{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4058","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eigene Grenzkontrollen bei mangelhafter Umsetzung von Schengen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die fehlende Umsetzung von Schengen/Dublin durch Staaten wie Italien oder Griechenland verletzt und gef\u00e4hrdet diese Vertr\u00e4ge. Ein Beispiel: Tausende Fl\u00fcchtlinge kamen durch die Unruhen in Nordafrika auf Lampedusa an, wo die Auffanglager schnell \u00fcberf\u00fcllt waren. Daraufhin stellte die Regierung in Rom den Asylsuchenden missbr\u00e4uchlich Schengen-Visa aus, womit die Fl\u00fcchtlinge \u00fcber Italien in die Schweiz und nach Frankreich gelangten und das Tessin und Genf vor immense Probleme stellten.</p><p>K\u00fcrzlich hat der EU-Innenministerrat eine Kommission beauftragt, eine neue Regelung auszuarbeiten, welche Schengen-Mitgliedern eine befristete nationale Grenzkontrolle erm\u00f6glicht. Die Kommission schl\u00e4gt eine Klausel vor, mit der solche Grenzkontrollen neu eigenst\u00e4ndig f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf Tagen verh\u00e4ngt werden d\u00fcrfen. Jede Verl\u00e4ngerung der Grenzkontrolle muss von Br\u00fcssel genehmigt werden. Diese Zentralisierung wird von Deutschland, Frankreich und Spanien als Einschnitt in die nationale Souver\u00e4nit\u00e4t kritisiert.</p><p>F\u00fcr die FDP ist klar, die innere Sicherheit der Schweiz hat oberste Priorit\u00e4t. Wird Schengen/Dublin von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt, muss die Schweiz jederzeit eigenst\u00e4ndig Grenzkontrollen durchf\u00fchren k\u00f6nnen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Langfristiges Ziel ist die korrekte Umsetzung von Schengen/Dublin. Ist er bereit, sich daf\u00fcr einzusetzen, damit eine Sonderklausel aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Staaten k\u00fcnftig nicht eingesetzt werden muss?</p><p>2. Ist er bereit, sich f\u00fcr die Erarbeitung einer schwarzen Liste einzusetzen, auf der Mitgliedstaaten, die Schengen/Dublin nicht umsetzen, aufgef\u00fchrt werden? Auf diese k\u00f6nnte in einem weiteren Schritt eine Sonderklausel angewendet werden.</p><p>3. Ist er bereit, sich im Schengen-Ausschuss f\u00fcr die rasche Einf\u00fchrung und Inkraftsetzung einer sinnvollen Klausel einzusetzen?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit eine solche Klausel umgehend auf Italien angewendet wird, so dass Personen mit von Italien missbr\u00e4uchlich ausgestellten Schengen-Visa nicht mehr in die Schweiz einreisen d\u00fcrfen?</p><p>5. Engagiert sich der Bundesrat im Schengen-Ausschuss zusammen mit Deutschland, Frankreich und Spanien, dass eine neue Klausel nicht zu einer weiteren Zentralisierung in Br\u00fcssel beim Migrationsrecht f\u00fchrt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen des Abschlusses eines Abkommens mit Tunesien stellte Italien den zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 5. April 2011 eingereisten nordafrikanischen Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrgern auf sechs Monate beschr\u00e4nkte nationale Aufenthaltstitel aus (in der Zwischenzeit wurde die G\u00fcltigkeit dieser Aufenthaltstitel um sechs Monate verl\u00e4ngert). F\u00fcr die vor oder nach diesem Zeitpunkt Eingereisten besteht diese M\u00f6glichkeit nicht; auf der Basis des erw\u00e4hnten Abkommens sollen diese nordafrikanischen Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger in einem vereinfachten Verfahren von Tunesien zur\u00fcckgenommen werden. Die Erteilung nationaler Aufenthaltstitel ist im Schengen-Besitzstand nicht geregelt und erfolgt nach nationalem Recht. Nationale Aufenthaltstitel berechtigen Drittstaatenangeh\u00f6rige grunds\u00e4tzlich zur visumsfreien Reise im Schengen-Raum ausserhalb des Aufenthaltsstaates f\u00fcr eine maximale Dauer von drei Monaten pro Halbjahr.</p><p>Ein Schengen-Staat kann heute gest\u00fctzt auf Artikel\u00a023 bis 31 des Schengener Grenzkodex (Verordnung, EG, Nr. 562/2006) im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit f\u00fcr einen Zeitraum von maximal 30 Tagen (oder f\u00fcr die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung) Binnengrenzkontrollen wiedereinf\u00fchren. Er unterliegt dabei einer Pflicht zur Konsultation der \u00fcbrigen Schengen-Staaten und der Europ\u00e4ischen Kommission. In Situationen, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist, k\u00f6nnen Binnengrenzkontrollen auch ohne vorherige Konsultation wieder eingef\u00fchrt werden. Die anderen Schengen-Staaten und die Europ\u00e4ische Kommission sind in diesem Fall unverz\u00fcglich zu informieren.</p><p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 16. September 2011 eine Revision dieser Bestimmungen vorgeschlagen. Danach soll in Zukunft ein Schengen-Staat, der f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum Binnengrenzkontrollen wieder einf\u00fchren m\u00f6chte, einen Antrag an die Europ\u00e4ische Kommission richten. Diese unterbreitet den Schengen-Staaten einen konkreten Vorschlag \u00fcber die Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen; die EU-Mitgliedstaaten entscheiden anschliessend im Rahmen eines Komitologie-Verfahrens \u00fcber den Kommissionsvorschlag. In Situationen, die ein sofortiges Handeln erfordern, soll nach Vorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission jeder Schengen-Staat weiterhin autonom Binnengrenzkontrollen wieder einf\u00fchren k\u00f6nnen. Diese M\u00f6glichkeit soll jedoch auf einen Zeitraum von f\u00fcnf Tagen beschr\u00e4nkt werden. \u00dcber eine allf\u00e4llige Verl\u00e4ngerung einer derartigen Sofortmassnahme w\u00fcrde die Europ\u00e4ische Kommission alleine entscheiden. Werden schliesslich im Rahmen einer Evaluation (in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden stattfindende \u00dcberpr\u00fcfung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch die Schengen-Staaten) bei einem Schengen-Staat schwerwiegende M\u00e4ngel bei den Aussengrenzkontrollen festgestellt, soll es in Zukunft auch m\u00f6glich sein, an den gemeinsamen Grenzen mit dem betreffenden Schengen-Staat vor\u00fcbergehend Grenzkontrollen wieder einzuf\u00fchren. Voraussetzung f\u00fcr eine solche Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen w\u00e4re, dass die M\u00e4ngel bei den Aussengrenzkontrollen zu einer ernsthaften Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit der Schengen-Staaten f\u00fchren.</p><p>Frage 5: Aus Sicht des Bundesrates ist das von der Europ\u00e4ischen Kommission vorgeschlagene gemeinsame, koordinierte Verfahren auf EU-Ebene zur Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen nicht angezeigt. Dies ist im \u00dcbrigen auch die Meinung der Mehrheit der Mitgliedstaaten. Die Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit ist eine nationale Kernverantwortung der Schengen-Staaten. Zudem liegen die notwendigen Informationen \u00fcber Bedrohungslagen und verf\u00fcgbare Ressourcen im Bereich der \u00f6ffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit bei den Schengen-Staaten selbst; diese sind entsprechend besser in der Lage, geeignete Massnahmen in diesem Bereich zu bestimmen und umzusetzen. Die Schweiz hat sich in dieser Hinsicht erstmals am Rat der Justiz- und Innenminister vom 22. September 2011 ge\u00e4ussert und ihre diesbez\u00fcgliche Position seither bereits mehrfach bekr\u00e4ftigt.</p><p>Frage 4: Wie vorstehend erw\u00e4hnt, erfolgte die Ausstellung von Aufenthaltstiteln an nordafrikanische Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger durch Italien im Rahmen von dessen nationalen Zust\u00e4ndigkeiten. Es liegt diesbez\u00fcglich also keine Verletzung von Schengen-Recht seitens Italiens vor. Die Schweiz kann Personen mit italienischer Aufenthaltsbewilligung die Einreise in die Schweiz nur verweigern, wenn diese nicht alle Voraussetzungen f\u00fcr Reisen im Schengen-Raum erf\u00fcllen. Die Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen gegen\u00fcber einem Schengen-Staat w\u00e4re nur im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit f\u00fcr die Schweiz m\u00f6glich. Die erw\u00e4hnte Ausstellung von Aufenthaltstiteln durch Italien hatte keine solchen Konsequenzen.</p><p>Fragen 1 bis 3: Der Bundesrat geht mit den Interpellanten einig, dass die korrekte Umsetzung des Schengen-Besitzstands, insbesondere der Bestimmungen \u00fcber die Kontrollen an den Aussengrenzen, f\u00fcr das Funktionieren des Schengener Systems essentiell ist. Die Schweiz engagiert sich deshalb bereits im Rahmen der bestehenden M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine korrekte Umsetzung derselben. So stellt sie regelm\u00e4ssig Expertinnen und Experten f\u00fcr die Evaluationen der Schengen-Staaten zur Verf\u00fcgung und beteiligt sich aktiv an den Diskussionen in den f\u00fcr die Behandlung der Evaluationsberichte zust\u00e4ndigen EU-Ratsarbeitsgruppen, insbesondere der Arbeitsgruppe \"Schengen-Evaluation\". Sie beteiligt sich des Weiteren bei der Unterst\u00fctzung von Schengen-Staaten, die darauf angewiesen sind; dies insbesondere \u00fcber ihre Beitr\u00e4ge an den EU-Aussengrenzenfonds und \u00fcber die Teilnahme an Frontex-Operationen. Im Rahmen der aktuellen Revision des Schengener Grenzkodex bef\u00fcrwortet der Bundesrat zudem den Ausbau der M\u00f6glichkeiten zur Unterst\u00fctzung von Schengen-Staaten, deren Aussengrenzkontrollen schwerwiegende M\u00e4ngel aufweisen. Damit w\u00fcrden die Einflussm\u00f6glichkeiten der Schengen-Staaten auf die korrekte Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch die anderen Schengen-Staaten in diesem besonders sensitiven Bereich erh\u00f6ht. Zudem w\u00fcrde ein Anreiz f\u00fcr den s\u00e4umigen Schengen-Staat geschaffen, die Situation an den Aussengrenzen zu verbessern, wodurch der Schutz der Aussengrenzen gest\u00e4rkt w\u00fcrde.</p><p>Erst wenn diese Unterst\u00fctzungsmassnahmen zu keinem Ergebnis f\u00fchren w\u00fcrden und aus der Situation eine Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit resultieren w\u00fcrde, sollten auch Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zum s\u00e4umigen Schengen-Staat wieder eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. In dem Sinn unterst\u00fctzt der Bundesrat den erw\u00e4hnten Vorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission, im Rahmen des Evaluationsverfahrens als Ultima Ratio auch Binnengrenzkontrollen an der Grenze zum betreffenden Schengen-Staat wieder einf\u00fchren zu k\u00f6nnen, wenn bei diesem schwerwiegende M\u00e4ngel bei der Aussengrenzkontrolle festgestellt w\u00fcrden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1329264000000)\/","SubmittedBy":"Fluri Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550198997)\/","SubmissionDate":"\/Date(1323302400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}