{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4093","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anpassung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens. Faire L\u00f6hne f\u00fcr die Reinigungsbranche","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Lohnentwicklung in der Reinigungsbranche bei Unternehmen, welche f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand t\u00e4tig sind?</p><p>2. Bieten die geltenden Regeln des Beschaffungswesens die Garantie, dass das Lohnniveau in der Reinigungsbranche nicht nach unten gedr\u00fcckt wird?</p><p>3. Wie kann daf\u00fcr gesorgt werden, dass die Branchenl\u00f6hne nicht auf das Niveau der GAV-Mindestl\u00f6hne gedr\u00fcckt werden?</p><p>4. Was k\u00f6nnte unternommen werden, damit Reinigungsfirmen, welche auf die Qualit\u00e4t der Leistung und der Arbeitsbedingungen setzen, bei \u00f6ffentlichen Submissionen nicht benachteiligt werden?</p><p>5. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern f\u00fcr die Reinigungsauftr\u00e4ge des Bundes h\u00f6here Qualit\u00e4tsstandards einzuf\u00fchren?</p><p>6. Ist er bereit, die Dauer der Reinigungsauftr\u00e4ge des Bundes zu erh\u00f6hen?</p>","ReasonText":"<p>In der Reinigungsbranche herrscht ein starker Wettbewerb. Trotz eines AVE-GAV mit Mindestl\u00f6hnen gelten Reinigungsmitarbeitende in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung oft als Tieflohnarbeiter. Viele Reinigungsunternehmen, die sich nicht nur an die Vorschriften des GAV halten, sondern sogar h\u00f6here Sal\u00e4re als die Mindestl\u00f6hne zahlen, um ihren Mitarbeitenden faire Arbeitsbedingungen zu erm\u00f6glichen, sind bei \u00f6ffentlichen Submissionen nicht konkurrenzf\u00e4hig.</p><p>Ihre Mitbewerber zahlen ihren Angestellten nur den vom GAV vorgeschriebenen Mindestlohn, Kriterien wie z. B. die Berufserfahrung werden dabei nicht ber\u00fccksichtigt. Entsprechend haben diese Mitbewerber einen h\u00f6heren Turnover beim Personal. Zwar verhalten sich diese Unternehmen gesetzeskonform, jedoch besteht unfairer Wettbewerb: Jene Unternehmen, die ihrem Personal bessere L\u00f6hne zahlen und folglich h\u00f6here Preise f\u00fcr ihre Dienstleistungen verlangen m\u00fcssen, sind benachteiligt. Bei \u00f6ffentlichen Submissionsverfahren wird der Preis immer noch st\u00e4rker gewichtet als die Leistung.</p><p>Heute sind Reinigungsauftr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand oft nur auf zwei Jahre beschr\u00e4nkt und werden dann wieder neu ausgeschrieben. Dies f\u00f6rdert den Personalwechsel und bietet Firmen die M\u00f6glichkeit, die L\u00f6hne auf das GAV-Mindestlohnniveau zu senken. Hier w\u00e4re es n\u00f6tig, zeitlich auf mindestens drei Jahre angelegte Reinigungsauftr\u00e4ge vorzuschreiben. Zus\u00e4tzlich ben\u00f6tigt das Submissionsverfahren verbindliche Qualit\u00e4tsstandards wie beispielsweise die Submissions-Standards des Branchenverbandes Allpura, die f\u00fcr mehr Transparenz und faire Arbeitsbedingungen im Vergabeverfahren sorgen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorweg ist zu unterscheiden, ob Reinigungsleistungen extern ausgeschrieben werden oder von bundesinternem Reinigungspersonal erbracht werden. Dieses untersteht dem Bundespersonalrecht, das h\u00f6here L\u00f6hne als die im GAV f\u00fcr die Reinigungsbranche vorgeschriebenen vorsieht. Reinigungsleistungen werden einerseits vor allem dann intern erbracht, wenn hierf\u00fcr Sicherheits-, Verf\u00fcgbarkeits- oder Vertraulichkeitsgr\u00fcnde bestehen. Andererseits erfolgt die Reinigung bei der zivilen Bundesverwaltung auf dem Platz Bern grunds\u00e4tzlich durch bundesinternes Personal. Dabei wird auch eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern gepflegt.</p><p>Die Reinigung richtet sich nach Geb\u00e4udereinigungskonzepten der Bundesverwaltung, die den markt\u00fcblichen Erkenntnissen bez\u00fcglich Reinigungstechnik und Reinigungsstandards entsprechen. Die Konzepte nehmen R\u00fccksicht auf die unterschiedlichen Bed\u00fcrfnisse der Nutzer.</p><p>Werden Reinigungsleistungen extern ausgeschrieben, erfolgt dies unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens. Dabei werden Anbietende, welche die Arbeitsbedingungen nicht einhalten, von vornherein ausgeschlossen (Art. 8 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, B\u00f6B; SR 172.056.1). Als Arbeitsbedingungen gelten gem\u00e4ss Beschaffungsrecht die Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge bzw. Normalarbeitsvertr\u00e4ge und, wo diese fehlen, die tats\u00e4chlichen orts- und branchen\u00fcblichen Arbeitsbedingungen (Art. 7 Abs. 1 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, V\u00f6B; SR 172.056.11). F\u00fcr die Reinigungsbranche gibt es einen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertrag f\u00fcr die Deutschschweiz und einen f\u00fcr die Westschweiz. Diese allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge sehen verbindliche Mindestl\u00f6hne f\u00fcr das Reinigungspersonal vor.</p><p>Erh\u00e4lt die Beschaffungsstelle ein Angebot, dessen Preis im Vergleich zu den anderen Angeboten aussergew\u00f6hnlich niedrig ist, kann sie bei den Anbietenden Erkundigungen einziehen, ob die Arbeitsbedingungen eingehalten werden (Art. 25 Abs. 4 V\u00f6B). Unter den Anbietenden, welche diese Vorgaben einhalten, erh\u00e4lt das wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot den Zuschlag (Art. 21 B\u00f6B). Dieses wird aufgrund unterschiedlicher Kriterien ermittelt, wobei der Preis nur eines von mehreren ist. So wird die Qualit\u00e4t der Leistung beispielsweise anhand der zu dokumentierenden Qualit\u00e4tssicherung oder anhand von Referenzobjekten abgefragt und bewertet. Was die Vertragsdauer anbelangt, so h\u00e4lt die V\u00f6B seit dem 1. Januar 2010 explizit fest, dass ein Vertrag grunds\u00e4tzlich f\u00fcr h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre abgeschlossen werden darf (Art. 15a). Da ein l\u00e4ngerfristiger Vertrag auch im Interesse der Auftraggeberin liegt, werden in der Praxis in der Regel vierj\u00e4hrige Vertr\u00e4ge mit der Option auf eine einj\u00e4hrige Verl\u00e4ngerung abgeschlossen.</p><p>Die gestellten Fragen kann der Bundesrat daher wie folgt beantworten:</p><p>1. Ein Vergleich der Offerten f\u00fcr Reinigungsleistungen auf dem Platz Bern zeigt, dass alle Anbietenden sehr \u00e4hnliche Stundenans\u00e4tze offerieren. Da die Lohnkosten nur einen Teil dieser Ans\u00e4tze ausmachen, kann der Bundesrat die L\u00f6hne bei Unternehmen in der Reinigungsbranche, welche f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand t\u00e4tig sind, nicht beurteilen.</p><p>2. Aufgrund der Tatsache, dass die Einhaltung der Arbeitsbedingungen die Voraussetzung f\u00fcr die Arbeitsvergabe bildet, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die geltenden Regeln des Beschaffungswesens f\u00fcr die Reinigungsbranche die gew\u00fcnschte Garantie bieten.</p><p>3. Die \u00f6ffentliche Hand ist bei ihren Auftragsvergaben an die Vorschriften des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens gebunden. Der Preis ist nur ein Kriterium, welches f\u00fcr den Zuschlag massgebend ist. Daneben spielt die Qualit\u00e4t der Leistung eine wichtige Rolle. Die Beschaffungsstellen sind gesetzlich verpflichtet, das wirtschaftlich g\u00fcnstigste (und nicht das billigste) Angebot zu ber\u00fccksichtigen. Voraussetzung ist dabei die Eignung des Anbieters; diese beinhaltet u. a. die Einhaltung der Arbeitsbedingungen.</p><p>4. Die Qualit\u00e4t der Leistung ist eines der Kriterien, welches f\u00fcr die Wahl des Angebotes, das den Zuschlag erh\u00e4lt, entscheidend ist. Die Gew\u00e4hrleistung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen ist sogar Voraussetzung f\u00fcr die Auftragsvergabe. Daher sieht der Bundesrat keine Benachteiligung von Anbietenden, welche bei ihren Offerten auf die genannten beiden Aspekte achten.</p><p>5. Die Geb\u00e4udereinigungskonzepte der Bundesverwaltung werden periodisch aktualisiert. Sie tragen insbesondere den vielf\u00e4ltigen Bed\u00fcrfnissen der unterschiedlichen Benutzer und Geb\u00e4ude Rechnung und haben sich bew\u00e4hrt. Daher besteht kein Bedarf, einen h\u00f6heren Qualit\u00e4tsstandard einzuf\u00fchren.</p><p>6. Reinigungsvertr\u00e4ge werden bereits f\u00fcr vier bis f\u00fcnf Jahre abgeschlossen.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist der Bundesrat der Auffassung, dass es bei Bedarf Sache der Sozialpartner ist, das Mindestlohnniveau zu diskutieren und gegebenenfalls im GAV zu erh\u00f6hen. Aufgabe der \u00f6ffentlichen Hand ist es dann daf\u00fcr zu sorgen, dass bei der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge die (von den Sozialpartnern ausgehandelten) Arbeitsbedingungen eingehalten werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1328054400000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493331440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324425600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}