{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20114130,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20114130,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.4130","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die Abgeltungssteuer mit anderen hohen Rechtsg\u00fctern vereinbar?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz unterzeichnete am 21. September 2011 in Berlin und am 6. Oktober 2011 in London je ein bilaterales Steuerabkommen. Deutsche und britische Steuerhinterzieher sollen ihre auf Schweizer Konten deponierten undeklarierten Verm\u00f6genswerte legalisieren k\u00f6nnen, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. K\u00fcnftige Kapitalertr\u00e4ge und -gewinne deutscher bzw. britischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erl\u00f6s die Schweiz an die deutschen bzw. britischen Beh\u00f6rden \u00fcberweist. Zentrale Fragen sind bisher nicht gekl\u00e4rt: </p><p>1. Warum ist es f\u00fcr den Bundesrat so wichtig, dass Steuerhinterzieher und ihre Gehilfen die Anonymit\u00e4t wahren und damit straflos bleiben k\u00f6nnen? Wie ist die Amnestieklausel (Art. 17 des Abkommens mit Deutschland) mit dem von der Schweiz hochgehaltenen Kampf gegen Straflosigkeit vereinbar?</p><p>2. Steuerehrliche versteuern nicht bloss ihre Verm\u00f6gen, sondern auch ihre Einkommen. Wie garantiert der Bundesrat, dass die Abkommen nicht bisherige und zuk\u00fcnftige Steuerhinterzieher gegen\u00fcber Steuerehrlichen bevorteilen? </p><p>3. Artikel\u00a031 des Abkommens mit Deutschland und Artikel\u00a032 des Abkommens mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich formulieren hohe Anforderungen an die Amtshilfe in Steuersachen (Identifikation, hohe Trefferquote als Voraussetzung f\u00fcr weitere Auskunftsbegehren, maximale Anzahl Gesuche 500 pro Jahr usw.). Diese Kontingente sind l\u00e4cherlich niedrig, hat die Schweiz den USA doch auf einen Schlag fast 5000 Datens\u00e4tze ausgeh\u00e4ndigt. Zudem sieht Artikel\u00a026 des OECD-Musterabkommens keine solchen Beschr\u00e4nkungen vor. Bahnt sich ein neuer Konflikt mit der OECD an?</p><p>4. Wie steht es mit der Gegenseitigkeit? Wie werden Schweizer Steuerhinterzieher erfasst, die undeklarierte Verm\u00f6genswerte in Deutschland, in Grossbritannien oder einer britischen Steueroase (Virgin Islands usw.) deponiert haben?</p><p>5. Worin besteht die Rechtsgrundlage, dass die Schweiz und Deutschland den im Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU vereinbarten Steuersatz von 35 Prozent auf Zinsertr\u00e4ge auf 26 Prozent senken? Wie wird diese Ungleichbehandlung von der Europ\u00e4ischen Kommission beurteilt? Droht eine Klage vor dem EuGH?</p><p>6. Erfordert die einseitige Privilegierung ausl\u00e4ndischer Steuerhinterzieher gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Steuerehrlichen mit deklarierten Verm\u00f6genswerten auf Schweizer Konten eine Verfassungs\u00e4nderung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat in seinem Bericht \"Strategische Stossrichtungen f\u00fcr die Finanzmarktpolitik der Schweiz\" festgehalten, dass sich der Finanzplatz auf die Verwaltung versteuerter Verm\u00f6genswerte konzentrieren soll. Bei der Umsetzung dieser Strategie soll das berechtigte Anliegen der Partnerstaaten auf Besteuerung ihrer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ebenso erf\u00fcllt werden wie jenes des Schutzes der Privatsph\u00e4re von Bankkunden in der Schweiz. Mit der in den Quellensteuerabkommen mit Deutschland und dem Vereinigten K\u00f6nigreich vereinbarten Vergangenheitsregularisierung soll ein Schlussstrich gezogen werden. Den Steuerpflichtigen dieser Partnerstaaten soll eine Br\u00fccke in die Steuerehrlichkeit gebaut werden, indem sie durch Leistung der Einmalzahlung oder Einwilligung in die Offenlegung ihre steuerliche Situation in Bezug auf in der Schweiz verbuchte Verm\u00f6genswerte regularisieren k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund entf\u00e4llt das Interesse an einer Strafverfolgung in den Partnerstaaten.</p><p>2. Die Einmalzahlung f\u00fcr die Regularisierung der Vergangenheit wird pauschal berechnet. Die Formel zur Berechnung des Steuerbetrages enth\u00e4lt zwei Komponenten (Kapital und Kapitaleink\u00fcnfte), die entsprechend der durchschnittlichen Aufteilung auf einem Konto oder Depot gewichtet werden. Wie attraktiv die Leistung der Einmalzahlung ist, beurteilt sich f\u00fcr jeden einzelnen Steuerpflichtigen unterschiedlich. Bei einer effektiven Steuerbelastung von 19 Prozent bis 34 Prozent des Kapitals liegt jedoch keine generelle Bevorzugung von Steuerhinterziehern vor. In Zukunft werden s\u00e4mtliche Kapitaleink\u00fcnfte von den Abkommen erfasst und zu den im Ans\u00e4ssigkeitsstaat festgelegten Steuers\u00e4tzen besteuert. Weder Deutschland noch das Vereinigte K\u00f6nigreich kennen eine Verm\u00f6genssteuer. Es konnte somit in den Abkommen ein System vereinbart werden, bei dem der Entscheid zur Verm\u00f6gensanlage in der Schweiz nicht aufgrund steuerlicher \u00dcberlegungen erfolgen soll (\"level playing field\").</p><p>3. Der Sicherungsmechanismus der Artikel\u00a031 (Abkommen mit Deutschland) und 32 (Abkommen mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich) stellt eine glaubw\u00fcrdige Massnahme gegen neue unversteuerte Gelder dar. Er ersetzt die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 26 des OECD-Musterabkommens) nicht und schr\u00e4nkt diese auch in keiner Weise ein.</p><p>4. Beide Abkommen enthalten eine Reziprozit\u00e4tsverpflichtung. Diese ist in Form eines Optionsrechts gestaltet. Die Schweiz kann zum Zweck der Sicherung der Besteuerung von Kapitalertr\u00e4gen, die in der Schweiz ans\u00e4ssige Personen bei Zahlstellen in Deutschland oder im Vereinigten K\u00f6nigreich erzielen, von Deutschland bzw. vom Vereinigten K\u00f6nigreich die Einf\u00fchrung entsprechender Massnahmen verlangen. Anl\u00e4sslich der \u00dcbernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen am 13. M\u00e4rz 2009 wurde entschieden, dass die Zugriffsm\u00f6glichkeiten der schweizerischen Steuerbeh\u00f6rden auf Bankdaten im internen Recht mit diesem Entscheid nicht ge\u00e4ndert werden. Angesichts der ver\u00e4nderten Ausgangslage wird eine \u00dcberpr\u00fcfung und gegebenenfalls Anpassung der diesbez\u00fcglichen aktuellen Regelung verlangt. Die mit Deutschland und dem Vereinigten K\u00f6nigreich vereinbarte L\u00f6sung eines Optionsrechts hat den Vorteil, dass sie diesem Anliegen Rechnung tr\u00e4gt, ohne der Diskussion vorzugreifen.</p><p>5. Die zust\u00e4ndigen Stellen in Bern, Berlin und London sind der Auffassung, dass die Quellensteuerabkommen das Zinsbesteuerungsabkommen nicht tangieren. Um jedoch eine langwierige Auseinandersetzung mit der EU-Kommission \u00fcber die Vereinbarkeit der Quellensteuerabkommen mit dem Zinsbesteuerungsabkommen zu vermeiden, steht die Schweiz mit Deutschland und dem Vereinigten K\u00f6nigreich im Gespr\u00e4ch zwecks Klarstellung der Abgrenzung der Anwendungsbereiche der verschiedenen Abkommen.</p><p>6. Mit Bezug auf bisher unversteuerte Verm\u00f6genswerte kann nur mittels Leistung einer Einmalzahlung in H\u00f6he von bis zu 34 Prozent der verbuchten Verm\u00f6genswerte oder Einwilligung in die Offenlegung die Steuerpflicht nachtr\u00e4glich mit abgeltender Wirkung erf\u00fcllt werden. Steuerhinterzieher werden damit gegen\u00fcber Steuerehrlichen nicht privilegiert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1329264000000)\/","SubmittedBy":"Tornare Manuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371600000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537849770)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324512000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}