens Bund bedingen.</p><p>5. Der Werkstoff Holz weist in den meisten Bauanwendungen eine vorteilhafte \u00d6kobilanz auf, d. h., er ben\u00f6tigt weniger Energie in der Herstellung und verursacht die geringeren Umweltauswirkungen als viele andere Werkstoffe. Der Bund bef\u00fcrwortet und unterst\u00fctzt deshalb im Sinne des in der Verfassung verankerten Prinzips der Nachhaltigkeit (Art. 73 BV; SR 101) die Verwendung von Holz als \u00f6kologischen, nachwachsenden Rohstoff. </p><p>Der Bundesrat ist bereit zu pr\u00fcfen, ob im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen f\u00fcr Bundesbauten mindestens eine Projektvariante vorzulegen ist, die den nachwachsenden Rohstoff Holz angemessen ber\u00fccksichtigt.</p><p>Bereits heute ist die Qualit\u00e4t der Rohstoffquelle ein Kriterium: Beim Bund und bei den vom Bund subventionierten Projekten sollen nur diejenigen Angebote ber\u00fccksichtigt werden, die Holz und Holzprodukte aus nachweislich nachhaltig bewirtschafteten W\u00e4ldern enthalten. Dies ist in der Empfehlung zur Beschaffung von nachhaltig produziertem Holz (Empfehlung 2004/2) der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der \u00f6ffentlichen Bauherren, der Beschaffungskommission des Bundes sowie der Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren so festgehalten. </p><p>6. Die Wald- und Forstwirtschaft profitiert bereits heute von der Beg\u00fcnstigung nach Artikel\u00a011 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV, SR 641.811). F\u00fcr Fahrzeuge, die Rohholz transportieren, betr\u00e4gt die Abgabe bei ausschliesslichem Transport von Rohholz 75 Prozent des normalen Tarifs nach Artikel\u00a014 SVAV. Im Jahr 2010 profitierte die Branche von einer R\u00fcckerstattung von 5,33 Millionen Franken.</p><p>Dabei ist zu beachten, dass in- und ausl\u00e4ndische Fahrzeughalter gleich behandelt werden m\u00fcssen. W\u00fcrde die LSVA f\u00fcr die inl\u00e4ndische Waldwirtschaft und die Rohholzverarbeiter weiter verg\u00fcnstigt oder aufgehoben, m\u00fcssten die gleichen Bedingungen auch f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen Fahrzeughalter der gleichen Branche gelten. Die LSVA stellt somit f\u00fcr Waldwirtschaft und Rohholzverarbeiter grunds\u00e4tzlich kein Wettbewerbsnachteil gegen\u00fcber dem Ausland dar. Der Bundesrat erachtet daher weitergehende Sonderregelungen zugunsten einer spezifischen Branche als nicht angebracht (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Motion von Siebenthal 11.3956).</p><p>7. Die Kreditinstitute tragen die Verantwortung bez\u00fcglich Ausgestaltung und Gew\u00e4hrung von Krediten. Der Bundesrat gibt dazu keine Empfehlung ab.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1323388800000)\/","SubmittedBy":"Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni Sylvia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324425600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539519647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}