{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114040,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114040,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4040","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stopp dem Lohndumping und dem Missbrauch bei Unterauftr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen so zu \u00e4ndern, dass das Lohndumping und der Missbrauch bei Unterauftr\u00e4gen wirksam bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnen. Das Beschaffungsrecht muss erg\u00e4nzt werden. Die Revision des Beschaffungsgesetzes ist dabei mit den laufenden Gesetzesrevisionen zu koordinieren.</p><p>Der Bundesrat pr\u00fcft zudem, gleichzeitig das Binnenmarktgesetz so zu \u00e4ndern, dass von der in dieser Motion verlangten Revision auch die Kantone und Gemeinden erfasst werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Begriff des \"Lohndumpings\" ist weder rechtlich noch \u00f6konomisch definiert. Er wurde im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung von flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr im Jahre 2002 verwendet. Nachfolgend wird Lohndumping so verstanden, dass verschiedene Elemente eine Rolle spielen k\u00f6nnen, namentlich die Unterschreitung von in allgemeinverbindlichen GAV oder Normalarbeitsvertr\u00e4gen festgelegten Mindestl\u00f6hnen. Der Begriff des \"Missbrauchs von Unterauftr\u00e4gen\" umfasst im nachfolgenden Verst\u00e4ndnis die Lohnunterbietungen durch Subunternehmer sowie die Problematik der sogenannten Scheinselbstst\u00e4ndigkeit.</p><p>Es bestehen bereits verschiedene Regelungen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Lohndumping oder missbr\u00e4uchlichen Unterauftr\u00e4gen:</p><p>Das \u00f6ffentliche Beschaffungsrecht regelt die Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge des Bundes. Beschaffungsstellen k\u00f6nnen Angebote mit aussergew\u00f6hnlich niedrigem Preis \u00fcberpr\u00fcfen, da sich ein geplantes Lohndumping oder missbr\u00e4uchliche Unterauftr\u00e4ge im Offertpreis niederschlagen k\u00f6nnten (Art. 25 Abs. 4 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, V\u00f6B, SR 172.056.11). Ein Angebot, bei welchem z. B. eine falsche Auskunft erteilt wurde, kann vom laufenden Verfahren ausgeschlossen werden, oder ein bereits erteilter Zuschlag kann entzogen werden (Art. 11 des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, B\u00f6B, SR 172.056.1). Lohndumping und der Missbrauch von Unterauftr\u00e4gen finden - wenn \u00fcberhaupt - erst w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Auftrages statt. Zum Zeitpunkt der Auswertung der Offerte (Anwendungsbereich B\u00f6B) ist durch die internen Fachleute im Bereich der nachgefragten Leistung nicht ersichtlich, ob w\u00e4hrend der sp\u00e4teren Ausf\u00fchrung eine Verletzung der Arbeitsbedingungen oder eines GAV stattfinden wird. Die Vertr\u00e4ge enthalten deshalb Konventionalstrafen, die f\u00e4llig werden, falls w\u00e4hrend der Vertragsabwicklung Lohndumping oder der Missbrauch von Unterauftr\u00e4gen festgestellt werden.</p><p>Die Kontrolle der Einhaltung und die Durchsetzung von Minimall\u00f6hnen in allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV) und die Sanktionierung bei Verst\u00f6ssen obliegen den parit\u00e4tischen Vollzugsorganen. Diese verf\u00fcgen \u00fcber die erforderlichen Fachkenntnisse. Das bereits heute aufwendige Beschaffungsverfahren und damit auch die Anbietenden werden so von Administrativ- bzw. Kontrollmassnahmen entlastet.</p><p>Erfolgen Lohndumping und Missbrauch bei Unterauftr\u00e4gen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, k\u00f6nnen Arbeitgeber von k\u00fcnftigen Auftr\u00e4gen der \u00f6ffentlichen Hand auf kommunaler, kantonaler und eidgen\u00f6ssischer Ebene ausgeschlossen werden (Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit, SR 822.41).</p><p>Mit den flankierenden Massnahmen wurden auch ausl\u00e4ndische Arbeitgeber zur Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz verpflichtet und Sanktionen bei Verst\u00f6ssen festgelegt (Art. 9 des Bundesgesetzes \u00fcber die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sog. Entsendegesetz, SR 823.20).</p><p>Das Anliegen der Motion zeigt auf, dass im Bereich des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens eine erh\u00f6hte Sensibilit\u00e4t bez\u00fcglich der Lohnunterbietungen im Zusammenhang mit Subunternehmerketten besteht. Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr dieses Anliegen. Er ist jedoch der Meinung, dass das Ph\u00e4nomen nicht nur gesondert f\u00fcr das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, sondern auf genereller Ebene betrachtet werden sollte. Der Bundesrat hat sich daher in seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2012 zum Postulat 11.4055 der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates (GPK-N) bereiterkl\u00e4rt, den Handlungsbedarf betreffend die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen in Subunternehmerketten zu pr\u00fcfen.</p><p>Damit die Effizienz bei der Pr\u00fcfung der Einhaltung der Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge bei \u00f6ffentlichen Beschaffungen weiter gesteigert werden kann, wird gegenw\u00e4rtig f\u00fcr Auftragsvergaben im Bereich Maler, Gipser und Ger\u00fcstbau ein entsprechendes Pilotprojekt durch das zust\u00e4ndige Berufsregister zusammen mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der \u00f6ffentlichen Bauherren (KB\u00d6B) vorbereitet.</p><p>Der Bundesrat hat \u00fcberdies am 2. M\u00e4rz 2012 die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit verabschiedet. Mit der Gesetzesrevision sollen vorhandene L\u00fccken im System der Sanktionen als Folge von Verst\u00f6ssen gegen die minimalen Arbeitsbedingungen geschlossen werden. Der Entwurf enth\u00e4lt eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Sanktionierung von Schweizer Arbeitgebern, welche die Minimall\u00f6hne in Normalarbeitsvertr\u00e4gen nicht einhalten. Zudem sollen die Sanktionsm\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung der Scheinselbstst\u00e4ndigkeit bei grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungen sowie bei Verst\u00f6ssen gegen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rte GAV verbessert werden. Die Botschaft wird dem Parlament im Fr\u00fchjahr 2012 vorgelegt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der geplanten Gesetzgebung die Bek\u00e4mpfung von Missbr\u00e4uchen bei Unterauftr\u00e4gen bereits verbessert werden kann. Im Weiteren will er die Ergebnisse des erw\u00e4hnten Pilotprojekts abwarten. Im Rahmen der Pr\u00fcfung infolge des erw\u00e4hnten Postulates der GPK-N wird sich zudem zeigen, ob weiter gehende Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Lohnunterbietungen in Subunternehmerketten, etwa in Bezug auf die Kontrolle und den Vollzug, angezeigt sind. In diese Pr\u00fcfung soll das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen ebenfalls einbezogen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1330646400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338336000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690556797290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1320710400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}