{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114117,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114117,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4117","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr ein Verbot der Telefonwerbung durch Krankenversicherer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Da die vom Parlament und sp\u00e4ter vom Bundesrat unternommenen Versuche, die Telefonwerbung bei der Krankenversicherung einzuschr\u00e4nken, nicht gefruchtet haben, hat Sant\u00e9suisse mit seinen Mitgliedern eine Vereinbarung getroffen, die das Problem durch Selbstkontrolle l\u00f6sen soll. </p><p>Mehr als sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung zeigt sich jedoch, dass die Telefonwerbung nicht zur\u00fcckgegangen ist!</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die n\u00f6tigen rechtlichen Grundlagen f\u00fcr ein Verbot dieser kostspieligen Machenschaften auszuarbeiten, die die Versicherten ver\u00e4rgern und oftmals unter Druck setzen.</p>","ReasonText":"<p>Die Vereinbarung von Sant\u00e9suisse ist am 1. Juni 2011 in Kraft getreten. Nun, mehr als sechs Monate sp\u00e4ter, haben 70 Prozent der Befragten in einer Umfrage von Comparis.ch (erschienen am 18. Dezember 2011) angegeben, telefonisch angefragt worden zu sein, ob sie nicht ihre Grundversicherung wechseln wollen. 31 Prozent sind gleich oft wie im letzten Jahr kontaktiert worden, 28 Prozent h\u00e4ufiger und 21 Prozent weniger oft! Die Ineffizienz des Selbstkontrollmechanismus liegt somit auf der Hand!</p><p>Gem\u00e4ss der von den Sant\u00e9suisse-Mitgliedern unterzeichneten Vereinbarung d\u00fcrfen Kunden und Kundinnen nur f\u00fcr Zusatzversicherungen telefonisch angeworben werden und nur, falls sie dies w\u00fcnschen. Ehemalige Kunden und Kundinnen d\u00fcrfen bis f\u00fcnf Jahre nach Vertragsauslauf telefonisch kontaktiert werden. </p><p>Wird gegen die Vereinbarung verstossen, so k\u00f6nnen die Versicherten dies Sant\u00e9suisse melden, indem sie ein Formular ausf\u00fcllen, das auf der Internetseite von Sant\u00e9suisse verf\u00fcgbar ist, eine zugegebenermassen ziemlich abschreckende Methode, die bis heute auch kaum genutzt worden ist!</p><p>Laut Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des EDI im Dezember 2011, kostet die Telefonwerbung j\u00e4hrlich zwischen 60 und 100 Millionen Franken. Zudem ist die Telefonwerbung ein \u00c4rgernis f\u00fcr viele Versicherte, die oft nicht in der Lage sind, sich im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen das Telefonmarketing zu sch\u00fctzen. </p><p>Aus all diesen Gr\u00fcnden ist es dringend n\u00f6tig, dass der Bundesrat Massnahmen trifft, die ein Verbot der Telefonwerbung bei der Krankenversicherung vorsehen, sei dies auf dem Verordnungsweg oder durch die Aufnahme von zwingenden Bestimmungen im Entwurf zur \u00c4nderung des KVG, der 2012 vorgelegt werden soll.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Telefonwerbung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wurde im Zusammenhang mit dem Entwurf \u00fcber die Massnahmen zur Eind\u00e4mmung der Kostenentwicklung intensiv diskutiert (09.053). Die Bestimmung, der beide R\u00e4te zugestimmt hatten, sah vor, die Finanzierung der Telefonwerbung zu verbieten. Der Gesetzesentwurf wurde vom Parlament am 1. Oktober 2010 abgelehnt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es trotz des Scheiterns der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Parlament als n\u00f6tig, die Frage der Versicherungsvermittler zu regeln. Der Dachverband Sant\u00e9suisse hat mit den Krankenversicherern eine einvernehmliche L\u00f6sung ausgehandelt, bei der sich die Versicherer insbesondere verpflichten, ohne vorg\u00e4ngige Einwilligung des Versicherten weder selber noch durch Beauftragung Dritter Telefonwerbung durchzuf\u00fchren und die Telefonwerbung nicht mit Mitteln aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu finanzieren.</p><p>Ein absolutes Verbot der Telefonwerbung m\u00fcsste in einem Gesetz und nicht in einer Verordnung verankert werden. Doch die Kontrolle der Einhaltung eines solchen Verbots w\u00fcrde sich aufgrund der Anzahl und der Vielfalt der Vermittler sowie ihrer Vorgehensart (ohne Mandat, gleichzeitige Werbung f\u00fcr die soziale Krankenversicherung und die Zusatzversicherungen, unterdr\u00fcckte Telefonnummern) schwierig gestalten. Ferner ist festzuhalten, dass Vermittler, die ausschliesslich im Bereich der sozialen Krankenversicherung t\u00e4tig sind, nicht der Aufsicht durch die Finma oder durch eine andere Beh\u00f6rde unterstehen. Zudem k\u00f6nnte es sich als komplex erweisen, die Machenschaften eines unabh\u00e4ngigen Maklers (der vertraglich nicht an einen Versicher gebunden ist) zu sanktionieren. </p><p>In Anbetracht der Bedeutung dieses Themas schl\u00e4gt der Bundesrat jedoch vor, im Entwurf des Gesetzes betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung, der am 15. Februar 2012 zuhanden des Parlamentes verabschiedet worden ist, eine Bestimmung zu verankern, die es dem Bundesrat erlaubt, die Entsch\u00e4digung der Vermittler und die Werbeausgaben zu regeln. Der Bundesrat ist bereit, auf Basis dieser k\u00fcnftigen Rechtsgrundlage zu handeln, falls die Problematik nicht mittels Vereinbarung unter den Krankenversicherern hinreichend geregelt werden kann. </p><p>Im Zusammenhang mit den Bel\u00e4stigungen durch die Makler sei daran erinnert, dass die Versicherten, die keine Werbeanrufe w\u00fcnschen, im Telefonbuch neben ihrem Namen einen entsprechenden Stern eintragen lassen k\u00f6nnen. Gem\u00e4ss dem revidierten Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241), das am 1. April 2012 in Kraft tritt, handelt unlauter, wer diesen Eintrag nicht beachtet (Art. 3 Abs. 1 Bst. u revidiertes UWG). Ein vors\u00e4tzlicher Verstoss gegen diese gesetzliche Bestimmung ist auf Antrag strafrechtlich verfolgbar (Art. 23 UWG). Das revidierte UWG legt zudem fest, dass auch der Bund klagen kann, wenn er es zum Schutz des \u00f6ffentlichen Interesses als n\u00f6tig erachtet (Art. 10 Abs. 3 des revidierten UWG).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1330646400000)\/","SubmittedBy":"Maire Jacques-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395187200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556846753)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324512000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}