{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113984,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113984,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3984","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kartellgesetzrevision gegen unzul\u00e4ssige Preisdifferenzierungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Kartellgesetz mit einem Artikel zu unzul\u00e4ssigen Preisdifferenzierungen zu erg\u00e4nzen. Dabei soll der Grundsatz definiert werden, dass Unternehmen, die ihre Markenprodukte im Ausland zu tieferen Preisen vertreiben als in der Schweiz, sich unzul\u00e4ssig verhalten, wenn sie sich weigern, Unternehmen oder Konsumentinnen und Konsumenten aus der Schweiz \u00fcber die im Ausland gelegenen Vertriebsstellen zu den dort geltenden Preisen und Gesch\u00e4ftsbedingungen zu beliefern, oder wenn sie Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass Dritte auf Nachfrage hin in die Schweiz liefern k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Internationale Markenartikelanbieter operieren seit Jahren in der Schweiz im Vergleich mit ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten mit deutlich h\u00f6heren Gewinnmargen und zementieren so die Hochpreisinsel Schweiz, weil gleichzeitig der Einkauf \u00fcber ausl\u00e4ndische Lieferanten verhindert wird. Diese Gewinnmaximierung geht zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Preisdifferenzierungen sollen zwar auch mit der verlangten Gesetzes\u00e4nderung weiterhin von Land zu Land zul\u00e4ssig sein. Es ist aber wettbewerbswidrig, wenn im Fall von solchen Preisdifferenzierungen Nachfragende aus der Schweiz nicht ab den Verkaufsstellen im Ausland zu den dort geltenden Preisen und Bedingungen beliefert werden. Detailhandel und die in der Schweiz produzierenden Unternehmen sind darauf angewiesen, beim Einkauf von Handelswaren oder Produktionsmitteln aller Art nicht \"kartellistisch\" \u00fcberh\u00f6hte Preise zu bezahlen. Da es in der Praxis oft nicht m\u00f6glich ist, eine Abrede oder die Marktbeherrschung eines Unternehmens nachzuweisen, braucht es zur Erfassung von Preisdifferenzierungen eine Norm, die f\u00fcr die Anwendung weder eine Abrede noch ein marktbeherrschendes Unternehmen voraussetzt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat wendet sich gegen die Abschottung des schweizerischen Marktes durch Hersteller, die dank dieser Abschottung hier zulasten der schweizerischen Endkunden h\u00f6here Preise als im umgebenden Ausland durchsetzen. Er hat deshalb die Preis\u00fcberwachung und die Wettbewerbskommission mit je vier zus\u00e4tzlichen Stellen bis Ende 2013 personell verst\u00e4rkt, damit sie ihre bestehenden rechtlichen M\u00f6glichkeiten besser aussch\u00f6pfen k\u00f6nnen. Hinzu kommen zus\u00e4tzliche Mittel f\u00fcr eine verbesserte Konsumenteninformation (von 0,5 Millionen Franken f\u00fcr 2012) und eine gleichfalls bis Ende 2013 befristete zus\u00e4tzliche Stelle im B\u00fcro f\u00fcr Konsumentenfragen.</p><p>Er hat zus\u00e4tzlich eine Revision des Artikels 5 des Kartellgesetzes (KG) eingeleitet, die die rechtliche Durchsetzung von Querlieferungen in H\u00e4ndlernetzen wesentlich vereinfachen wird. Wenn Dritte (d. h. Wiederverk\u00e4ufer) auf Nachfrage hin nicht in die Schweiz liefern, weil der Hersteller sie in kartellrechtlich relevanter Weise davon abh\u00e4lt (Gebietsabschottung), so sollen solche Abreden unzul\u00e4ssig sein, es sei denn, sie lassen sich aus Gr\u00fcnden der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen. Ein Nachweis, dass diese Lieferverweigerung zus\u00e4tzlich auch noch den Wettbewerb erheblich beeintr\u00e4chtigt, wird nicht mehr zu erbringen sein.</p><p>Einer Konstellation, die die Motion anspricht, wird durch die eingeleitete Revision von Artikel\u00a05 KG folglich begegnet. Der Vorschlag des Bundesrates weicht insofern vom Motionstext und seiner Begr\u00fcndung ab, als auch Vertikalbindungen, die in der Festlegung von Fest- und Mindestpreisen bestehen oder eine absolute territoriale Exklusivit\u00e4t vorsehen, durch Effizienzgewinne gerechtfertigt werden k\u00f6nnen. Diese wird allerdings neu das Unternehmen nachzuweisen haben. Von einer generellen Sch\u00e4dlichkeit von Vertikalbindungen auch der genannten Art ist n\u00e4mlich nicht auszugehen, vielmehr bedarf es einer Beurteilung im Einzelfall.</p><p>In der Gesetzesrevision ist nicht vorgesehen, dass auch wirtschaftliche Einheiten im Ausland, die rechtlich zum Hersteller geh\u00f6ren, dazu gezwungen werden k\u00f6nnen, Bestellungen auszuf\u00fchren, die sie aus der Schweiz erreichen, und zwar zu den dort geltenden Preisen und Gesch\u00e4ftsbedingungen. Es ist Ausdruck der Wirtschaftsfreiheit, Abgabepreise an den Handel und/oder die Endkunden frei nach Kunden und Kundengruppen zu differenzieren. Eine rechtliche Pflicht, unterschiedliche Abgabepreise zu motivieren, erw\u00e4chst erst, wenn sich das Unternehmen in einer marktbeherrschenden Position befindet. In allen anderen Konstellationen kann der abnehmende H\u00e4ndler ausweichen. Dies kann auch bedeuten, dass der H\u00e4ndler zusammen mit einem andern Hersteller eine eigene Marke aufbauen muss. Auch dies belebt den Wettbewerb, wenn auch eher l\u00e4ngerfristig, daf\u00fcr oft tiefgreifender.</p><p>Der Bundesrat will folglich die Handlungsfreiheit des Herstellers hinsichtlich seiner Wirtschaftseinheiten nicht weiter einschr\u00e4nken, als dies das EU-Recht vornimmt. Auch die EU gew\u00e4hrt in selektiven Vertriebssystemen einen Anspruch auf die Ausf\u00fchrung von Bestellungen aus anderen Vertriebsgebieten.</p><p>Die in der Motion anvisierte Norm w\u00fcrde dagegen zu einer umfassenden grenz\u00fcberschreitenden Preisregulierung f\u00fchren, und die Wettbewerbsbeh\u00f6rde w\u00fcrde selbst in das Verh\u00e4ltnis der Mutter- zu ihren Tochtergesellschaften einzugreifen haben. Eine solch umfassende Eingreifkompetenz steht im Widerspruch zur international \u00fcblichen Wettbewerbskonzeption, und der Bundesrat erachtet sie deshalb als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1321401600000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363824000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492807077)\/","SubmissionDate":"\/Date(1317340800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4820,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}